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Vorlage - V 13/0767-01  

 
 
Betreff: 2. Änderungsverfahren zum Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr;- Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Vittinghoff; Tel. 7041
Beteiligt:Referat VI   
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
 Referat I  
 Referat III  
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 3 Anhörung
05.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 geändert beschlossen   
Bezirksvertretung 1 Anhörung
07.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Energie Vorberatung
12.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
18.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Rücknahme des Landschaftsschutzes am Stockweg  
Rücknahme des Landschaftsschutzes am Aubergweg  
Rücknahme des Landschaftsschutzes am Lönsweg  
Anlage eines Wanderweges am Bühlsbach  
Redaktionelle Änderung Wittekindstraße  
Legende  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, ein Verfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 28.02.2005 gemäß § 27 in Verbindung mit § 29 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NRW) einzuleiten. Die vorgesehenen Änderungen sind in den beigefügten Übersichtsplänen dargestellt.
  2. Der Rat der Stadt beschließt weiterhin, für dieses Änderungsverfahren die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 27 a und 27 b LG NRW in der nachfolgenden Form durchzuführen:

 

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgesehenen Änderungen sind mit Karten und textlichen Erläuterungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und dem Bürger ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

      Zur Äußerung von Anregungen und Bedenken ist den Bürgern innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit zu Einzelgesprächen zu geben.

      Die Form der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt zu geben.

      Ferner ist auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung für dieses Verfahren und die Form der Anhörung über die Webseite der Stadt Mülheim an der Ruhr und durch einen entsprechenden Presseartikel in den hiesigen Tageszeitungen hinzuweisen.

      Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bürgereingaben im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auszuwerten und über das Ergebnis eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

Frühzeitige Trägerbeteiligung:

 

      Die Träger öffentlicher Belange erhalten die vorgesehenen Änderungen mit Karten und textlichen Erläuterungen zur Prüfung ihrer jeweils wahrzunehmenden öffentlichen Belange.

      Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auszuwerten und über das Ergebnis eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

Planungsauftrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einen Entwurf zur Änderung des Landschaftsplanes zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zum Auslegungsbeschluss vorzulegen.

I

I. Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Entscheidungserfordernisse:

 

Der rechtskräftige Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.2.2012 soll für drei Teilflächen geändert werden: auf drei kleineren Flächen soll das Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden.

Im Bereich der alten Lederfabrik Faßbender am Nachbarsweg ist im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet ein Wegestück zu sichern, das mittelfristig ausgebaut werden soll.

 

Außerdem erfolgen im Bereich der Naturdenkmale (ND) einige redaktionelle Änderungen. Nicht mehr vorhandene NDs, die gefällt werden mussten, werden als ND gelöscht bzw. geändert.

Eine weitere redaktionelle Änderung wird im Bereich Wittekindstraße vorgenommen, wo das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.10 nicht nur auf den Altstadtfriedhof und die Parkanlage, sondern auch auf zwei vorhandene Wohnhäuser ausgedehnt ist.

 

 

 

Folgende Bereiche sollen zum Thema Landschaftsschutz geändert werden:

 

2 a) Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.15 um baulich genutzte Flächen und Arrondierungsflächen am Stockweg um 2,7 ha.

2 b) Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.19 am Aubergweg um eine Baufläche von 0,38 ha

2 c) Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.2.7 um 0,27 ha im Bereich Lönsweg zugunsten einer Baufläche

2 d) Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges in der Aue des Bühlsbaches

2 e) Redaktionelle Änderungen

 

 

Begründung:

 

2 a)

Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.15 um baulich genutzte Flächen und

Arrondierungsflächen am Stockweg

 

Im Stadtteil Selbeck ist der Ortskern nicht in den Landschaftsplan einbezogen, da hier die Wohnnutzung Vorrang hat. Im westlichen Bereich des Stockweges haben sich im Laufe der Zeit immer mehr Wohnhäuser angesiedelt, so dass es schwierig ist, eine geeignete Grenze zwischen der Wohnnutzung und dem angrenzenden Landschaftsschutz zu finden. Teilweise wurde Baurecht vor Gericht erfolgreich eingeklagt. Es ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit angrenzender Splitterbebauung entstanden.

 

Im Rahmen der 2. Änderung sollen sowohl für die Nord- wie auch Südseite des Stockweges neue sinnvolle Arrondierungen gefunden werden und die unmittelbare Bebauung am Stockweg aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Die Ver- und Gebote eines Landschaftsschutzgebietes sind bei der vorhandenen Bebauung nicht mehr sinnvoll und führen zu Konflikten, die nicht gewollt sind. Eine saubere Trennung zwischen Wohnnutzung und geschützter Landschaft ist unumgänglich.

Südlich des Stockweges wurde die LSG-Grenze westlich einer alten, landwirtschaftlichen Hofanlage gelegt, die heute nicht mehr so genutzt wird. Die Tiefe der Grundstücke liegt zwischen 45 und 50 m wie bei der restlichen Bebauung.

Nördlich des Stockweges liegt die Grenze vor einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und einem Zufahrtsweg zu einem einzelnen bebauten Grundstück, das im Landschaftsschutz verbleiben soll, um nicht noch weitere Grundstücke für eine Bebauung zu erschließen.

Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage A zeichnerisch dargestellt.

 

 

 

Das LSG 2.2.2.15 „Broich-Speldorfer Wald und Lintorfer Mark“ ist 901,9 ha groß und soll um eine Fläche von 2,7 ha verkleinert werden.

Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen.

Ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden, ist im Rahmen von zukünftigen konkreten Bauanträgen zu prüfen.

 

Eine Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.

 

 

2 b)

Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.19 am Aubergweg

 

Im Bereich des Aubergweg ist vorgesehen, ein städtisches Grundstück als Baufläche zu vermarkten. Das Grundstück ist Arrondierungsfläche innerhalb der Wohnnutzung und untergeordnet für das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.19, welches insgesamt eine Fläche von 290,8 ha aufweist und um eine Fläche von 0,38 ha verkleinert werden soll. Die Fläche befindet sich im Übergang zwischen baulicher Nutzung und freier Landschaft. Eine zukünftige bauliche Nutzung erscheint vertretbar, da die Baufläche durch den Aubergweg bereits erschlossen und beidseitig bebaut ist. Die Schutzwürdigkeit des angrenzenden Gebietes wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.9.2013 einer Bauvoranfrage für die Fläche mehrheitlich zugestimmt.

Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage B zeichnerisch dargestellt.

 

Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen, und ob bei Umsetzung des Bauvorhabens Verbotstatbestände nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden, die zu vermeiden oder zu kompensieren sind.

 

Eine Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.

 

2 c)

Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.7 am Lönsweg zugunsten einer Baufläche

 

Im Bereich Lönsweg soll eine untergeordnete Fläche aus dem Landschaftsschutz genommen werden. Der Grünzug zwischen Saarner Straße und Wallfriedsweg ist Teil der Grünverbindung zwischen Ruhr und Uhlenhorst. Der Lönsweg selbst liegt außerhalb des Landschaftsplanes und ist überwiegend beidseitig bebaut, um die vorhandene Infrastruktur auszunutzen.

Für den Bereich Brandsheide / Lönsweg gilt bisher noch die Ausweisung Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7  „Nachtigallental und Scheuerbachtal“, das insgesamt 20,3 ha groß ist.

Hier befinden sich sowohl eine Waldfläche, die gleichzeitig Ausgleichsfläche ist und eine Grünanlage mit Wegeverbindung. Der Landschaftsschutz soll wie bei den anderen Grundstücken um eine Bautiefe zurückgenommen werden, um eine zusätzliche Bebauung am Lönsweg zu ermöglichen. Der hinter der Bebauung liegende Grünzug wird verschmälert, die Wegeverbindung bleibt weiterhin bestehen. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.9.2013 einer Bauvoranfrage für die Fläche mehrheitlich zugestimmt.

Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage C zeichnerisch dargestellt.

 

Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen, und ob bei Umsetzung des Bauvorhabens Verbotstatbestände nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden, die zu vermeiden oder zu kompensieren sind. Sofern nicht lösbare Konflikte ausgelöst werden, ist die Bebauung zu untersagen.

Weiterhin wird im Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

 

2 d)

Anlage eines Wanderweges im Landschaftsschutzgebiet 17 „Bühlsbach und Schengerholzbach“

 

Im Bereich des Bühlsbaches soll als Ergänzung zu der Festsetzung 5.4.1.7 ein weiteres Wegestück festgesetzt werden, dass die bereits vorhandenen Fußwege  zwischen Frombergswäldchen und der Straße Am Bühlsbach verbindet. Die Festsetzung wird möglich, seitdem die alte Lederfabrik Faßbender saniert und die Grünanlage überarbeitet wurde. Hier kann eine Lücke im Wegenetz geschlossen werden.

Das Wegestück hat eine Länge von 260m und verläuft zwischen dem Nachbarsweg und der Langenfeldstraße.

Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage D zeichnerisch dargestellt.

 

5.4.1.12

Länge: ca. 260 m

Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges in der Aue des Bühlsbaches. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.

Der Weg liegt im LSG 2.1.2.17 “Bühlsbach und Schengerholzbach“ ergänzt den Weg mit der Festsetzungsnummer 5.4.1.7

Landschaftsplan - Neue Festsetzung

 

 

 

2.e) Redaktionelle Änderungen

 

Die folgenden Naturdenkmale sind mittlerweile aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt worden und demzufolge zu löschen bzw. die Festsetzungen zu modifizieren:

2.3.2.7  -   Schwarzpappel im Park des Solbades Raffelberg

2.3.2.17 -  Eine von insgesamt drei mehrstämmigen Rotbuchen auf dem Speldorfer Friedhof                                 wurde gefällt. Die Festsetzung wird modifiziert.

2.3.2.45  - Drei von vier Kopfweiden am Mühlenbach nördlich Mintarder Höfe existieren                                               nicht mehr. Die Festsetzung wird modifiziert.

2.3.2.47  - Eine von zwei Roßkastanien am Staader Hof in Menden wurde gefällt.

                                Die Festsetzung wird modifiziert.

 

 

2.3.2.7

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Schwarzpappel - Populus nigra

nördlich der Teichbrücke im Park des „Solbades Raffelberg“.

Es handelt sich um 1 Schwarzpappel mit einem Stammumfang von 518 cm und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum verzweigt sich in ca. 2 m Höhe in zwei Leittriebe. In der Baumkrone befinden sich eine Vielzahl von Misteln.

Der Baum ist gefällt. Die Festsetzung entfällt.

 

2.3.2.17

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Rotbuchen-Gruppe - Fagus sylvatica nördlich der Kapelle auf dem Speldorfer Friedhof.

Es handelt sich um 3 mehrstämmige Rotbuchen mit Stammumfängen von 450 cm, 450 cm und 500 cm und Höhen von ca. 25 m. Der Baum mit dem Stammumfang von 500 cm weist im Stammbereich einen Pilzbefall auf.

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

 

 

 

Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung

 

 

 

 

2.3.2.17

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Rotbuchen-Gruppe - Fagus sylvatica nördlich der Kapelle auf dem Speldorfer Friedhof.

Es handelt sich um 2 mehrstämmige Rotbuchen mit Stammumfängen

von jeweils 450 cm und Höhen von ca. 25 m.

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

Landschaftsplan -  geänderte Fassung

 

2.3.2.45

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Kopfweiden-ReiheSalix spec.
nördlich der Mintarder Höfe am Mühlenbach.

Es handelt sich um 4 alte Kopfweiden mit
Stammumfängen von 320 cm bis 360 cm.

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

 

III. Gebote:

Die Pflege der Kopfbäume durch Rückschnitt im Abstand von 5 bis 7 Jahren. Nach Bedarf kann ein Teil des Schnitt­materials zur Anpflanzung neuer Kopfbäume verwendet werden.

Das Gebot dient der Erhaltung der Kopfbäume, die wertvolle Lebensräume für gefährdete Tierarten darstellen.

Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung

 

2.3.2.45

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal KopfweideSalix spec.
nördlich der Mintarder Höfe am Mühlenbach.

Es handelt sich um 1 alte Kopfweide

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

 

III. Gebote:

Die Pflege des Kopfbaumes durch Rückschnitt im Abstand von 5 bis 7 Jahren. Nach Bedarf kann ein Teil des Schnitt­materials zur Anpflanzung neuer Kopfbäume verwendet werden.

Das Gebot dient der Erhaltung der Kopfbäume, die wertvolle Lebensräume für gefährdete Tierarten darstellen.

Landschaftsplan - geänderte Fassung

 

2.3.2.47

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Rosskastanien-Gruppe - Aesculus hippo­castanum im Staader Hof, Mendener Straße 280.

Es handelt sich um zwei Rosskastanien mit Stammumfängen von 288 cm und 319 cm und Höhen von jeweils ca. 20 m.

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

 

 

 

 

Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung

 

2.3.2.47

I.  Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Rosskastanie - Aesculus hippo­castanum im Staader Hof, Mendener Straße 280.

Es handelt sich um eine Rosskastanie mit einem Stammumfang von 288 cm und einer Höhe von  ca. 20 m.

 

II. Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

 

 

 

Landschaftsplan - geänderte Fassung

 

 

 

 

 

Weitere redaktionelle Änderungen / Redaktionelle Änderung Wittekindstr.

 

An der Wittekindstraße wurden bei der Aufstellung des Landschaftsplanes irrtümlich zwei Wohnhäuser unter Landschaftsschutz gestellt. Der Landschaftsschutz sollte sich nur auf den Altstadtfriedhof und die Parkanlage beziehen und wird um die bebauten Grundstücke zurückgenommen. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage E zeichnerisch dargestellt.

 

 

Gleichstellungsrelevante Aspekte

 

Es ist keine gleichstellungspolitische Relevanz gegeben.

…..

…..

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Dagmar Mühlenfeld

Anlage(n):

 

Anlage(n):

 

Anlage A : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Stockweg

Anlage B : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Aubergweg

Anlage C : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Lönsweg

Anlage D : Anlage eines Wanderweges am Bühlsbach

Anlage E : Redaktionelle Änderung Wittekindstraße

Anlage F : Legende

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rücknahme des Landschaftsschutzes am Stockweg (1875 KB)      
Anlage 2 2 Rücknahme des Landschaftsschutzes am Aubergweg (1693 KB)      
Anlage 3 3 Rücknahme des Landschaftsschutzes am Lönsweg (1592 KB)      
Anlage 4 4 Anlage eines Wanderweges am Bühlsbach (1590 KB)      
Anlage 5 5 Redaktionelle Änderung Wittekindstraße (1736 KB)      
Anlage 6 6 Legende (530 KB)