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Vorlage - V 13/0795-01  

 
 
Betreff: EU-Umgebungslärmrichtlinie: Lärmaktionsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michael Stallmann, Tel.: 7021
Beteiligt:Referat I   
 Referat III  
 Referat VI  
 Amt 61 - Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 3 Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 zurückgestellt   
06.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 geändert beschlossen   
Bezirksvertretung 1 Vorberatung
07.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 zurückgestellt   
10.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 ungeändert beschlossen   
Bezirksvertretung 2 Vorberatung
08.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 2 an Verwaltung zurück verwiesen   
09.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 2 geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Energie Vorberatung
12.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität Vorberatung
21.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
18.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lärmaktionsplan  
Liste der Beschlussvorschläge  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Gremien beschließen den Lärmaktionsplan (LAP) inkl. der darin enthaltenen Einzelbeschlussvorschläge (s. Anlage).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die zuständigen Behörden zur Durchführung einer Lärmkartierung und einer Lärmaktionsplanung. Die Zuständigkeit liegt nach § 47e des Bundes-Immissionsschutzgesetz bei den Gemeinden. Zur Verabschiedung des Lärmaktionsplanes ist ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr erforderlich.

 

Der erstmals im September 2011 den städtischen Gremien zur Kenntnis gebrachte Entwurf des LAP wurde inhaltlich überarbeitet und aktualisiert. Neben den bereits in der Erstfassung enthaltenen Themen Straßenverkehrslärm, Schienenverkehr (DB-Strecken) und Fluglärm Düsseldorf wurden Ergänzungen zu den Ergebnissen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Lärmkartierungen zu Gewerbelärm (IVU-Anlagen), Schienenverkehr der Stadt- und Straßenbahnen sowie Fluglärm des Flughafens Essen/Mülheim integriert. Hierzu wurde unter V12/0663-01 bereits berichtet.

 

Die dominante Lärmquelle im Mülheimer Stadtgebiet ist der Straßenverkehr, dementsprechend liegt hier auch der Schwerpunkt des Lärmaktionsplanes.

Für den Straßenverkehr wurden 25 prioritäre Lärmbrennpunkte bzw. Hot Spots abgegrenzt und die dortige Lärmsituation und Handlungsmöglichkeiten in Steckbriefen dokumentiert. Kritisch stellt sich auch die Lärmbelastung durch die Hauptschienenstrecke der Eisenbahn dar. Hier wurden 4 Lärmbrennpunkte abgegrenzt. Die abgegrenzten Abschnitte des Schienenverkehrs sind bereits im Lärmsanierungskonzept des Bundes enthalten. Auf dessen zeitliche Realisierung kann die Stadt aber nur wenig Einfluss nehmen. Konkrete Sanierungsmaßnahmen des Bundes sind in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.

 

Die Ergebnisse der im November 2011 durchgeführten Bürgerbeteiligung sind im LAP zusammenfassend dargestellt. Bei dieser dominierten Anregungen und Vorschläge zum städtischen Straßennetz. Beim Fluglärm standen Auswirkungen des Düsseldorfer Flughafens im Vordergrund. Die als Kern des Verwaltungs-konzeptes anzusehenden Maßnahmen zum Einsatz lärmoptimierter Asphalte sowie zum Ersatz gepflasteter Gleisbereiche waren den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig. Thematisch dominierte aber beim Straßenverkehr der Wunsch nach Geschwindigkeitsreduzierung, und -verstetigung sowie insbesondere einer Verstärkung der Geschwindigkeitsüberwachung. Letzteres lässt sich nicht als originärer Aufgabenbereich des Lärmaktionsplanes ansehen. Außerhalb des Rahmens der Lärmaktionsplanung prüft die Verwaltung aktuell, inwieweit die Einrichtung von Messstellen in den Lärmbrennpunkten und in den in der Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Bereichen technisch und rechtlich möglich ist. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung seit 2009 erheblich ausgeweitet wurde.

 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr dokumentiert die vor-handenen Strategien der Lärmvermeidung. Unter Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Lärmaktionsplans eine Schwer-punktsetzung auf folgende Bausteine:

 

 

– Einsatz lärmoptimierter Fahrbahnbeläge

– Ersatz gepflasterter Gleisbereiche (MVG)

– Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (2 Straßenbereiche)

– Lärmmindernde Straßenraumgestaltung

– Lärmschutzanforderungen an die Baulastträger (Bundesfernstraßen,

   Schienenwege)

 

Zu den bereits in der Erstfassung enthaltenen Beschlussvorschlägen ST1 zum Einsatz lärmoptimierter Asphalte sowie ST2 zum Ersatz gepflasteter Gleisbereiche wurden überschlägige Kostenkalkulationen erstellt. Nach diesen sind für entsprechende Maßnahmen an den im Lärmaktionsplan abgegrenzten Lärm-brennpunkten reine Baukosten von mindestens 13,44 Mio. Euro für beide Maßnahmenkomplexe zu erwarten. Hiervon entfallen auf den Einsatz lärm-optimierter Asphalte 7,22 Mio. Euro. Für den Ersatz des Pflasters in Gleisbereichen 6,22 Mio. Euro. Selbst unter den vereinfachten Annahmen dieser Kalkulation ist offensichtlich, dass ein zu diesem Zweck aufgelegtes „Lärmsanierungsprogramm“ außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der Stadt liegt. Die Verwaltung strebt daher wie bereits zuvor eine sukzessive Umsetzung im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung des Straßenbaus an. In diesem Rahmen werden lärm-optimierte Asphalte bereits seit Ende 2009 eingebaut. Die Verwaltung sieht hier aber Bedarf dieses durch einen Grundsatzbeschluss zu legitimieren.

 

Für den Ersatz gepflasterter Gleise ist hervorzuheben, dass dies auch unmittelbar mit den (noch zu treffenden) Entscheidungen zu den Mülheimer Stadt- und Straßenbahnen zusammenhängt. Es ist hier als notwendig anzusehen eine zeitliche Planung zu entwickeln. Hierzu sollte durch die Mülheimer VerkehrsGesellschaft ein Zielkonzept aufgestellt werden.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass die langfristige Planungsperspektive für die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht der Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger entspricht.

 

Entfallen ist der in der Entwurfsfassung 2011 enthaltende Beschlussvorschlag zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Mintarder Brücke auf 80 km/h. Straßen.NRW hat erst vor kurzem einen lärmmindernden Belag auf der Brücke eingebaut. Es wird vorgeschlagen abzuwarten, wie sich die Lärmsituation vor Ort entwickelt. Zugleich wird vorgeschlagen, den im April 2011 an die Bezirkregierung gerichteten Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung zeitweise auszusetzen.

 

Unverändert ist in ST3 der Prüfauftrag für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der Hauskampstraße und Rosenkamp enthalten.

 

Mit den Beschlussvorschlägen ST4 zur Berücksichtigung von Lärmemissionen bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen und ST5 lärmarme Reifen wird der Vorbildfunktion der Stadt Rechnung getragen.

 

Mit den Beschlussvorschlägen BLP 1 Erstberatungsangebot zum passiven Lärmschutz und Öff1 Projekt zur Visualisierung der Lärmbelastung im öffentlichen Raum zeigt die Verwaltung auf, dass sie bereit ist, hinsichtlich eines vermehrt erkennbaren Beratungsbedarfs die Initiative zu ergreifen und es zugleich für wichtig hält, die Lärmproblematik stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

 

Mit dem Beschlussvorschlag DB 1 macht die Verwaltung deutlich, dass sie es als einen der wesentlichen Aufgabenbereiche der nächsten Jahre sieht, die Lärm-sanierung entlang der DB-Strecke voranzubringen.

 

Im Bereich des Fluglärms Düsseldorf liegt das Mülheimer Stadtgebiet unterhalb der Kartierungsschwelle der Umgebungslärmrichtlinie, so dass über politische Signale hinaus kaum Handlungsmöglichkeiten bestehen. Der Beschlussvorschlag F1 trägt daher appellativen Charakter und fordert die Landesregierung auf, hier aktiv zu werden.

 

Zur Thematik der Ruhigen Gebiete hat die Verwaltung Vorbereitungen getroffen, um hierzu eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen. Das Thema wird danach als separater Teil des Lärmaktionsplans dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

 

Aus formalen Gründen wird die Verwaltung zu dem hier vorgelegten Lärmaktionsplan noch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen.

 

Gleichstellungsrelevante Aspekte

 

Umgebungslärm ist gleichstellungsneutral.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Der Lärmaktionsplan hat für die Stadt Mülheim an der Ruhr finanzielle und personelle Auswirkungen, die noch nicht abschließend quantifiziert werden können.

Für die von der Verwaltung eingebrachten Beschlussvorschläge ist soweit möglich eine Kostenabschätzung erfolgt (siehe Anlage Beschlussvorschläge).

 

 

 

 

I. V.

 

Dr. Frank Steinfort

 


Anlagen:

Lärmaktionsplan

Liste der Beschlussvorschläge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplan (7055 KB)      
Anlage 2 2 Liste der Beschlussvorschläge (50 KB)