Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Änderungssatzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr.
Begründung / Sachverhalt: Die „pflegefreien“ Grabarten, für die Nutzungsberechtigte keine zusätzlichen langfristigen Pflegekosten aufwenden müssen, werden in verstärktem Maße nachgefragt. Eine solche Grabart ist für Sargbestattungen in der Satzung sowie der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe vom 21.06.2011 noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung beabsichtigt unter Berücksichtigung der positiven Erfahrungen bei der Anlage einer ähnlichen Fläche für Urnenbestattungen („Buchenurnenhain“), das städtische Grabangebot um diese Grabart zu ergänzen. Die Friedhofssatzung ist daher entsprechend zu ergänzen (§ 20 Buchst. f).
Nach den Überlegungen der Verwaltung sollen auf dem Hauptfriedhof (Teil III, Feld 16) 160 Reihengräber entstehen, angelegt in 4 Abschnitte. Eingebettet in eine hochwertig gestaltete Fläche mit einer geschwungenen Wegeführung und vier Ruheplätzen mit einer lockeren Rahmenbepflanzung aus Bäumen und Sträuchern liegen die Gräber unter einer Rasenfläche. Zu jedem Abschnitt wird ein Grabmal errichtet, das beidseitig beschriftet werden kann, so dass die Namen entsprechend der Grablage ausgerichtet eingraviert werden. Die Unterhaltungskosten und die Kosten für die Beschriftung des Grabmals sind in der Erwerbsgebühr für die Grabstelle enthalten und werden durch die Friedhofsverwaltung sichergestellt bzw. veranlasst.
Zudem hat sich das Verfahren bei der Vergabe bzw. Nutzung von Urnengemeinschaftsgrabstätten, die in Kooperation mit der Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH angeboten werden, geändert. Auch hier war eine Anpassung der Friedhofssatzung notwendig geworden (§ 20 Buchst. d).
Die Verwaltung hat in diesem Rahmen die Gelegenheit genutzt, weitere Textteile der Satzung redaktionell anzupassen, um missverständliche Regelungen oder jüngste Erfahrungen aus der Alltagspraxis einfließen zu lassen.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Es werden keine gleichstellungsrelevanten Aspekte berührt
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtbaukosten werden mit 136.000 € veranschlagt und stehen auf der Finanzstelle PN 1303399102 / 785200 (Erschließung von Grabfeldern auf dem Hauptfriedhof) zur Verfügung. Im ersten Bauabschnitt, der vorbereitende und rahmengebende Arbeiten beinhaltet, sind für das Jahr 2014 anteilige Baukosten in Höhe von 109.000 € eingeplant.Die Verwaltung erwartet, durch das zusätzliche Bestattungsangebot kurz- bis mittelfristig insgesamt höhere Gebühreneinnahmen zu erzielen.
I.V. Peter Vermeulen
Anlage(n): Entwurfsplan Pflegefreie Reihengrabstätten mit Gemeinschaftsgrabmal Hf, III/16 Ansicht Gemeinschaftsgrabmal Details Gemeinschaftsgrabmal Änderung Friedhofssatzung Gegenüberstellung Friedhofssatzung neu
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