Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Die vorgesehenen Änderungen sind mit Karten und textlichen Erläuterungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und dem Bürger ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zur Äußerung von Anregungen und Bedenken ist den Bürgern innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit zu Einzelgesprächen zu geben. Die Form der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt zu geben. Ferner ist auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung für dieses Verfahren und die Form der Anhörung über die Webseite der Stadt Mülheim an der Ruhr und durch einen entsprechenden Presseartikel in den hiesigen Tageszeitungen hinzuweisen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bürgereingaben im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auszuwerten und über das Ergebnis eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.
Frühzeitige Trägerbeteiligung:
Die Träger öffentlicher Belange erhalten die vorgesehenen Änderungen mit Karten und textlichen Erläuterungen zur Prüfung ihrer jeweils wahrzunehmenden öffentlichen Belange. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auszuwerten und über das Ergebnis eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.
Planungsauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einen Entwurf zur Änderung des Landschaftsplanes zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zum Auslegungsbeschluss vorzulegen. I. Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Entscheidungserfordernisse:
Der rechtskräftige Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.2.2012 soll für drei Teilflächen geändert werden: auf drei kleineren Flächen soll das Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden. Im Bereich der alten Lederfabrik Faßbender am Nachbarsweg ist im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet ein Wegestück zu sichern, das mittelfristig ausgebaut werden soll.
Außerdem erfolgen im Bereich der Naturdenkmale (ND) einige redaktionelle Änderungen. Nicht mehr vorhandene NDs, die gefällt werden mussten, werden als ND gelöscht bzw. geändert. Eine weitere redaktionelle Änderung wird im Bereich Wittekindstraße vorgenommen, wo das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.10 nicht nur auf den Altstadtfriedhof und die Parkanlage, sondern auch auf zwei vorhandene Wohnhäuser ausgedehnt ist.
Folgende Bereiche sollen zum Thema Landschaftsschutz geändert werden:
2 a) Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.15 um baulich genutzte Flächen und Arrondierungsflächen am Stockweg um 2,7 ha. 2 b) Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.19 am Aubergweg um eine Baufläche von 0,38 ha 2 c) Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.2.7 um 0,27 ha im Bereich Lönsweg zugunsten einer Baufläche 2 d) Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges in der Aue des Bühlsbaches 2 e) Redaktionelle Änderungen
Begründung:
2 a) Rücknahme des Landschaftsschutzes im LSG 2.2.2.15 um baulich genutzte Flächen und Arrondierungsflächen am Stockweg
Im Stadtteil Selbeck ist der Ortskern nicht in den Landschaftsplan einbezogen, da hier die Wohnnutzung Vorrang hat. Im westlichen Bereich des Stockweges haben sich im Laufe der Zeit immer mehr Wohnhäuser angesiedelt, so dass es schwierig ist, eine geeignete Grenze zwischen der Wohnnutzung und dem angrenzenden Landschaftsschutz zu finden. Teilweise wurde Baurecht vor Gericht erfolgreich eingeklagt. Es ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit angrenzender Splitterbebauung entstanden.
Im Rahmen der 2. Änderung sollen sowohl für die Nord- wie auch Südseite des Stockweges neue sinnvolle Arrondierungen gefunden werden und die unmittelbare Bebauung am Stockweg aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Die Ver- und Gebote eines Landschaftsschutzgebietes sind bei der vorhandenen Bebauung nicht mehr sinnvoll und führen zu Konflikten, die nicht gewollt sind. Eine saubere Trennung zwischen Wohnnutzung und geschützter Landschaft ist unumgänglich. Südlich des Stockweges wurde die LSG-Grenze westlich einer alten, landwirtschaftlichen Hofanlage gelegt, die heute nicht mehr so genutzt wird. Die Tiefe der Grundstücke liegt zwischen 45 und 50 m wie bei der restlichen Bebauung. Nördlich des Stockweges liegt die Grenze vor einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und einem Zufahrtsweg zu einem einzelnen bebauten Grundstück, das im Landschaftsschutz verbleiben soll, um nicht noch weitere Grundstücke für eine Bebauung zu erschließen. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage A zeichnerisch dargestellt.
Das LSG 2.2.2.15 „Broich-Speldorfer Wald und Lintorfer Mark“ ist 901,9 ha groß und soll um eine Fläche von 2,7 ha verkleinert werden. Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen. Ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden, ist im Rahmen von zukünftigen konkreten Bauanträgen zu prüfen.
Eine Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.
2 b) Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.19 am Aubergweg
Im Bereich des Aubergweg ist vorgesehen, ein städtisches Grundstück als Baufläche zu vermarkten. Das Grundstück ist Arrondierungsfläche innerhalb der Wohnnutzung und untergeordnet für das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.19, welches insgesamt eine Fläche von 290,8 ha aufweist und um eine Fläche von 0,38 ha verkleinert werden soll. Die Fläche befindet sich im Übergang zwischen baulicher Nutzung und freier Landschaft. Eine zukünftige bauliche Nutzung erscheint vertretbar, da die Baufläche durch den Aubergweg bereits erschlossen und beidseitig bebaut ist. Die Schutzwürdigkeit des angrenzenden Gebietes wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.9.2013 einer Bauvoranfrage für die Fläche mehrheitlich zugestimmt. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage B zeichnerisch dargestellt.
Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen, und ob bei Umsetzung des Bauvorhabens Verbotstatbestände nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden, die zu vermeiden oder zu kompensieren sind.
Eine Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.
2 c) Rücknahme des Landschaftsschutzes im Bereich des LSG 2.2.2.7 am Lönsweg zugunsten einer Baufläche
Im Bereich Lönsweg soll eine untergeordnete Fläche aus dem Landschaftsschutz genommen werden. Der Grünzug zwischen Saarner Straße und Wallfriedsweg ist Teil der Grünverbindung zwischen Ruhr und Uhlenhorst. Der Lönsweg selbst liegt außerhalb des Landschaftsplanes und ist überwiegend beidseitig bebaut, um die vorhandene Infrastruktur auszunutzen. Für den Bereich Brandsheide / Lönsweg gilt bisher noch die Ausweisung Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7 „Nachtigallental und Scheuerbachtal“, das insgesamt 20,3 ha groß ist. Hier befinden sich sowohl eine Waldfläche, die gleichzeitig Ausgleichsfläche ist und eine Grünanlage mit Wegeverbindung. Der Landschaftsschutz soll wie bei den anderen Grundstücken um eine Bautiefe zurückgenommen werden, um eine zusätzliche Bebauung am Lönsweg zu ermöglichen. Der hinter der Bebauung liegende Grünzug wird verschmälert, die Wegeverbindung bleibt weiterhin bestehen. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.9.2013 einer Bauvoranfrage für die Fläche mehrheitlich zugestimmt. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage C zeichnerisch dargestellt.
Hinsichtlich des Artenschutzes wird eine Potentialanalyse Aufschluss darüber geben, ob streng geschützte Arten bzw. planungsrelevante Arten vorkommen, und ob bei Umsetzung des Bauvorhabens Verbotstatbestände nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden, die zu vermeiden oder zu kompensieren sind. Sofern nicht lösbare Konflikte ausgelöst werden, ist die Bebauung zu untersagen. Weiterhin wird im Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.
2 d) Anlage eines Wanderweges im Landschaftsschutzgebiet 17 „Bühlsbach und Schengerholzbach“
Im Bereich des Bühlsbaches soll als Ergänzung zu der Festsetzung 5.4.1.7 ein weiteres Wegestück festgesetzt werden, dass die bereits vorhandenen Fußwege zwischen Frombergswäldchen und der Straße Am Bühlsbach verbindet. Die Festsetzung wird möglich, seitdem die alte Lederfabrik Faßbender saniert und die Grünanlage überarbeitet wurde. Hier kann eine Lücke im Wegenetz geschlossen werden. Das Wegestück hat eine Länge von 260m und verläuft zwischen dem Nachbarsweg und der Langenfeldstraße. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage D zeichnerisch dargestellt.
Landschaftsplan - Neue Festsetzung
2.e) Redaktionelle Änderungen
Die folgenden Naturdenkmale sind mittlerweile aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt worden und demzufolge zu löschen bzw. die Festsetzungen zu modifizieren: 2.3.2.7 - Schwarzpappel im Park des Solbades Raffelberg 2.3.2.17 - Eine von insgesamt drei mehrstämmigen Rotbuchen auf dem Speldorfer Friedhof wurde gefällt. Die Festsetzung wird modifiziert. 2.3.2.45 - Drei von vier Kopfweiden am Mühlenbach nördlich Mintarder Höfe existieren nicht mehr. Die Festsetzung wird modifiziert. 2.3.2.47 - Eine von zwei Roßkastanien am Staader Hof in Menden wurde gefällt. Die Festsetzung wird modifiziert.
Der Baum ist gefällt. Die Festsetzung entfällt.
Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung
Landschaftsplan - geänderte Fassung
Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung
Landschaftsplan - geänderte Fassung
Landschaftsplan - rechtskräftige Fassung
Landschaftsplan - geänderte Fassung
Weitere redaktionelle Änderungen / Redaktionelle Änderung Wittekindstr.
An der Wittekindstraße wurden bei der Aufstellung des Landschaftsplanes irrtümlich zwei Wohnhäuser unter Landschaftsschutz gestellt. Der Landschaftsschutz sollte sich nur auf den Altstadtfriedhof und die Parkanlage beziehen und wird um die bebauten Grundstücke zurückgenommen. Die vorgeschlagene Änderung ist in Anlage E zeichnerisch dargestellt.
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Es ist keine gleichstellungspolitische Relevanz gegeben. ….. …..
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Dagmar Mühlenfeld
Anlage(n):
Anlage A : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Stockweg Anlage B : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Aubergweg Anlage C : Rücknahme des Landschaftsschutzes am Lönsweg Anlage D : Anlage eines Wanderweges am Bühlsbach Anlage E : Redaktionelle Änderung Wittekindstraße Anlage F : Legende
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