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Tagesordnung - Sitzung der Bezirksvertretung 1  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Bezirksvertretung 1
Gremium: Bezirksvertretung 1
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:53 Anlass: turnusmäßige Sitzung gem. Terminplan
Raum: Sitzungsraum C.112, Ratssaal
Ort: Historisches Rathaus
Anlagen:
Stellungnahme_der_Verwaltung_Nightstyle_05_11_2013  
Stellungnahme_Ordnungsamt_Geschwindigkeitsmessungen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung und Aussprache zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung      
Ö 2  
Einführung und Verpflichtung des Bezirksvertreters Senol Yigit      
Ö 3  
Aktuelle Fragestunde für Mitglieder der Bezirksvertretung 1      
Ö 4  
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 16.09.2013      
Ö 5  
Etat 2014      
Ö 5.1  
Bezirksbezogene Ansätze Etatberatung - zu beratende Seiten des Haushaltsplans 2014 für die Bezirksvertretung 1 (Mario Niggemann)  
Enthält Anlagen
V 13/0734-01  
Ö 5.2  
Etatrelevante Einzelprogramme      
Ö 5.2.1  
Instandsetzung und Erneuerung von Straßen Baubeschluss 2014 (Andreas Pape)  
Enthält Anlagen
V 13/0725-01  
Ö 5.2.2  
Instandsetzung und Erneuerung von Straßen Planungsbeschluss 2015 (Andreas Pape)  
Enthält Anlagen
V 13/0728-01  
Ö 5.3  
Etatberatung und Anhörung      
Ö 5.3.1  
Entwurf der Haushaltssatzung mit Neuem kommunalen Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen der Maßnahmen für ein Haushaltssicherungskonzept 2013 ff (Mario Niggemann)      
Ö 5.3.2  
Anhörung zu TOP 5.3.1      
Ö 6  
Verordnung über besondere Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Jahr 2014 (Peter Roedel)  
Enthält Anlagen
V 13/0830-01  
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Lärmbelästigungen und Vandalismus durch Discotheken-Besucher Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2013 (Peter Schwarz; Peter Roedel)  
A 13/0843-01  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Aussprache über die Ergebnisse durchgeführter Geschwindigkeitsmessungen (Peter Roedel)  
Enthält Anlagen
V 13/0761-01  
Ö 8  
"Give Box/Geben und Nehmen"-Box auf dem Dickswall Anfrage der SPD-Fraktion vom 28. 10. 2013 (Peter Roedel)  
Enthält Anlagen
A 13/0826-01  
Ö 9  
Bericht des ImmobilienService über die laufenden Baumaßnahmen (Frank Berges)  
Enthält Anlagen
V 13/0709-01  
Ö 10  
Bericht über die laufende Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen in Schulgebäuden (Frank Berges)  
Enthält Anlagen
V 13/0710-01  
Ö 11  
Entfernung von städtischen Bäumen (Syliva Waage)  
V 13/0752-01  
Ö 12  
Betrifft: Parkanlage Kämpchenstraße - hier: Schaffung eines barrierefreien Zugangs Antrag der Fraktionen von SPD und FDP vom 29.10. 2013 (Peter Pickert; Joachim Hoffmann; Sylvia Waage)  
A 13/0829-01  
Ö 13  
2. Änderungsverfahren zum Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr;- Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung (Gabriele Wegner)
Enthält Anlagen
V 13/0767-01  
Ö 14  
Freilaufflächen für Hunde (Gabriele Wegner)  
V 13/0791-01  
Ö 15  
EU-Umgebungslärmrichtlinie: Lärmaktionsplan (Gabriele Wegner)  
Enthält Anlagen
V 13/0795-01  
Ö 16  
Bebauungsplan "Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4" hier: Wertung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (Zu Anlage 2 der Vorlage siehe nichtöffentliche Beratungsunterlage V 13/0498-01 (TOP 29 der nichtöffentlichen Sitzung.) (Claudia Erdmann)  
Enthält Anlagen
V 13/0499-01  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Wertung der Stellungnahmen

Der Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 16.04.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geringfügige Änderungen des Planentwurfes als erforderlich herausgestellt haben (Anlage 1 zur Drucksache).

 

Vorgeschlagene Baumstandorte

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Hinweise vom ImmobilienService, MülheimerSportService und Mülheim & Business zu der geplanten Festsetzung von 27 Bäumen (vorgeschlagene Standorte) innerhalb eines Pflanzstreifens am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes vorgetragen. Die vorgesehene Anpflanzung würde im westlichen Plangebiet zu einer teilweisen Verschattung der geplanten Kunstrasenfläche führen und im südwestlichen Plangebiet die Erschließung des Gewerbegebietes erschweren.

Den Hinweisen soll insoweit gefolgt werden, als dass parallel zur Hardenbergstraße und zur Straße An der Seilfahrt am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes nur noch 15 Bäume und im östlichen Plangebiet 12 Bäume ebenfalls als vorgeschlagene Standorte festgesetzt werden.

 

Kennzeichnung Schachtschutzbereich

Im Vorfeld einer späteren Vermarktung der Gewerbefläche im südlichen Plangebiet wurde im Zusammenhang mit der möglicherweise dort befindlichen sogenannten „Fundgrube auf Freudenthal“ ein Sachverständigengutachten erstellt (B-Plan T4 an der Hardenbergstraße in Mülheim an der Ruhr, Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal“, ibg – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Bochum, September 2013). Ziel der Maßnahme war, die Fundgrube mithilfe von Aufschlussbohrungen aufzusuchen und zu sichern oder aber, wenn möglich, ihr Vorhandensein innerhalb der südlichen zu veräußernden Teilfläche des Gewerbegebietes auszuschließen.

Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse (es wurden keine Anomalien wie Lockerzonen, Hohlräume etc. festgestellt, weiterhin erscheint es wahrscheinlich, dass die Fundgrube im Bereich der Straße An der Seilfahrt lag und dort gesichert wurde) entfällt die ursprünglich getroffene zeichnerische Kennzeichnung des Schachtes nebst Schachtschutzbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“. Unabhängig hiervon bleibt es jedoch im Hinblick auf ggf. durchgeführten widerrechtlichen Bergbau bzw. Uraltbergbau bei der entsprechenden allgemeinen textlichen Kennzeichnung bezüglich des Bergbaus im Rahmen der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“.

 

Durch die Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt; von einer erneuten öffentlichen Auslegung konnte daher abgesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurden ein eingeschränkte Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt hat nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 zur Drucksache) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 4 zur Drucksache), die abschließende Abwägung vorzunehmen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Während der eingeschränkten Änderungsverfahren wurden weder Anregungen noch Hinweise vorgebracht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürger als Beratungsunterlage V 13/0498-01 (nicht öffentlich) gesondert versendet.

Daher beschließt der Rat der Stadt, die in den Anlagen 3 und 4 zur Drucksache zusammengestellten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Rates der Stadt den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW wird abgesehen.

 

2. Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 7 GO NRW in der vorgelegten Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 zur Drucksache) beigefügt.

 

3. Aufhebung bisheriger Festsetzungen

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Hardenbergstraße / Heinrich-Lemberg-Straße – T 5“ vom 06.08.1992, soweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“ berührt ist, als Satzung.

 

4. Zusammenfassende Erklärung

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 9 zur Drucksache) beigefügt, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

   
    07.11.2013 - Bezirksvertretung 1
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 stimmte der Vorlage im Rahmen der Anhörung zu.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                      12             

Ablehnung:                            3              (MBI; Die Linke; Frau Lemke)

Enthaltung:                            1              (Bündnis 90/Die Grünen-Frau Geißenhöner)

 

   
    19.11.2013 - Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Wertung der Stellungnahmen

Der Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 16.04.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geringfügige Änderungen des Planentwurfes als erforderlich herausgestellt haben (Anlage 1 zur Drucksache).

 

Vorgeschlagene Baumstandorte

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Hinweise vom ImmobilienService, MülheimerSportService und Mülheim & Business zu der geplanten Festsetzung von 27 Bäumen (vorgeschlagene Standorte) innerhalb eines Pflanzstreifens am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes vorgetragen. Die vorgesehene Anpflanzung würde im westlichen Plangebiet zu einer teilweisen Verschattung der geplanten Kunstrasenfläche führen und im südwestlichen Plangebiet die Erschließung des Gewerbegebietes erschweren.

Den Hinweisen soll insoweit gefolgt werden, als dass parallel zur Hardenbergstraße und zur Straße An der Seilfahrt am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes nur noch 15 Bäume und im östlichen Plangebiet 12 Bäume ebenfalls als vorgeschlagene Standorte festgesetzt werden.

 

Kennzeichnung Schachtschutzbereich

Im Vorfeld einer späteren Vermarktung der Gewerbefläche im südlichen Plangebiet wurde im Zusammenhang mit der möglicherweise dort befindlichen sogenannten „Fundgrube auf Freudenthal" ein Sachverständigengutachten erstellt (B-Plan T4 an der Hardenbergstraße in Mülheim an der Ruhr, Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal", ibg - Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Bochum, September 2013). Ziel der Maßnahme war, die Fundgrube mithilfe von Aufschlussbohrungen aufzusuchen und zu sichern oder aber, wenn möglich, ihr Vorhandensein innerhalb der südlichen zu veräußernden Teilfläche des Gewerbegebietes auszuschließen.

Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse (es wurden keine Anomalien wie Lockerzonen, Hohlräume etc. festgestellt, weiterhin erscheint es wahrscheinlich, dass die Fundgrube im Bereich der Straße An der Seilfahrt lag und dort gesichert wurde) entfällt die ursprünglich getroffene zeichnerische Kennzeichnung des Schachtes nebst Schachtschutzbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4". Unabhängig hiervon bleibt es jedoch im Hinblick auf ggf. durchgeführten widerrechtlichen Bergbau bzw. Uraltbergbau bei der entsprechenden allgemeinen textlichen Kennzeichnung bezüglich des Bergbaus im Rahmen der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4".

 

Durch die Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt; von einer erneuten öffentlichen Auslegung konnte daher abgesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurden ein eingeschränkte Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt hat nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 zur Drucksache) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 4 zur Drucksache), die abschließende Abwägung vorzunehmen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Während der eingeschränkten Änderungsverfahren wurden weder Anregungen noch Hinweise vorgebracht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürger als Beratungsunterlage V 13/0498-01 (nicht öffentlich) gesondert versendet.

Daher beschließt der Rat der Stadt, die in den Anlagen 3 und 4 zur Drucksache zusammengestellten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Rates der Stadt den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW wird abgesehen.

 

2. Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4", bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 7 GO NRW in der vorgelegten Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 zur Drucksache) beigefügt.

 

3. Aufhebung bisheriger Festsetzungen

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Hardenbergstraße / Heinrich-Lemberg-Straße - T 5" vom 06.08.1992, soweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4" berührt ist, als Satzung.

 

4. Zusammenfassende Erklärung

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 9 zur Drucksache) beigefügt, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              14               (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN,                                           FDP-Fraktion (1))

Ablehnung:              3              (MBI-Fraktion, Fraktion WIR - Linke aus Mülheim)

Enthaltung:              1              (FDP-Fraktion)

 

   
    18.12.2013 - Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr
    Ö 14.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Wertung der Stellungnahmen

Der Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 16.04.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geringfügige Änderungen des Planentwurfes als erforderlich herausgestellt haben (Anlage 1 zur Drucksache).

 

Vorgeschlagene Baumstandorte

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Hinweise vom ImmobilienService, MülheimerSportService und Mülheim & Business zu der geplanten Festsetzung von 27 Bäumen (vorgeschlagene Standorte) innerhalb eines Pflanzstreifens am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes vorgetragen. Die vorgesehene Anpflanzung würde im westlichen Plangebiet zu einer teilweisen Verschattung der geplanten Kunstrasenfläche führen und im südwestlichen Plangebiet die Erschließung des Gewerbegebietes erschweren.

Den Hinweisen soll insoweit gefolgt werden, als dass parallel zur Hardenbergstraße und zur Straße An der Seilfahrt am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes nur noch 15 Bäume und im östlichen Plangebiet 12 Bäume ebenfalls als vorgeschlagene Standorte festgesetzt werden.

 

Kennzeichnung Schachtschutzbereich

Im Vorfeld einer späteren Vermarktung der Gewerbefläche im südlichen Plangebiet wurde im Zusammenhang mit der möglicherweise dort befindlichen sogenannten „Fundgrube auf Freudenthal" ein Sachverständigengutachten erstellt (B-Plan T4 an der Hardenbergstraße in Mülheim an der Ruhr, Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal", ibg - Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Bochum, September 2013). Ziel der Maßnahme war, die Fundgrube mithilfe von Aufschlussbohrungen aufzusuchen und zu sichern oder aber, wenn möglich, ihr Vorhandensein innerhalb der südlichen zu veräußernden Teilfläche des Gewerbegebietes auszuschließen.

Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse (es wurden keine Anomalien wie Lockerzonen, Hohlräume etc. festgestellt, weiterhin erscheint es wahrscheinlich, dass die Fundgrube im Bereich der Straße An der Seilfahrt lag und dort gesichert wurde) entfällt die ursprünglich getroffene zeichnerische Kennzeichnung des Schachtes nebst Schachtschutzbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4". Unabhängig hiervon bleibt es jedoch im Hinblick auf ggf. durchgeführten widerrechtlichen Bergbau bzw. Uraltbergbau bei der entsprechenden allgemeinen textlichen Kennzeichnung bezüglich des Bergbaus im Rahmen der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4".

 

Durch die Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt; von einer erneuten öffentlichen Auslegung konnte daher abgesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurden eingeschränkte Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt hat nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 zur Drucksache) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 4 zur Drucksache), die abschließende Abwägung vorzunehmen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Während der eingeschränkten Änderungsverfahren wurden weder Anregungen noch Hinweise vorgebracht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürger als Beratungsunterlage V 13/0498-01 (nicht öffentlich) gesondert versendet.

Daher beschließt der Rat der Stadt, die in den Anlagen 3 und 4 zur Drucksache zusammengestellten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Rates der Stadt den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW wird abgesehen.

 

2. Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4", bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 7 GO NRW in der vorgelegten Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 zur Drucksache) beigefügt.

 

3. Aufhebung bisheriger Festsetzungen

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Hardenbergstraße / Heinrich-Lemberg-Straße - T 5" vom 06.08.1992, soweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4" berührt ist, als Satzung.

 

4. Zusammenfassende Erklärung

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 9 zur Drucksache) beigefügt, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie 2 Mitglieder der FDP-Fraktion. Gegen die Vorlage stimmten die Fraktionen von MBI, WIR-Linke aus Mülheim sowie die fraktionslosen Ratsmitglieder, Frau Rosinski und Herr Lemke.

4 Mitglieder der FDP-Fraktion enthielten sich der Stimme.

Ö 17  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dohne/Troost´sche Weberei - W 12 (v)" Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Claudia Erdmann)  
Enthält Anlagen
V 13/0549-01  
Ö 18  
Zusammenstellung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Stand: September 2013 (Claudia Erdmann)  
Enthält Anlagen
V 13/0629-01  
Ö 19  
Verfahren nach §125 Abs. 2 BauGB für die Straßen a) Velauer Straße b) Horbachweg c) Artur-Brocke-Allee d) Lönsweg e) Mats Kamp f) Broicher Waldweg hier: Abwägung und Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herstellung (Zu Anlage 1 der Vorlage siehe nichtöffentliche Beratungsunterlage V 13/0774-01 (TOP 30 der nichtöffentlichen Sitzung.) (Claudia Erdmann)
Enthält Anlagen
V 13/0766-01  
Ö 20  
2. Entwurf des Nahverkehrsplans 2013 (Roland Jansen)  
Enthält Anlagen
V 13/0805-01  
Ö 21  
Ergebnisbericht zum Prüfauftrag "Abbau der Parkplatznot / Schrägparkplätze" Vorschlag der CDU-Fraktion vom 14.10.2013 (Peter Schwarz; Andreas Pape)  
A 13/0764-01  
Ö 22  
Radweg Leineweberstraße Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 16.10.2013 (Alfred Krüger, Andreas Pape)  
A 13/0781-01  
Ö 23  
Straßenbauarbeiten im Bereich "Riemelsbeck" Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.10.2013 (Gabriele Wegner)  
A 13/0814-01  
Ö 24  
Verwendung der Verfügungsmittel der Bezirksvertretung 1      
Ö 24.1  
Verwendung der Verfügungsmittel Aktuelle Übersicht (Peter Ludewig)  
Enthält Anlagen
V 13/0794-01  
Ö 24.2  
Verwendung der Verfügungsmittel Antrag der Künstlergruppe AnDer e. V. (Peter Ludewig)  
Enthält Anlagen
V 13/0759-01  
Ö 24.3  
Verwendung der Verfügungsmittel Antrag des Gymnasium Heißen (Peter Ludewig)  
Enthält Anlagen
V 13/0803-01  
Ö 24.4  
Verwendung der Verfügungsmittel Antrag des CVJM (Peter Ludewig)  
Enthält Anlagen
V 13/0834-01  
Ö 24.5  
Geschwindigkeitsmessgeräte der Bezirksvertretungen und der Bürgerstiftung; hier: Entscheidung über die Fortführung der aus den Verfügungsmitteln finanzierten Elektronikversicherung (Peter Ludewig)  
V 13/0751-01  
Ö 24.6  
Verwendung der Verfügungsmittel Ersatz von Spielgeräten auf Spielplätzen (Peter Ludewig)      
Ö 25  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters      
Ö 26  
Mitteilungen der Verwaltung      
N 27     (nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)      
N 28     (nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)      
N 29     (nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)      
N 30     (nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt)