Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014 stattgefunden hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Namensliste der am Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger als Anlage 1 (nicht öffentlich) beigefügt. Die schriftlichen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sowie das Protokoll der Öffentlichkeitsversammlung vom 16.01.2014 sind in der Anlage 2 erfasst. Der Planungsausschuss nimmt diese zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass eine erste Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 04.12.2013 bis 14.01.2014 durchgeführt wurde. Die während dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen sind mit den entsprechenden Stellungnahmen ebenfalls in der Anlage 3 zusammengefasst. Der Planungsausschuss nimmt auch diese zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend den Stellungnahmen fortzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierüber zu unterrichten. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NW wird abgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Abwägung obliegt dem Rat der Stadt. Diese abschließende Entscheidung erfolgt dann zum Satzungsbeschluss.
Darüber hinaus beschließt der Planungsausschuss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, die bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Landsberger Straße / Klosterstraße – I 4“ vom 05.07.1968 mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Haus Senfkorn / Klosterstraße - I 9 (v)“ aufzuheben, soweit sein Geltungsbereich berührt ist.
Der Planungsausschuss beschließt den in der Sitzung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Haus Senfkorn / Klosterstraße - I 9 (v)“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf mit Begründung und dem Umweltbericht einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Bebauungsplan „Landsberger Straße / Klosterstraße – I 4“ vom 05.07.1968 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch den Investor der Entwurf des Durchführungsvertrages überarbeitet und mit der Stadt im Grundsatz abgestimmt (Anlage 4 der Drucksache). Begründung: Die Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) plant in enger Kooperation mit dem Verein „Leben in Nachbarschaft – alternativ e.V. (LiNA) das gemeinsame Miet-Wohnprojekt „Haus Senfkorn“ mit 13 Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum in der Klosterstraße in Saarn. Zu dem nahegelegenen historischen Ortskern von Mülheim Saarn soll in enger Kooperation mit „LiNA“ Wohnraum entstehen, der älteren Menschen ein eigenständiges Leben in einer starken solidarischen Gemeinschaft ermöglicht. Mit dieser Nutzung soll an die caritative / kirchliche Nutzung des Areals angeknüpft werden. Die MWB eG errichtet das Domizil der Haus- und Wohngemeinschaft als Investor und betreibt dieses als Vermieter.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans entwickelt.
Folgende umweltbezogene Aussagen liegen vor:
- Geräuschimmissions-Prognose nach TA Lärm Haus Senfkorn (ITAB 20.03.2014) - Hydrogeologisches Gutachten (Geotechnisches Büro Müller und Partner 07.03.2014, 1. Ergänzung 31.07.2014) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (plan + 23.09.2014) - Artenschutzrechtliche Prüfung (plan + 26.07.2014) - Archäologische Sachverhaltsermittlung (archaeologie.de 02.09.2014) - Landschaftsverband Rheinland – Rheinische Denkmalpflege (14.01.2014) - Amt 61 / Untere Denkmalbehörde (08.01.2014) - LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (17.03.2014) - Amt 53 – Umweltmedizin (10.12.2013) - Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53.1 – allgem. Immissionsschutz (02.01.2014) - Amt 66 – 4 / Untere Bodenschutzbehörde (19.12.2013) - Referat VI (13.01.2014) - Amt 70.2 (09.01.2014)
Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
In diesem Verfahren wurde bisher folgender Beschluss gefasst: - Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.11.2013 (Drucksache Nr.: V 13/0539-01) Gesetzesgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBI. I S. 954) - Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die damit verfolgten Ziele wirken sich in vergleichbarer Weise auf die Belange von Männern und Frauen sowie auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit ist somit gegeben.
Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Mülheim an der Ruhr entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Kosten für die Realisierung der Planung übernimmt. Der Durchführungsvertrag beinhaltet diese Regelungen.
I. V.
Dr. Frank Steinfort Anlagen: Anlage 1: Nicht öffentliche Namensliste (wird aus datenschutzrechtlichen Gründen mit der Beschlussvorlage V 14/0725-01 versandt) Anlage 2: Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 3: Stellungnahmen zu den Eingaben der Träger öffentlicher Belange Anlage 4: Entwurf Durchführungsvertrag Anlage 5: Textliche Festsetzungen Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht Anlage 7: Mülheimer Checkliste zu Klimaschutz und -anpassung Anlage 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Anlage 9: Legende Anlage 10: Vorhaben- und Erschließungsplan
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