Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr. Begründung / Sachverhalt: Die „pflegefreien“ Grabarten, für die Nutzungsberechtigte keine zusätzlichen langfristigen Pflegekosten aufwenden müssen, werden in verstärktem Maße nachgefragt. Eine solche Grabart ist für Sargbestattungen in der Satzung sowie der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe vom 21.06.2011 noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung beabsichtigt unter Berücksichtigung der positiven Erfahrungen bei der Anlage einer ähnlichen Fläche für Urnenbestattungen („Buchenurnenhain“), das städtische Grabangebot um diese Grabart zu ergänzen. Die Gebührensatzung ist daher entsprechend zu ergänzen (§ 2 A Ziffer 3.3.1).
Gebührenkalkulation
Die Gebühren wurden nach dem rechtlich anerkannten „Äquivalenzprinzip“ analog der Berechnungsgrundlagen der Gebührensatzung 2011 ermittelt. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag für den Erwerb einer Grabstätte von 2.886,39 €, gerundet 2.886,00 € (Graberwerb 1.549,21 € zzgl. der Kosten für die Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabanlage sowie des Grabmals von 1.337,18 €). Die Verwaltung hat in diesem Rahmen die Gelegenheit genutzt, weitere Textteile der Satzung redaktionell anzupassen, um missverständliche Regelungen oder jüngste Erfahrungen aus der Alltagspraxis einfließen zu lassen.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Es werden keine gleichstellungsrelevanten Aspekte berührt
Finanzielle Auswirkungen: Die Verwaltung erwartet, durch das zusätzliche Bestattungsangebot kurz- bis mittelfristig insgesamt höhere Gebühreneinnahmen zu erzielen.
I.V. Peter Vermeulen Anlage(n): Gegenüberstellung der Gebührensatzungen 2011/2013 Neue Gebührensatzung 2013
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