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Vorlage - V 13/0499-01  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Bezirkssportanlage Hardenbergstraße - T 4"
hier: Wertung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulte Tockhaus, Tel.: 6145
Beteiligt:Referat I   
 Referat III  
 Referat VI  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 1 Anhörung
07.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 ungeändert beschlossen   
Planungsausschuss Vorberatung
19.11.2013 
Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
18.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Änderungsverfahren  
Stellungnahmen zu den frühzeitigen Beteiligungen  
Wertungsvorschläge  
Begründung  
Textliche Fetsetzungen  
Planzeichnung  
Legende  
Zusammenfassende Erklärung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Wertung der Stellungnahmen

Der Auslegungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 16.04.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geringfügige Änderungen des Planentwurfes als erforderlich herausgestellt haben (Anlage 1 zur Drucksache).

 

Vorgeschlagene Baumstandorte

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Hinweise vom ImmobilienService, MülheimerSportService und Mülheim & Business zu der geplanten Festsetzung von 27 Bäumen (vorgeschlagene Standorte) innerhalb eines Pflanzstreifens am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes vorgetragen. Die vorgesehene Anpflanzung würde im westlichen Plangebiet zu einer teilweisen Verschattung der geplanten Kunstrasenfläche führen und im südwestlichen Plangebiet die Erschließung des Gewerbegebietes erschweren.

Den Hinweisen soll insoweit gefolgt werden, als dass parallel zur Hardenbergstraße und zur Straße An der Seilfahrt am westlichen / südwestlichen Rand des Plangebietes nur noch 15 Bäume und im östlichen Plangebiet 12 Bäume ebenfalls als vorgeschlagene Standorte festgesetzt werden.

 

Kennzeichnung Schachtschutzbereich

Im Vorfeld einer späteren Vermarktung der Gewerbefläche im südlichen Plangebiet wurde im Zusammenhang mit der möglicherweise dort befindlichen sogenannten „Fundgrube auf Freudenthal“ ein Sachverständigengutachten erstellt (B-Plan T4 an der Hardenbergstraße in Mülheim an der Ruhr, Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal“, ibg – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Bochum, September 2013). Ziel der Maßnahme war, die Fundgrube mithilfe von Aufschlussbohrungen aufzusuchen und zu sichern oder aber, wenn möglich, ihr Vorhandensein innerhalb der südlichen zu veräußernden Teilfläche des Gewerbegebietes auszuschließen.

Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse (es wurden keine Anomalien wie Lockerzonen, Hohlräume etc. festgestellt, weiterhin erscheint es wahrscheinlich, dass die Fundgrube im Bereich der Straße An der Seilfahrt lag und dort gesichert wurde) entfällt die ursprünglich getroffene zeichnerische Kennzeichnung des Schachtes nebst Schachtschutzbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“. Unabhängig hiervon bleibt es jedoch im Hinblick auf ggf. durchgeführten widerrechtlichen Bergbau bzw. Uraltbergbau bei der entsprechenden allgemeinen textlichen Kennzeichnung bezüglich des Bergbaus im Rahmen der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“.

 

Durch die Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt; von einer erneuten öffentlichen Auslegung konnte daher abgesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurden ein eingeschränkte Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt hat nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 zur Drucksache) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 4 zur Drucksache), die abschließende Abwägung vorzunehmen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Während der eingeschränkten Änderungsverfahren wurden weder Anregungen noch Hinweise vorgebracht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürger als Beratungsunterlage V 13/0498-01 (nicht öffentlich) gesondert versendet.

Daher beschließt der Rat der Stadt, die in den Anlagen 3 und 4 zur Drucksache zusammengestellten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Rates der Stadt den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW wird abgesehen.

 

2. Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 7 GO NRW in der vorgelegten Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6 zur Drucksache) beigefügt.

 

3. Aufhebung bisheriger Festsetzungen

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Hardenbergstraße / Heinrich-Lemberg-Straße – T 5“ vom 06.08.1992, soweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“ berührt ist, als Satzung.

 

4. Zusammenfassende Erklärung

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 9 zur Drucksache) beigefügt, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.


Begründung:

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 das „Perspektivkonzept Fußball“ beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet die Zusammenlegung der bestehenden Sportplätze Rudolf-Harbig-Straße und Auf der Wegscheid zugunsten des Baus einer neuen Bezirkssportanlage in Heißen an der Hardenbergstraße. Funktionsgerechte und attraktive Sporträume bilden eine entscheidende Grundlage für ein bedarfs- und nachfragegerechtes Sportangebot in Mülheim an der Ruhr. Der Mülheimer Sportdialog, die laufende Sportentwicklungsplanung und speziell das Perspektivkonzept Fußball zielen darauf ab, die Mülheimer Sportstätten zukunftsfähig auszurichten. Mit der Errichtung der Bezirkssportanlage Heißen wird der Gesamtkonzeption für die Mülheimer Sportstätten ein weiterer, wichtiger Baustein mit nachhaltiger Bedeutung hinzugefügt.

Ausgangspunkt der Überlegungen für die Errichtung einer neuen Bezirkssportanlage im Stadtteil Heißen war der bereits seit Jahren als dringend sanierungsbedürftig erkannte Zustand der beiden Sportplätze Rudolf-Harbig-Straße (RSV) und Auf der Wegscheid (TB Heißen). Zudem führt die Lage der betroffenen Sportplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten immer wieder zu teilweise erheblichen Problemen. Die Anwohner fühlen sich zunehmend insbesondere im Hinblick auf Lärm- und Lichtimmissionen, problematische Parkplatzsituation und Staubbelastungen beeinträchtigt. Hierdurch sinkt die Akzeptanz für die sportlichen Aktivitäten zunehmend. Diese in der Natur der Sache begründeten Probleme führen dazu, dass planungsrechtlich reine Wohngebiete und Sportstätten nicht mehr in unmittelbarer Nachbarschaft platziert werden sollten. Durch die Verlagerung der o. g. Sportplätze werden Flächen freigezogen, die zur Ergänzung bzw. Abrundung der bestehenden Siedlungsstruktur in Anlehnung an das direkte Umfeld für eine Wohnbebauung entwickelt werden können.

Das ursprünglich beabsichtigte Sportplatzprojekt zur Errichtung einer gemeinsamen Bezirkssportanlage an der Rudolf-Harbig-Straße (bei gleichzeitiger Aufgabe der Sportanlage Auf der Wegscheid) konnte nicht wie geplant durchgeführt werden und die Planung musste somit Ende August 2008 eingestellt werden. Die damals im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte lärmschutztechnische Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Wohnumfeldsituation im Heißener Kernbereich eine verträgliche Ausweitung der bisherigen sportlich genutzten Flächen an der Rudolf-Harbig-Straße aus nachbarrechtlicher Sicht nicht zulassen würde. Nachbarschaftliche Probleme insbesondere im Hinblick auf Lärmimmissionen, Parkplatzsituation und Staubbelastung waren bereits in den vergangenen Jahren ständige Begleiter der sportlichen Aktivitäten auf beiden Sportanlagen. Aufgrund des unstrittig dringenden Bedarfs erfolgte daraufhin durch den ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Untersuchung aller ausreichend großen unbebauten Flächen im Stadtteil Heißen.

Hierbei wurde festgestellt, dass in diesem Stadtteil lediglich eine Fläche den geforderten Standortvoraussetzungen entspricht. Es handelt sich hierbei um die Fläche im Bebauungsplanentwurf „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“. Zum einen können hier die Bedarfe aus sportfachlicher Sicht abgedeckt werden, was insbesondere ausreichende Kapazitäten für den Spiel- und Trainingsbetrieb von RSV und TB Heißen bedeutet, deren Nutzbarkeit auch nicht durch nachbarrechtliche Aspekte tangiert wird. Insofern werden den Vereinen hier im Gegensatz zu den bisher genutzten Sportanlagen Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zum anderen ist die Errichtung einer Bezirkssportanlage auf diesem Grundstück als städtebaulich verträglich zu bewerten.

In Abstimmung mit den Vorsitzenden des RSV und des TB Heißen wurde entgegen der Darstellung in der Vorlage V 11/0390-01 die Planung dahingehend geändert, dass auf das Kleinspielfeld verzichtet wird.

Innerhalb der im rechtskräftigen Bebauungsplan „Hardenbergstraße/Heinrich-Lemberg-Straße – T 5“ als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche südlich der künftigen Bezirkssportanlage sind bestimmte Nutzungen unzulässig (z.B. Anlagen für sportliche Zwecke). Aufgrund dieser einschränkenden Festsetzungen hat es sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass für diese Fläche im südlichen Planbereich, unmittelbar an die künftige Bezirkssportanlage angrenzend, eine Vermarktung problematisch ist. Um die Umsetzung des Bebauungsplanes sicherzustellen ist es notwendig, die Festsetzungen an dieser Stelle zu optimieren und einen städtebaulich sinnvollen Nutzungskanon planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Der dem Beschlussvorschlag beigefügte Entwurf des Bebauungsplanes „Bezirkssportanlage Hardenbergstraße – T 4“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht entspricht, abgesehen von den eingeschränkten Änderungsverfahren und den daraus resultierenden Änderungen der textlichen Festsetzungen und des Planes, der überarbeiteten Begründung mit Umweltbericht sowie weiterer geringfügiger redaktioneller Änderungen, dem Beschluss des Planungsausschusses vom 16.04.2013.

Die städtebaulichen Gesichtspunkte, die diesem Entwurf zugrunde liegen, sind in der Begründung zum Planentwurf erläutert.

 

 

Folgende umweltbezogene Gutachten liegen vor:

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan von Februar 2013 (Glacer)

-          Artenschutzprüfung von Oktober 2012 (LökPlan-Conze, Cordes & Kirst GbR)

-          Bodengutachten von Dezember 2012 (Ingenieurbüro Feldwisch)

-          Bodenmechanisches Gutachten von Januar 1995 (Institut für Geotechnik)

-          Ermittlung Schachtgefährdungsbereich einer Tagesöffnung März 2013 (DMT)

-          Sachverständigengutachten zum Ergebnis der Aufschlussarbeiten im Zusammenhang mit der „Fundgrube auf Freudenthal“ von September 2013 (ibg – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH)

-          Luftschadstoffuntersuchung von Oktober 2012 (Peutz Consult)

-          Schalltechnische Untersuchung –Verkehrslärm- vom November 2012 (Peutz Consult)

-          Schalltechnische Untersuchung –Sportlärm- vom Januar 2013 (Peutz Consult)

 

Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.

 

In diesem Verfahren wurden bereits folgende Beschlüsse / Beratungsunterlage gefasst:

-          Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.03.2012 (Drucksache - Nr.: V 11/0739-02)

-          Auslegungsbeschluss vom 16.04.2013 (Drucksache – Nr.: V 13/0184-01)

-          Beratungsunterlage - nichtöffentliche Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger (Drucksache – Nr.: V 13/0245-01)

 

 

Gleichstellungsrelevante Aspekte

 

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Ziele wirken sich in vergleichbarer Weise auf die Belange von Männern und Frauen sowie auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit ist somit gegeben.

 

 

Gesetzesgrundlagen:

-          Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)

-          Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW. S. 474)


Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Mülheim an der Ruhr entstanden Kosten in Höhe von ca. 43.667,00 Euro für Gutachten (Produktgruppe 1.09.070.07 – Räumliche Planung und 1.01.261.02 – Allgemeines Grundvermögen).

Erstattungsfähige Kosten für evtl. notwendige infrastrukturelle Maßnahmen (Straßenbau etc.) und den Ausgleich können durch Erschließungsbeiträge und die Kostenerstattungssatzung für Ausgleichsmaßnahmen anteilig auf die Betroffenen umgelegt werden.

 

 

Dagmar Mühlenfeld


Anlagen:

Anlage 1:              Änderungsverfahren

Anlage 2:              Namensliste (die nicht öffentliche Namensliste wird als gesonderte Beratungsunterlage V 13/0498-01 versandt)

Anlage 3:              Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4:              Wertungsvorschläge der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5:              Textliche Festsetzungen

Anlage 6:              Begründung (Teil A) mit Umweltbericht (Teil B)

Anlage 7:              Planzeichnung

Anlage 8:              Legende

Anlage 9:              Zusammenfassende Erklärung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsverfahren (2511 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahmen zu den frühzeitigen Beteiligungen (3102 KB)      
Anlage 3 3 Wertungsvorschläge (4359 KB)      
Anlage 5 4 Begründung (641 KB)      
Anlage 4 5 Textliche Fetsetzungen (717 KB)      
Anlage 6 6 Planzeichnung (1477 KB)      
Anlage 7 7 Legende (16 KB)      
Anlage 8 8 Zusammenfassende Erklärung (123 KB)