Bürgerinformationssystem
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Beratungsverlauf: Frau Sylvia Waage berichtete, dass zurzeit rund 155 Pflegepatenschaften mit Bürgern bestehen. Mit diesen Pflegepatenschaften werde dem Wunsch der Bürger entsprochen, sich ehrenamtlich um kleinere Grünflächen zu kümmern. Häufig möchten Bürger ihr direktes Umfeld attraktiver gestalten. Es sind aber auch Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, um so neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die städtische Haushaltslage im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entlasten. Von städtischer Seite wird das ehrenamtliche Engagement daher bewusst unterstützt. Der finanzielle Nutzen einer Pflegepatenschaft ist dabei unbedeutend gering. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Gartenbauberufsgenossenschaft) hat nach Prüfung festgestellt, dass die ehrenamtlich übernommenen Pflegepatenschaften gesetzlich unfallversichert sind und folgende Verpflichtungen hieraus für die Stadt (ähnlich wie bei eigenen Mitarbeitern) resultieren:
- Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft - Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden - Bereitstellung von Arbeitsschutzausrüstungen - Überprüfung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften - regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen - Haftung bei Schadensfällen
Diese Regelungen sind Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, schwer vermittelbar und würden in vielen Fällen sicherlich zur Aufgabe des Ehrenamtes führen. Die Sozialversicherung hat inzwischen zuerkannt, dass bei den „Grünpflegepatenschaften vor der Haustür" schriftliche Hinweise zum Arbeitsschutz ausreichend sind, um den kommunalen Verpflichtungen zur Unterweisungspflicht, von Arbeitsschutzunterweisungen und der Überprüfung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften nachzukommen. Diese Hinweise sind vom ehrenamtlich Tätigen zu unterzeichnen. Das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen wird daher alle „Paten" anschreiben und ihnen mitteilen, dass geeignete Schutzkleidung und die einmalig zur Verfügung zu stellende Warnweste zu tragen ist sowie motorbetriebene Maschinen ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist vom ehrenamtlich Tätigen eine Haftungsfreistellung von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter zu unterzeichnen. Unter diesen Vorraussetzungen bleibt der personelle Aufwand in einem vertretbaren Rahmen und das ehrenamtliche Engagement kann weiterhin gefördert werden. Frau Bürgermeisterin Renate aus der Beek lobte das Engagement des Amtes 67 zugunsten des Ehrenamtes. Herr Bernd Dickmann erklärte, dass es in Mülheim an der Ruhr sicherlich mehr als diese 155 Personen geben wird, die sich ohne Patenschaft in dieser Form engagieren. Sollten sich einige Bürger durch den bürokratischen Aufwand abgeschreckt fühlen und gfls. die Patenschaft aufkündigen, hofft er, dass diese sich weiterhin (auch ohne Patenschaft) um die Grünfläche vor ihrer Haustür kümmern werden. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis. |
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