Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen fassen den Baubeschluss für die in der Anlage A (Finanzmittelüberblick) und Anlage F (Baumaßnahmen) aufgeführten bezirksbezogenen Maßnahmen und beschließen, diese aus den Produkten 1.12.020.03.91 / 1.12.020.03.92 / 1.12.020.03.93 des zugeordneten Aufwandskontos 524400, bzw. aus den Finanzstellen PN 12020 A9 207 (BV1), PN 12020 B9 200 (BV2), PN 12020 C9 200 (BV3) der zugeordneten Finanzposition 785.200 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) sowie der Finanzposition 782.100 (Grunderwerb) zu finanzieren.
Begründung:
Maßnahmen bei Straßen mit überbezirklicher Bedeutung, die keine unerwünschten Auswirkungen auf das Gesamtnetz haben, werden, im Gegensatz zu den Vorjahren, von den Bezirksvertretungen beschlossen (vergl. Hauptsatzung, Anlage III, Ziffer 2.7.5).
Finanzmittel
Wie in den letzten Jahren werden die HSK-Maßnahme Nr. 165 (Reduzierung konsumtiver Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm) sowie die HSK-Maßnahme Nr. 159 (Investive Verbuchung von Straßendeckenüberzügen) berücksichtigt, damit werden im konsumtiven Teil des Bauprogramms keine Straßenbaumaßnahme mehr ausgeführt. Die insgesamt noch 20.000 Euro des Aufwandskontos sind lediglich „Darin-Beträge“ der Produkte 1.12.020.03.91 - 93 und daher in dieser Höhe nicht abgebildet. Die insgesamt 3.020.000 Euro der Finanzpositionen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung an die entsprechenden, in der Anlage A aufgeführten Beträge angepasst.
Bürgerinformation
Gemäß Beschlussvorlage Nr.: V06/0151-01 wurde die Verwaltung beauftragt, Bürgerinformationen entsprechend der als Anlage 2 beigefügten Darstellung (hier: Anlage B) durchzuführen; dies gilt insbesondere für Straßenbaumaßnahmen, bei denen Anliegerbeiträge erhoben werden müssen. Zusätzlich zu den bisherigen Presseinformationen werden im Service-Center-Bauen jeweils das aktuelle Straßenbauprogramm sowie nachfolgende Flyer ausgelegt:
a) Abwicklung einer Straßenbaumaßnahme (Anlage C) b) Informationsblatt Straßenbaubeiträge gemäß KAG (Anlage D) c) Informationsblatt Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch (Anlage E) d) Übersicht Baubeschlussmaßnahmen e) Übersicht Planungsbeschlussmaßnahmen
Für detaillierte Fragestellungen stehen weiterhin die entsprechenden Ansprechpartner für Planung, Ausführung und Beitragswesen im Amt für Verkehrswesen und Tiefbau zur Verfügung. Darüber hinaus wird das aktuelle Straßenbauprogramm auf der Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr (www.muelheim-ruhr.de) unter dem Suchbegriff „Jährliches Straßenbauprogramm“ dargestellt.
Gemäß DS-Nr.: V06 / 0151-01 haben die politischen Gremien zu entscheiden, ob im Einzelfall die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung noch vor Baubeschlussfassung der Maßnahmen des Programmjahres 2014 für notwendig erachtet wird. Vor dem Hintergrund, dass mit dem in der Anlage B beschriebenen Verfahren eine deutlich verbesserte Bürgerinformation und mehr Transparenz gegeben ist, ist die Verwaltung der Auffassung, dass weitergehende Informationsveranstaltungen sinnvoller weise nur dann zum Tragen kommen sollten, wenn die technische Erneuerung genutzt wird, den Verkehrsraum planerisch neu zu gestalten.
Auswertung Ergebnis Bodenuntersuchung / Maßnahmen des Planungsbeschlusses 2014
Gemäß Beschlüssen des Vorjahres wurde die Verwaltung beauftragt, alle planerischen Vorleistungen für die im Planungsbeschluss aufgeführten Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Bestandteil dieser Untersuchungen ist auch die Beauftragung einer Bodenuntersuchung mit dem Ziel, Kenntnis über Zustand, Material und Mächtigkeit des Straßenoberbaues im Ist-Zustand zu erlangen. Zusätzlich müssen ab 2009 Untersuchungen hinsichtlich der Asbest-Belastung (bei Fräsflächen über 1.000 m2) vorgenommen werden. Die Kenntnis über den Gesamtaufbau einer Straßenkonstruktion ist notwendige Voraussetzung, um das Tragwerk entsprechend behördenverbindlicher Regelwerke (RSTO / VOB) zu beurteilen, zu dimensionieren und wirtschaftlich auszubauen. Sofern sich nach Auswertung der Ergebnisse Abweichungen hinsichtlich des Erneuerungsaufwandes einzelner Baumaßnahmen ergeben, werden diese den entsprechenden Gremien mitgeteilt.
Folgende Maßnahmen aus dem Planungsbeschluss 2014 können nicht im Baubeschluss 2014 umgesetzt werden:
BV 1: - Auerstraße: zusätzliche Überplanung der Gehwege notwendig, soll im Jahr 2015 umgesetzt werden - Eppinghofer Bruch: 2 Maßnahmen aus finanztechnischen Gründen verschoben, sollen im Jahr 2015 umgesetzt werden - Körnerstraße: Grunderwerb notwendiger Flächen noch nicht abgeschlossen, soll im Jahr 2015 umgesetzt werden BV 2: - Heidkamp: die MEDL erneuert vorab den Abwasserkanal, soll im Jahr 2015 umgesetzt werden BV 3: - Hansastraße: die MEDL erneuert vorab den Abwasserkanal, kann voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2016 umgesetzt werden
Stattdessen wurden folgende Straßen in den Baubeschluss 2014 aufgenommen:
BV 2: - Schachtweg und Heelweg: die MEDL erneuert vorab den Abwasserkanal, andere Versorger haben bereits Leitungen verlegt, aus wirtschaftlichen Gründen werden die Straßen anschließend erneuert und als befahrbarer Wohnweg ausgebaut BV 3:
- An der Rennbahn: nach Abschluss der Arbeiten im 1. Bauabschnitt (Akazienallee bis Wichernstraße) soll der 2. Bauabschnitt direkt im Anschluss gebaut werden - Schneisberg: Durch Baumwurzeln sind Verkehrsgefahren durch hochstehende Gehwegplatten bzw. zerstörte Asphaltbefestigungen entstanden. Der Bereich soll – damit die Bäume bestehen bleiben können – mit einem neuen Gehwegmaterial versehen werden - Kolkerhofweg: die Maßnahme wurde bereits mehrfach verschoben und soll jetzt umgesetzt werden
Ausbaustandard
Aufgrund der teilweise noch nicht abgeschlossenen Bodenuntersuchungen können in der Beschlussvorlage noch nicht alle Ausbaustandards definiert werden. Sollten sich aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen Änderungen der beschlossenen auszubauenden Teilanlagen ergeben, werden diese dem entsprechenden Gremium mitgeteilt.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 veranschlagt, die Beträge bei den entsprechenden Finanzstellen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung angepasst.
I. V.
Prof. Peter Vermeulen
Anlagen:
Anlage A Finanzmittelüberblick Anlage B Organigramm "Procedere Bürgerinformation" Anlage C Abwicklung einer Baumaßnahme Anlage D Informationsblatt Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) Anlage E Informationsblatt Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Anlage F Übersicht der Baumaßnahmen Baubeschluss 2014
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