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Vorlage - V 13/0752-01  

 
 
Betreff: Entfernung von städtischen Bäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kleck, Tel. 6725
Beteiligt:Amt 70 - Amt für Umweltschutz   
 Referat VI  
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 1 Entscheidung
07.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bezirksvertretung 1 nimmt die aus Gründen der Verkehrssicherung inzwischen entfernten oder noch zu fällenden 25 Bäume zur Kenntnis.

 

  1. Die Bezirksvertretung 1 beschließt, die Umsetzung der Maßnahmen betreffend der Ersatzpflanzungen.

Lfd. Nr.

Gefällter Baum

Umfang

(cm)

Ersatzpflanzung(en)

Anzahl

Art

Standort

B 70*

Kirsche (zweistämmig)

Grünanlage Alexanderstraße

267, 236

1

Ess-Kastanie

Grünanlage

Alexanderstraße

B 71

Salweide (fünfstämmig)

Grünanlage Radstubenweg

63, 82, 94, 74, 106

1

Linde

Grünanlage Radstubenweg

B 72*

Apfeldorn

Gerberstraße 11

162

1

Apfeldorn

Gerberstraße 11

B 73*

Amberbaum

Oppelner Straße 4

106

1

Amberbaum

Oppelner Straße 4

B 74*

3 Hainbuchen

Schule Fünter Weg

78

76

72

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 75

3 Berliner Lorbeerpappeln

Bunker Josefstraße

282

216

202

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 76

Esche

Realschule Stadtmitte

145

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 77*

Amberbaum

Honigsberger Straße 30

170

1

Amberbaum

Honigsberger Straße 30

B 78*

Silberahorn

Schule Bruchstraße

302

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 79

Linde

Lohscheidt 23

178

1

Linde

Lohscheidt 23

B 80

Spitzahorn

Schule Kleiststraße

158

1

Schwarzahorn

Schule Kleiststraße

B 81

Mehlbeere

Schule Kleiststraße

191

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 82

Silberahorn (vierstämmig)

Schule Kleiststraße

145, 138, 131, 83

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 83

Kirsche

Schule Blücherstraße

144

1

Vogelkirsche

Schule Blücherstraße

B 84

Feldahorn

Schule Blücherstraße

102

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 85

Linde

Hagdorn 1

78

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 86

Birke

TE für Kinder Werdener Weg

162

1

Obstbaum

TE für Kinder Werdener Weg

B 87

Feldahorn

Spielplatz Dickswall/Oststraße

91

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 88

Feldahorn

Spielplatz Nansenweg

123

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 89

Apfeldorn

Gebäude Alte Augenklinik

142

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

B 90

Buche

Amselstraße (Grüninsel)

256

Keine Auflage der Unteren Landschaftsbehörde.

Nicht vorgesehen, da die Funktion der Abpflanzung erhalten bleibt (Bestandspflege).

 

Die mit einem * versehenen Bäume sind bereits gefällt worden

 

Die Bezirksvertretung 1 nimmt zur Kenntnis, dass Kopfbaumschnitte in der Grünanlage Radstubenweg an vier Salweiden durchgeführt werden.


Begründung:

Die Bezirksvertretung 1 nimmt die aus Verkehrssicherungsgründen noch durchzuführende bzw. notwendig gewesene Fällung der Bäume zu lfd. Nr. B 70 bis B 90 zustimmend zur Kenntnis.

Alle aufgeführten Nachpflanzungen wurden entsprechend den Auflagen des von der Unteren Landschaftsbehörde erteilten Befreiungsbescheides vorgesehen. Bei Ersatzpflanzungsauflagen durch die Untere Landschaftsbehörde besteht eine rechtliche Verpflichtung. Die Kosten sind aus den laufenden Haushaltsmitteln zu begleichen. Besteht eine Möglichkeit zur Nachpflanzung aus Gründen der Bestandspflege nicht oder wird eine Auflage durch die Untere Landschaftsbehörde nicht erteilt, kann die Bezirksvertretung eine Ersatzpflanzung beschließen. Die Mittel sind dann durch die Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Gründe der Baumfällungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

Zur

Lfd. Nr.

Nach § 6 der Baumschutzsatzung anerkannte Gründe für die Entfernung

B 70

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Kirsche zeigt ihre Abgängigkeit durch starke Ausmorschungen bis ins Kernholz und Druckzwiesel an. Durch die Freistellung (Fällung von zwei Eichen und einer Kirsche) war die Stand- und Bruchsicherheit nicht zu gewährleisten. Wegen Gefahr im Verzug wurde der Baum am 07.08.2013 entfernt.

B 71

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Salweide zeigt ihre Abgängigkeit durch Pilzbefall, Zwieselriss und Ausmorschungen an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 72

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Apfeldorn zeigt seine Abgängigkeit durch Befall mit Lackporling und stark morschenden Astungswunden an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 73

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Amberbaum befindet sich in einem abgängigen Zustand. Er hat einen Zwieselriss im Bereich des Leittriebs. Die Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 74

Die drei Hainbuchen stehen unmittelbar unter einer dominanten Platane und haben keine Möglichkeit, sich habitusgerecht zu entwickeln. Sie sind zur Förderung des Baumes im Rahmen der Bestandspflege zu entfernen.

B 75

Die Bäume sind verkehrsgefährdend. Zwei der Pappeln hatten zum wiederholten Male Grünastbrüche. Die dritte Pappel wird bei der Entfernung der anderen freigestellt. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 76

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Esche zeigt ihre Abgängigkeit durch hohen Tot-holzanteil an. Die Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 77

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Infolge eines Grünastbruches wurde das Kronengefüge des Amberbaumes nachhaltig geschädigt. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 78

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Silberahorn hat einen tiefgehenden offenen Zwieselriss. Die Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 79

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Linde befindet sich in einem abgängigen Zustand. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 80

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Spitzahorn zeigt seine Abgängigkeit durch Vitalitätsverlust und abplatzende Rinde an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 81

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Mehlbeere zeigt ihre Abgängigkeit durch Vitalitätsverlust und abplatzende Rinde an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 82

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Silberahorn befindet sich in einem abgängigen Zustand. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 83

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Kirsche zeigt ihre Abgängigkeit durch abgestorbene Astpartien an. Die Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 84

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Feldahorn steht unter Konkurrenzdruck und wird immer weiter zum Gebäude gedrückt. Er ist zur Förderung des nebenstehenden Baumbestandes im Rahmen der Bestandspflege zu entfernen.

B 85

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Baum ist zur Förderung der nebenstehenden Linden im Rahmen der Bestandspflege zu entfernen.

B 86

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Birke zeigt ihre Abgängigkeit durch eine umfangreiche Wurzel- und Stockfäule an. Die Standsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 87

Der Baum wird immer weiter zum Spielbereich gedrückt und hat keine Möglichkeit, sich habitusgerecht zu entwickeln. Der Feldahorn ist zur Förderung des nebenstehenden Baumbestandes im Rahmen der Bestandspflege zu entfernen.

B 88

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der Feldahorn befindet sich in einem abgängigen Zustand, er ist zu 1/3 bereits abgestorben. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 89

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Der unter Druck stehende Apfeldorn zeigt seine Abgängigkeit durch einen Starkastbruch im Kronenbereich sowie Totholz an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

B 90

Der Baum ist verkehrsgefährdend. Die Buche zeigt ihre Abgängigkeit durch Pilzbefall an. Die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht zu gewährleisten.

 

 

Gleichstellungsrelevante Aspekte

Durch die Fällungen der städtischen Bäume werden keine gleichstellungsrelevanten Aspekte berührt. Es werden lediglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel für die Ausführung der Verkehrssicherungsarbeiten und Nachpflanzungen stehen im Haushaltsplan 2013 unter Produktgruppe 13032 zur Verfügung.

 

I. V.

Peter Vermeulen