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Vorlage - V 13/0805-01  

 
 
Betreff: 2. Entwurf des Nahverkehrsplans 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jansen, Roland, Tel.6671
Beteiligt:Referat VI   
 Referat I  
 Referat III  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
 Amt 61 - Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung  
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 3 Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 zurückgestellt   
06.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 zurückgestellt   
Bezirksvertretung 1 Vorberatung
07.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 zurückgestellt   
10.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 geändert beschlossen   
Bezirksvertretung 2 Vorberatung
08.11.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 2 zurückgestellt   
09.12.2013 
Sitzung der Bezirksvertretung 2 geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität Vorberatung
21.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Vorberatung
18.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_V13_0805-01  
Anlage 2_V13_0805-01  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt den vorliegenden Nahverkehrsplan 2013 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der hierin enthaltenen Maßnahmen.

 

 


Begründung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung.

Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW 1996 ist somit die Stadt Mülheim an der Ruhr Aufgabenträger für den ÖPNV.

 

Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist die Stadt Mülheim an der Ruhr nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Der Entwurf des Nahverkehrsplans wurde mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes abgestimmt. Die im Stadtgebiet vorhandenen Verkehrsunternehmen wirkten bei der Aufstellung mit, dies betrifft in Mülheim an der Ruhr in erster Linie die Mülheimer VerkehrsGesellschaft (MVG), die zurzeit fast alleinige Linienkonzessionsinhaberin ist.

 

Das gesetzlich vorgegebene Abstimmungsverfahren wurde auf der Basis des 1. Entwurfs zum Nahverkehrsplan 2013 durchgeführt und die Ergebnisse sind dem 2. Entwurf in Form einer Synopse als Anlage 2 beigefügt.

 

Aus dem Abstimmungsverfahren, den politischen Beratungen, der Bürgerversammlung und den sonstigen Eingaben heraus haben sich für den 2. Entwurf des Nahverkehrsplans folgende Änderungen zum 1. Entwurf ergeben:

 

  • Folgende Anpassungen haben sich für das Kapitel 6 Maßnahmenkonzept ergeben:
    1. Die Straßenbahnlinie 104 verkehrt nur bis zur HST Wertgasse.
    2. Die Buslinie 130 verkehrt auf dem Linienweg der Straßenbahnlinie 110
       und vom Hauptfriedhof bis Flughafen.
    3. Die Buslinie 753 fährt über die Holthauser Höfe und durch das Rumbachtal bis
        zum Hbf.
    4. Die Buslinie 151 verkehrt von MH-Hbf bis E-Kettwig; betrieblich wird sie mit der
        Buslinie 135 in den MH-Hafen durchgebunden.
    5. Die Straßenbahnlinie 102 fährt noch bis HST Waldschlösschen und ab Wald-
        schlösschen wird ein Taxibus bis Wohnstift Uhlenhorst angeboten.
    6. Auf allen Straßenbahnlinien wird ab 2017, nach der Inbetriebnahme der neuen
        Straßenbahnen, ein durchgängiger 15 Minutentakt angeboten.
    7. Im Kapitel 6.2.7. wurden die entsprechenden Anpassungen bei den                                               Auswirkungen der Maßnahmen vorgenommen.
    8. Das Kapitel 6.5 Klimaschutz wurde eingefügt.
     
  • Das Kapitel 10 Finanzierungsplanung wurde überarbeitet

 

Auf dieser Basis wurden am 21.10.2013 Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung, BHM, MVG/Via und der Stadt Mülheim geführt.

 

Die Bezirksregierung verdeutlichte zunächst einmal, dass sich sowohl der zuständige Minister als auch die Regierungspräsidentin und der VRR einig seien in dem Ziel, das Straßenbahnnetz im Ruhrgebiet zu erhalten und insgesamt den ÖPNV auszubauen. Dabei soll strikt auf die Einhaltung des § 2 ÖPNG geachtet werden, wonach der Bus Zubringerdienste leiste und die Bahn Vorrang habe.

Als Ergebnis dieses Gespräches wurden folgende Empfehlungen von der Bez.Reg. für den Mülheimer NVP ausgesprochen:

 

       Aus Sicht der Bezirksregierung kann der „Flughafenast“ zwischen Hauptfriedhof und Flughafen stillgelegt werden. Die Lösung mit einer Ersatzlinie 130 wird jedoch in Frage gestellt. Besser sollte die VIA den aus Essen kommenden Bus in der Streckenführung über den Flughafen hinaus bis zum Hauptfriedhof verlängern.              

Hierzu sollten kurzfristig Gespräche mit der EVAG und der Stadt Essen geführt werden.
 

       Die Linie 110 kann vollständig aufgegeben werden, wenn die Linie 104 über die Wertgasse hinaus über Oppspring bis zum Hauptfriedhof geführt wird. Damit kann auch der in Styrum befindliche Straßenbahnast zwischen Thyssenbrücke und Friesenstraße aufgegeben werden. Die notwendige Erschließung in Styrum könnte besser über die Linie 122 oder 129 erfolgen.              
Hierzu sollten kurzfristig Gespräche mit der STOAG und der Stadt Oberhausen geführt werden. Herr Vollstedt bietet hierzu seine Unterstützung an.

 

       Die Buslinie 130 kann dann vollständig entfallen und eingespart werden.

 

       Die Takteinkürzung auf einen 15-Minuten-Takt kann erfolgen, wenn die neuen Straßenbahnen da sind. Mit der Stadt Oberhausen und der STOAG sollte über eine Taktharmonisierung für die Linie 112 gesprochen werden, damit diese nicht mehr bei jedem zweiten Kurs an der Landwehr stoppt.

 

       Die Linie 102 kann zwischen Waldschlösschen und Uhlenhorst eingekürzt werden, wenn der Umstieg zwischen Bussen und Bahnen am Haltepunkt Waldschlösschen barrierefrei ausgebaut wird.

 

       Die Bezirksregierung regt an, wegen der zahlreichen Parallelverkehre auf der Schlossbrücke zukünftig nach Alternativen zu suchen. Neben den beiden Straßenbahnlinien überqueren in der Hauptverkehrszeit pro Stunde 17 Busse (Linie 122, 124, 131, 133, 135) die Schlossbrücke. Hier sollte geprüft werden, ob ein Teil dieser Fahrten nicht auf die Konrad-Adenauer-Brücke umgelegt werden kann, um eine schnellere Verbindung zum Hauptbahnhof zu erreichen.

 

Die Änderungswünsche der Bez.Reg. konnten in dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten 2. Entwurf des Nahverkehrsplan 2013 jedoch nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

Gleichstellungsrelevante Aspekte

 

…..

…..

…..

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 1 (2. Entwurf des Nahverkehrsplan 2013, Kapitel 6.2.7) dargestellt.

 

Konkretisierungen erfolgen im Wirtschaftsplan 2014ff. (GuV. Investitions- und Stellenplan der MVG.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:              2. Entwurf Nahverkehrsplan 2013

Anlage 2:              Synopse zum Abstimmungsverfahren

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_V13_0805-01 (7638 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_V13_0805-01 (48 KB)