Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die beiliegende “Achte Änderungssatzung vom ...............zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr“ vom 28.07.2004. Begründung: Nachdem die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung 2013 nur geringfügig gestiegen sind, ist auch 2014 nur eine moderate Anhebung der Gebührensätze aufgrund eines gestiegenen Gebührenbedarfs notwendig.
2014 ändern sich die Gebührensätze für Restmüllbehälter gegenüber 2013 bei wöchentlicher Leerung (ohne Vollservice) wie folgt:
Die Gebühren für die Bioabfallbehälter (ohne Vollservice) betragen weiterhin jeweils 25% der Gebühren für die entsprechenden Restmüllbehälter (bei Regelabfuhr). Daher ergeben sich auch hier bei den einzelnen Gebührensätzen (ohne Vollservice) nur geringfügige Erhöhungen:
1. Gebührenbedarf Der Gebührenbedarf hat sich gegenüber der Kalkulation 2013 um 5,4% erhöht.
1.1 Gebührenfähige Aufwendungen und Erträge Die gebührenfähigen Aufwendungen (ohne Unterdeckung aus 2012) belaufen sich 2014 auf 21.594 T €. Davon entfallen auf
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich zu 98% um vertragliche Verpflichtungen a) gegenüber der MEG aus dem Entsorgungsvertrag vom 08.09.2000, dem Schadstoffentsorgungsvertrag vom 28.04.1994 und die anteiligen Kosten aus dem Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag/Entsorgungsberatungs-vertrag vom 23.12.2002 sowie b) gegenüber dem RWE aus dem Ergänzungsvertrag zum Müllveraschungsvertrag, Ausführungsvereinbarung vom 05.11./25.11.85. Aufgrund eines Preisanpassungsbegehrens der MEG erhöht sich das Entgelt aus dem Entsorgungsvertrag um 7,64%. Nachdem dieses Entgelt 2012 und 2013 unverändert geblieben ist, hat sich für 2014 insbesondere aufgrund der Kostensteigerung für die Entsorgung im MHKW Karnap deutlich erhöht. Das Entgelt für die Schadstoffentsorgung steigt um 2,58 %, während das Entgelt aus dem Abfall- und Straßen-reinigungsgebührenvertrag/ Entsorgungsberatungsvertrag unverändert bleibt. Insgesamt steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 0,4%.
Die Personalaufwendungen sind gegenüber 2013 um 56 T€ gestiegen. Neben den tatsächlichen Besoldungserhöhungen 2014 wurde ein Anstieg der Tarifgehälter von 1,5% eingeplant. Außerdem wurden Stellenneuzuordnungen berücksichtigt.
Die Aufwendungen für Internen Leistungsaustausch sinkt um 293 T€. Hauptursache dafür ist der Wegfall der Internen Aufwendungen für die Deponie; gleichzeitig entfällt auch ein Ertrag in gleicher Höhe.
Erträge i. H. von 4.156 T€ mindern den Gebührenbedarf. Hierbei handelt es sich insbesondere um Erstattungen von verschiedenen Aufwendungen für das MHKW Karnap sowie die Gewinnausschüttung der MEG und Steuererstattungen infolge der Gewinnausschüttung in 2012.
Der Gebührenbedarf ohne Unterdeckungen aus Vorjahren ist gegenüber 2013 um 5,4% gestiegen.
1.2 Unterdeckung aus 2012 In die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014 ist die Unterdeckung aus 2012 Erläuterungen zum Zustandekommen der Unterdeckung sind der Vorlage V 13/0588-01 zu entnehmen.
2. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren ist die aktuelle Anzahl der Restmüll- und der Biomüllbehälter. Die Gesamtzahl der Restmüllbehälter ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen; einerseits setzt sich der Trend der Vorjahre zu kleineren Behältern weiter fort, andererseits ist im Gegensatz zu der Entwicklung in den Vorjahren die Zahl der 1.100l-Behälter (leicht) gestiegen. Nach dem Wegfall der Kappungsgrenze für Biotonnen haben 2012 zahlreiche Biotonnen-Besitzer einen Teil ihrer Behälter abgemeldet. 2013 hat sich die Gesamtzahl der Biotonnen wieder leicht erhöht. Aber auch hier zeichnet sich ein Trend zu kleineren Behältern ab.
Im Einzelnen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 folgende Änderungen:
Reduzierungen der Behälterzahlen wirken gebührensteigend, Erhöhungen gebühren-senkend.
3. Verteilung des Gebührenbedarfs 3.1 Aufteilung des Gebührenbedarfs Die Anteile des MEG-Entgeltes aus dem Entsorgungsvertrag und aus dem Schadstoffentsorgungsvertrag, die auf Aufwendungen für Personal, Fahrzeuge und Treibstoff entfallen, werden auf Basis der Schüttvorgänge auf die einzelnen Behälterarten und -größen aufgeteilt. Alle anderen Aufwendungen und Erträge, sowie die Über-/Unterdeckungen werden über die Abfallmenge = Behältervolumen umgelegt. In der Gebührenkalkulation 2014 werden 6.987 T€ über die Schüttvorgänge und 11.218 T€ über die Abfallmenge verteilt.
3.2 Ermittlung der Zahl der Schüttvorgänge und des Abfallvolumens Die Zahl der Schüttvorgänge wird für die einzelnen Behälterarten/-größen wie folgt berechnet: Zahl der Leerungen pro Woche x Stückzahl der Abfallbehälter x Faktor Behältergröße x 52
Über den Faktor Behältergröße wird der unterschiedliche Zeitaufwand für die Leerung der Behälter berücksichtigt. Für die einzelnen Behältergrößen werden folgende Faktoren zu Grunde gelegt: 60l 0,75 80l 0,80 120l 0,90 240l 1,00 660l 3,00 770l 3,40 1100l 3,80
Die Schüttvorgänge für den Vollservice werden ermittelt, indem die Zahl der Schüttvorgänge mit folgenden Faktoren multipliziert werden: bis 10m 0,25 von 10 – 30m 0,50 über 30m 0,875 bis 10m über Stufen 0,50 bei 10 – 30m über Stufen 0,875 über 30m über Stufen 1,00 aus dem Keller 1,00
Die Abfallmenge wird wie folgt errechnet: Zahl der Leerungen pro Woche x Stückzahl der Abfallbehälter x Behältergröße x 52
3.3 Ermittlung der Kosten pro Schüttvorgang und pro Liter Abfallvolumen Die Kosten pro Schüttvorgang und pro l Abfallvolumen wurden wie folgt ermittelt:
Die detaillierte Aufteilung des Gebührenbedarfs ist der Behälterkalkulation (Anlage 3) zu entnehmen.
Die Gebühren für sonstige Leistungen zur Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen, für Abfallsäcke, Laubsäcke und für den Austausch von Abfallbehältern ab angeforderter zweiter Volumenänderung innerhalb eines Kalenderjahres (Gebührenpostionen 2 - 5) steigen entsprechend der Erhöhung des Entgelts aus dem Entsorgungsvertrages um 7,64%.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Gleichstellungsrelevante Aspekte werden nicht berührt. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten i. S. des § 6 KAG sind durch Gebühren gedeckt. Die Gebührenerträge sind bei der Produktgruppe PN 11010 veranschlagt.
Anlagen: Anlage 1: Änderungssatzung 2014 Anlage 2: Ermittlung und Verteilung des Gebührenbedarfs 2014 Anlage 3: Behälterkalkulation 2014 Anlage 4: Gegenüberstellung der Gebührenbedarfe 2012-2014 Anlage 5: Erläuterungen zu den gebührenrelevanten Aufwendungen und Erträgen
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