Bürgerinformationssystem
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Beratungsverlauf: Zwei Fragen von Herrn Gerritzen (Der Paritätische) wurden im Vorfeld zur Sitzung gestellt und verwaltungsseitig im Nachgang schriftlich beantwortet: Übernahme digitaler Endgeräte durch das JC I. Warum werden Anträge trotz dieser rechtssicheren Anspruchsgrundlage für die Übernahme der Kosten in den meisten Fällen abgelehnt? II. Kann die Antragstellung und Bearbeitung zukünftig einfacher und schneller erfolgen? Eine rechtssichere Anspruchsgrundlage zu Gunsten der Kostenübernahme besteht erst seit wenigen Wochen, nachdem es in den zurückliegenden Monaten unterschiedliche Urteile von Landessozialgerichten mit unterschiedlichen Ausrichtungen gab und auch eine bis vor wenigen Tagen eher restriktive Haltung des Bundesarbeitsministeriums. Daher wird es auch seitens des JC Mülheim an der Ruhr in der Vergangenheit aufgrund der seinerzeit gültigen Rechts- und Weisungslage einzelne Ablehnungen gegeben haben; eine Ablehnung „in den meisten Fällen“ hat es definitiv nicht gegeben. Im Gegenteil: das Mülheimer JC hat sich so bald wie möglich dafür ausgesprochen, individuelle Ansprüche zu erfüllen, um auch aus dem SGB II heraus einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten zu können. Die aktuelle Weisungslage ermöglicht nun im Einzelfall die Kostenübernahme. Aktuell stimmt sich das JC mit dem Amt für Kinder, Jugend und Schule ab, damit unsere Bewilligung den dortigen technischen Standard der ausgeschriebenen Geräte umfasst und die Klienten ihre Kinder mit Tablets auf dem Anschaffungsniveau der städtischen Geräte ausstatten können. Es bleibt immer eine rechtskonforme Einzelfallprüfung, so dass das Erfordernis der Antragstellung und auch das Erfordernis, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, bestehen bleiben muss. Jedoch sichert das JC zu, Möglichkeiten der Vereinfachung aufzugreifen.
Verteilaktion FFP2-Masken Wie soll eine schnelle und unbürokratische Verteilung der Masken in Mülheim an der Ruhr erfolgen? Mülheim an der Ruhr erhält aus dem Landeskontingent 60.000 FFP2-Masken. Diese werden am 12. Februar 2021 von der Feuerwehr nach Mülheim gebracht. Diese Masken dienen der Ausstattung von Klientinnen und Klienten der Rechtskreise SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mülheim-Pass-Inhabern. Es ist beabsichtigt, die Verteilung dann unverzüglich per Postversand vorzunehmen. Unter Einschluss von Kindern ab 6 Jahren sind dies in Mülheim rund 4.400 Klientinnen und Klienten; diese werden analog zum SGB mit je 10 ausgestattet. Für die rund 13.000 anspruchsberechtigten Klienten des SGB II in Mülheim an der Ruhr greift die Regelung von Bundesgesundheits- und -arbeitsministerium, dass diese von ihren Krankenkassen Gutscheine über 10 FFP2-Masken zur Einlösung in den Apotheken erhalten. Die für Mülheim an der Ruhr aus dem Landeskontingent verbleibenden rund 16.000 Masken sollen den Wohlfahrtsverbänden für ihre Einrichtungen und Anlaufstellen zur Verfügung gestellt werden. |
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