Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Der Rat der Stadt lehnte den nachfolgenden Antrag ab: Der Rat der Stadt beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, in einer 3-monatigen Testphase als Maßnahme zur Luftreinhaltung im Ortsbereich von Selbeck eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an der Kölner Straße (B 1) ab 01. Februar 2016 - beschränkt auf die Zeiten von 7.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr - durchzuführen. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Testphase durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten und die zunächst temporär begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen. Nach Abschluss der 3-monatigen Testphase wird von der Verwaltung ein Bericht über die Ergebnisse dieser Maßnahme zur Einhaltung des EU-Luftqualitätsgrenzwertes für den NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m3vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich gegen 18 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen der MBI-Fraktion und des fraktionslosen Stv. Tuncer.
Beratungsverlauf: Dieser Punkt wurde gemeinsam mit TOP 8.1 beraten. |
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