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Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die bei der ERGO Versicherung AG bestehende Elektronikversicherung für die Geschwindigkeitsmessgeräte der Bezirksvertretungen und der Bürgerstiftung zum nächsten Ablauftermin am 22.05.2014 fristgerecht zu kündigen. Begründung / Sachverhalt:
I. Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Entscheidungserfordernisse: Für die insgesamt vier Geschwindigkeitsmessgeräte der Bezirksvertretungen und der Bürgerstiftung besteht eine Elektronikversicherung, deren Jahresprämie zu gleichen Teilen aus den Verfügungsmitteln aller drei Bezirksvertretungen bezahlt wird. Die Bezirksvertretungen treffen eine Entscheidung über die Fortführung dieser Elektronikversicherung.
II. Begründung / Sachverhalt: Seit dem Jahr 2002 besteht auf Betreiben der Bezirksvertretungen eine Elektronikversicherung für zunächst drei Geschwindigkeitsmessgeräte der Bezirksvertretungen; im Jahr 2008 wurde ein viertes Gerät der Bürgerstiftung mit einbezogen, das den Bezirksvertretungen für Messungen mit offener Anzeige von der Bürgerstiftung zur Verfügung gestellt wurde. Die Jahresprämie hat sich von 289,88 € im Jahr 2002 auf nunmehr 474,93 € erhöht. Sie wird zu jeweils gleichen Teilen aus den Verfügungsmitteln aller drei Bezirksvertretungen bezahlt.
Versichert sind u. a. verschiedene Arten von Sachschäden, darunter auch Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus, sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Bei Sachschäden beträgt der Selbstbehalt je Versicherungsfall 250,00 €, bei Abhandenkommen gilt ein Selbstbehalt von 25%, mindestens aber 250,00 €. Die Versicherung umfasst dabei lediglich die eigentlichen Geräte; Zubehörteile wie z. B. Kabel, Akkus etc. sind nicht versicherbar.
Beim bisher einzigen versicherungsrelevanten Schadenfall im Jahr 2007 - damals wurde das Geschwindigkeitsmessgerät der Bezirksvertretung 2 gestohlen - sind Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 3.170,31 € entstanden, zu denen die Versicherung letztlich einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 1.588,52 € geleistet hat. Den Restbetrag in Höhe von 1.581,79 € hat die Bezirksvertretung 2 aus ihren Verfügungsmitteln getragen.
Bereits bei der damaligen Anbahnung der Versicherung hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ein solches, im Verhältnis zum städtischen Gesamthaushalt als „gering“ einzustufendes Risiko, üblicherweise seitens der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht versichert würde. Insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Selbstbehalte und die Höhe der regelmäßigen Jahresprämien ergeben sich Anhaltspunkte, die Wirtschaftlichkeit einer solchen Versicherung zu hinterfragen. Zudem war damals seitens der Bezirksvertretungen eine größere Schadenhäufigkeit befürchtet worden, die aber aufgrund der getroffenen Sicherungsmaßnahmen und der üblichen Montageweise so glücklicherweise nicht eingetreten ist. Darüber hinaus sind bedingt durch die Abnutzung der Geräte im Außeneinsatz und durch technische Neuerungen mit damit verbundenen Inkompatibilitäten zu älteren Geräten bereits mehrere Neubeschaffungen im Laufe der Jahre durchzuführen gewesen, die gerade nicht durch Sachschäden oder Abhandenkommen verursacht wurden und in jedem Fall von den jeweils betroffenen Bezirksvertretungen aus den Verfügungsmitteln zu tragen waren. Bei den letzten Neuanschaffungen Ende 2012 für die Bezirksvertretungen 1 und 2 lag der versicherungsrelevante Neuwert/Listenpreis eines Geräts bei rd. 2.970,00 €.
Die Verwaltung schlägt den Bezirksvertretungen daher vor, die bestehende Elektronikversicherung über den nächsten Ablauftermin am 22.05.2014 hinaus nicht mehr fortzuführen. Im Falle einer entsprechenden Beauftragung durch alle drei Bezirksvertretungen würde die Verwaltung die Versicherung fristgerecht (= drei Monate vor Ablauf der Versicherung) kündigen.
Gleichstellungsrelevante Aspekte Der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt enthält keine gleichstellungsrelevanten Aspekte. Finanzielle Auswirkungen: Keine, da die Haushaltsansätze für die Verfügungsmittel der Bezirksvertretungen durch eine Kündigung der Elektronikversicherung nicht tangiert werden. Die für die Jahresprämie der Versicherung nicht mehr benötigten Teilbeträge der Verfügungsmittel stünden den Bezirksvertretungen für andere Zwecke zur Verfügung.
I. V.
Dr. Frank Steinfort
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