Bürgerinformationssystem
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Beratungsverlauf: Verwaltungsseitig wurde wie folgt Stellung genommen: Dem Antrag liegt die Annahme zu Grunde, dass ältere Bürgerinnen und Bürger nicht über ausreichende Sozialkontakte verfügen, so dass Fahrten zu und vom Impfzentrum organisiert werden müssen. Für anerkannt Schwerbehinderte mit Gehbehinderung, bei denen bereits für andere Arztbesuche eine Anerkennung auf Transportnotwendigkeit besteht, gibt es bereits jetzt die Möglichkeit von den Kassen finanziert, sich mit Taxen auf der Basis eines verschriebenen Taxischeins zum Impfzentrum bringen zu lassen. Im Beobachtungszeitraum, in dem das Diagnosezentrum betrieben wird, konnte eine hohe Solidarität unter der Bevölkerung festgestellt werden, so dass Fahrten zum Diagnosezentrum für immobile Bürgerinnen und Bürger von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten durchgeführt wurden. Weiterhin sind mobile Abstriche durch das Diagnosezentrum und das Amt für Gesundheit und Hygiene durchgeführt worden. Aktuell ist es daher kaum abschätzbar, ob und wie hoch der Bedarf von organisierten Fahrten von und zum Impfzentrum sein wird. Dies ist auch stark davon abhängig, welcher Impfstoff verfügbar und welche Vorgaben der Hersteller zum Transport macht. Bei beweglich eingeschränkten Impfwilligen könnte es außerdem praktikabler und kostengünstiger sein, diese durch ein mobiles Impfteam aufzusuchen. Beide Lösungen fallen aber nicht in den Aufgabenbereich einer Stadtverwaltung. Außerdem sind weder Personalkapazitäten noch Finanzmittel vorhanden, um ein solches Vorhaben zu organisieren und dauerhaft zu begleiten.
Herr Klaus Konietzka sprach seine Verwunderung bezüglich der vorliegenden Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion aus. Die zu Beginn der Stellungnahme genannte Annahme, dass ältere Bürgerinnen und Bürger nicht über ausreichende Sozialkontakte verfügen, sei eine Fehlinterpretation der Verwaltung. Auch die verwaltungsseitige Aussage, dass die Zuständigkeit bezüglich eines mobilen Impfteams nicht bei der Verwaltung liege, habe ihn irritiert. Er verwies auf den Subventionsbericht. Es gebe einen von der Stadt bezuschussten Seniorenkulturbus, der genutzt werden könne, sowie noch weitere, nutzbare Hilfsmöglichkeiten. Herr Buchholz betonte, dass Verwaltung und Fraktion die Fürsorge einen würde. Es sei im Interesse aller, die Impfmaßnahmen bestmöglich umzusetzen. Die Verwaltung habe die Erfahrung gemacht, dass die Sorge, ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mülheim an der Ruhr verfügen nicht über ausreichend Sozialkontakte, unbegründet sei. Er bedauere die Regelung, dass die Zuständigkeit der mobilen Impfteams nicht bei der Kommune liege, da er eine Verwaltung vor Ort als am sinnvollsten erachte. Immobile junge Personen stehen vor demselben Problem, hier stünden Taxischeine oder mobile Impfteams über die Pflegedienste zur Diskussion. Im Krisenstab sei diese Thematik in den letzten Sitzungen ebenfalls aufgerufen worden und dort werde das Themenfeld weiterhin beobachtet. Betroffene Personen können über das Kommunikations Center gemeldet werden; sie werden an das Sozialamt weitergeleitet. Dort werden Lösungen im Einzelfall gefunden. Auch aus der Politik sei Hilfe zugesichert worden. Herr Klaus Konietzka bedankte sich beim Oberbürgermeister und erklärte, dass er die Arbeit im Kriesenstab zu schätzen wisse. Die Antwort, die er nun von Herrn Buchholz erhalten habe, unterscheide sich von der nicht zufriedenstellenden Stellungnahme. Er plädiere dafür, vorhandene Ressourcen wie beispielsweise den Seniorenkulturbus, nutzbar zu machen. Herr Buchholz sicherte zu, die Thematik im Krisenstab zu besprechen. Gerne sei er auch zu einem bilateralen Austausch bereit.
Im Nachgang zur Sitzung wird die Diskussion bezüglich des Seniorenkulturbusses um folgende Erläuterung ergänzt: Vor dem Hintergrund der Disskusion im Ausschuss und der Berichterstattung in den Medien hat das Diakoniewerk Arbeit & Kultur gGmbH in einem Brief an Herrn Oberbürgermeister klargestellt, dass der Zuschuss für den Seniorenkulturbus jährlich 10.000 € und nicht 40.000 € betrage, aber für 2020 angesichts der Corona-Beschränkungen nicht abgerufen wurde. Gleichzeitig erklärte das Diakoniewerk seine grundsätzliche Bereitschaft, Fahrten zum Impfzentrum durchzuführen. |
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