Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: 1. Einleitungsbeschluss Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Dohne / Troost´sche Weberei – W 12 (v)“; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Plan (Anlage 2) gekennzeichnet. Das Vorhaben ist im Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) dargestellt. 2. Aufhebung bestehender Festsetzungen Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Geltungsbereich des Vorhabengebietes Festsetzungen durch die Straßenfluchtlinie Nr. 378 „Friedrichstraße/Dohne“, förmlich festgestellt am 07.04.1964, bestehen. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Dohne / Troost’sche Weberei – W 12 (v)“ sollen diese Festsetzungen aufgehoben werden. Die förmliche Aufhebung wird im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt beschlossen. 3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von vier Wochen. Hierzu wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger ist zusätzlich im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus (HBP 5) auszuhängen. Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung zuleiten. 4. Planungsauftrag Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet der Investor den Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und eines Durchführungsvertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nach verwaltungsinterner Abstimmung dem Planungsausschuss zum Auslegungsbeschluss vorzulegen. Begründung: Das Gebäudeensemble der Troost'schen Weberei wurde im Jahr 1791 von Herrn Johann Caspar Troost als Baumwollspinnerei gegründet und steht mit den noch erhaltenen Gebäuden Alte Weberei, Kutscherhaus und Tudorhaus unter Denkmalschutz. Die Denkmaleigenschaft der drei vorhandenen Gebäude wurde in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) bestätigt. Zudem hat das VG die Eigentümer des Ensembles und die Denkmalbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr aufgefordert, kurzfristig eine pragmatische Lösung zum Erhalt des historischen Ensembles der Troost’schen Weberei zu finden. Als Kompromiss zwischen den Interessen des Eigentümers und Investors auf der einen Seite sowie dem öffentlichen Interesse zum Erhalt des historisch bedeutsamen Ensembles auf der anderen Seite wird als geeignetes Rechtsinstrument die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Kombination mit einer Denkmalbereichssatzung erachtet. Dazu sollen die Gebäude wie folgt gestaltet werden: Tudorhaus: Die westliche Außenwand (Hofseite) und die dazu seitlich anliegenden Außenwände sollen saniert werden und unterliegen weiterhin dem Denkmalschutz. Die östliche Gartenseite soll – abgesehen von den Turmelementen – modern, mit großen Fenstern und Balkonen, gestaltet werden. (maximal sechs Wohneinheiten) Kutscherhaus: Das Kutscherhaus bleibt als Baudenkmal erhalten. Die Renovierung und der Umbau erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde (maximal zwei Wohneinheiten). Alte Weberei: Das Gebäude soll abgebrochen werden. Die nördliche Außenwand (Hofseite) und die dazu seitlich anliegenden Außenwände sollen als Neubau rekonstruiert werden. Die zum Park liegende Südseite soll modern, mit größeren Fenstern und Balkonen, gestaltet werden. (maximal acht Wohneinheiten)
Die verkehrliche Erschließung soll über die Dohne erfolgen. Nähere Enzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Gesetzesgrundlagen:
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474)
Gleichstellungsrelevante Aspekte Der Bebauungsplan und die damit verbundenen Ziele wirken sich in vergleichbarer Weise auf die Belange von Männern und Frauen sowie auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit ist somit gegeben.
Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Mülheim an der Ruhr entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Kosten für die Planung, für die zu beauftragenden Gutachten und für die Realisierung der Planung übernimmt. I.V. Peter Vermeulen
Anlagen: Anlage 01: Darlegungstext Anlage 02: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Anlage 03: Vorhaben- und Erschließungsplan
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