Beschlussvorschlag:
1. Wertung der Stellungnahmen
Der Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 16.04.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 durchgeführt.
Der Rat der Stadt nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geringfügige Änderungen des Planentwurfes als erforderlich herausgestellt haben (Anlage 1 zur Drucksache).
Vorgeschlagene Baumstandorte
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Hinweise vom ImmobilienService, MülheimerSportService und Mülheim & Business zu der geplanten Festsetzung von 27 Bäumen (vorgeschlagene Standorte) innerhalb eines Pflanzstreifens am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes vorgetragen. Die vorgesehene Anpflanzung würde im westlichen Plangebiet zu einer teilweisen Verschattung der geplanten Kunstrasenfläche führen und im südwestlichen Plangebiet die Erschließung des Gewerbegebietes erschweren.
Den Hinweisen soll insoweit gefolgt werden, als dass parallel zur Hardenbergstraße und zur Straße An der Seilfahrt am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes nur noch 15 Bäume und im östlichen Plangebiet 12 Bäume ebenfalls als vorgeschlagene Standorte festgesetzt werden.
Kennzeichnung Schachtschutzbereich
Im Vorfeld einer späteren Vermarktung der Gewerbefläche im südlichen Plangebiet wurde im Zusammenhang mit der möglicherweise dort befindlichen sogenannten „Fundgrube auf Freudenthal“ ein Sachverständigengutachten erstellt (B-Plan T4 an der Hardenbergstraße in Mülheim an der Ruhr, Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal“, ibg – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Bochum, September 2013). Ziel der Maßnahme war, die Fundgrube mithilfe von Aufschlussbohrungen aufzusuchen und zu sichern oder aber, wenn möglich, ihr Vorhandensein innerhalb der südlichen zu veräußernden Teilfläche des Gewerbegebietes auszuschließen.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse (es wurden keine Anomalien wie Lockerzonen, Hohlräume etc. festgestellt, weiterhin erscheint es wahrscheinlich, dass die Fundgrube im Bereich der Straße An der Seilfahrt lag und dort gesichert wurde) entfällt die ursprünglich getroffene zeichnerische Kennzeichnung des Schachtes nebst Schachtschutzbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“. Unabhängig hiervon bleibt es jedoch im Hinblick auf ggf. durchgeführten widerrechtlichen Bergbau bzw. Uraltbergbau bei der entsprechenden allgemeinen textlichen Kennzeichnung bezüglich des Bergbaus im Rahmen der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“.
Durch die Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt; von einer erneuten öffentlichen Auslegung konnte daher abgesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurden ein eingeschränkte Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Der Rat der Stadt hat nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 zur Drucksache) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 4 zur Drucksache), die abschließende Abwägung vorzunehmen.
Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Während der eingeschränkten Änderungsverfahren wurden weder Anregungen noch Hinweise vorgebracht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürger als Beratungsunterlage V 13/0498-01 (nicht öffentlich) gesondert versendet.
Daher beschließt der Rat der Stadt, die in den Anlagen 3 und 4 zur Drucksache zusammengestellten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Rates der Stadt den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW wird abgesehen.
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 7 GO NRW in der vorgelegten Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 zur Drucksache) beigefügt.
3. Aufhebung bisheriger Festsetzungen
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Hardenbergstraße / Heinrich-Lemberg-Straße – T 5“ vom 06.08.1992, soweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“ berührt ist, als Satzung.
4. Zusammenfassende Erklärung
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 9 zur Drucksache) beigefügt, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.