Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die beiliegende “Elfte Änderungssatzung vom ............. zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)“ vom 01.03.2004 Begründung: I. Änderung des § 6 Abs. 5 und 6Die Gebührensätze für die Straßenreinigung wurden zuletzt 2012 erhöht. Da in den Gebührenkalkulation für 2012 und 2013 noch Unterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen waren, was für 2014 nicht mehr der Fall ist, sinken die Gebührensätze für Gehwegreinigung und Winterdienst. Die Gebührensätze für Straßenreinigung steigen dagegen leicht an, nicht zuletzt in Folge des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Energie, ein Pilotprojekt zur Optimierung der Straßenreinigung durch wechselseitiges Parkverbot durchzuführen. Außerdem waren Änderungen bei den Bemessungen zu berücksichtigen.
2014 steigen die Gebührensätze bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung durch die Stadt jährlich je Meter Grundstücksseite für öffentliche Straßen, die a) dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und 1. im Straßenverzeichnis mit B 1 gekennzeichnet sind von 3,73 € auf 3,82 €, b) überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 1. im Straßenverzeichnis mit B 2 gekennzeichnet sind von 3,09 € auf 3,17 € c) von überörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 1. im Straßenverzeichnis mit B 3 gekennzeichnet sind von 2,82 € auf 2,90 €,
Dagegen sinken die Gebührensätze bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung durch die Stadt jährlich je Meter Grundstücksseite für öffentliche Straßen, die c) dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und 2. im Straßenverzeichnis mit C 1 gekennzeichnet sind von 10,40 € auf 9,06 €, d) überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 2. im Straßenverzeichnis mit C 2 gekennzeichnet sind von 9,45 € auf 8,16 €, c) von überörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 2. im Straßenverzeichnis mit C 3 gekennzeichnet sind von 8,94 € auf 7,70 €.
Die Gebührensätze bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung durch die Stadt jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 4) für öffentliche Straßen, die im Fußgängerbereich liegen und im Straßenverzeichnis mit D gekennzeichnet sind, sinken von 5,19 € auf 4,07 €.
Die Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes betragen 2014 für die Straßen jährlich je Meter Grundstücksseite a) mit der Kennzeichnung W 1 (vorrangig vor den Straßen mit der Einstufung W 2) 1,22 € (bisher 1,25 €), b) mit der Kennzeichnung W 2 (nach den Straßen mit der Einstufung W 1 ) 0,74 € (bisher 0,77 €).
1. Gebührenbedarfe Der Gesamtgebührenbedarf hat sich gegenüber der Kalkulation 2013 um 1,1% erhöht. Der Gesamtgebührenbedarf für Fahrbahnreinigung ist gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 um 4% gestiegen, während er für die Gehwegreinigung und den Winterdienst um 21% bzw. 2% gesunken ist.
2014 entfallen
1.1 Gebührenfähige Aufwendungen Die gebührenfähigen Aufwendungen ohne Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren belaufen sich 2014 auf 4.492 T€, die sich wie folgt verteilen:
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich um die mit der MEG vertraglich vereinbarten Entgelte aus dem Stadtreinigungsvertrag einschl. der Erweiterung um den zusätzlichen Winterdienst und die anteiligen Kosten aus dem Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag. Gegenüber 2013 haben sich die Entgelte nicht verändert. Außerdem sind Aufwendungen für das Pilotprojekt zur Optimierung der Straßenreinigung durch wechselseitiges Parkverbot eingeplant.
1.2 Über-/ Unterdeckungen aus Vorjahren 2011 sind folgende Über-/Unterdeckungen entstanden:
Die Unterdeckung bei der Gehwegreinigung und die Überdeckung beim Winterdienst sind vollständig, die Überdeckung bei der Straßenreinigung teilweise (24.000 €) bei der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt worden.
In die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014 sind folgende Über-/ Unterdeckungen (-) aus 2011 und 2012 eingeflossen:
Erläuterungen zum Zustandekommen der Unterdeckung 2012 sind der Vorlage V 13/0588-01 zu entnehmen.
2. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren sind die aktuellen Frontmeter für die jeweiligen Gebührenkategorien. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 ergeben sich folgende Änderungen der Gesamtfrontmeter (=Frontmeter x Reinigungsintervall):
Reduzierungen der Gesamtfrontmeter wirken gebührensteigend, Erhöhungen gebührensenkend.
II. Änderung der Anlage 2 - Straßenverzeichnis Im Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist, sind einige geringfügige Änderungen erforderlich geworden. Zusätzlich wurden Umfahrungen von vier Parkplätzen aufgenommen,die in den vorrangigen Winterdienst eingestuft worden sind. Hierfür besteht keine rechtliche Verpflichtung, ist aber eine Serviceleistung für den Bürger. Diese Änderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Gleichstellungsrelevante Aspekte werden nicht berührt. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten i. S. des § 6 KAG sind durch Gebühren gedeckt. Die Gebührenerträge sind bei der Produktgruppe PN 12010 veranschlagt. Anlagen: Anlage 1: Änderungssatzung 2014 Anlage 2: Änderungen im Straßenverzeichnis Anlage 3: Ermittlung und Verteilung des Gebührenbedarfs 2014 Anlage 4: Kalkulation der Gebührensätze 2014 Anlage 5: Gegenüberstellung der Gebührenbedarfe 2012-2014 Anlage 6: Erläuterungen zu den gebührenrelevanten Aufwendungen
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