Der Ausschuss berät nach § 105 Abs. 6 GO NRW über den Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Mülheim an der Ruhr durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie die Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen, leitet das Beratungsergebnis an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter und lässt im Anschluss den Rat der Stadt bis zum 30.04.2021 darüber beschließen (§ 105 Abs. 7 GO NRW).
05.02.2021 - Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales