Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der erste Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2014 bis einschließlich 10.07.2014 öffentlich ausgelegen hat. Der Planungsausschuss nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass während dieser Zeit die in den Anlagen 2 und 3 zu Vorlage erfassten Stellungnahmen vorgetragen wurden. Der Planungsausschuss nimmt diese Anregungen, gemäß den in den Anlagen 2 und 3 zur Vorlage nachgehefteten Stellungnahmen der Verwaltung und der entsprechenden Begründung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen den Einsendern mitzuteilen. Von einer öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses gem. § 52 GO wird abgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Abwägung obliegt dem Rat der Stadt. Diese abschließende Entscheidung erfolgt dann zum Satzungsbeschluss.
Weiterhin nimmt der Planungsausschuss zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung zu Änderungen von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen führten.
Der Planungsausschuss billigt den in der Sitzung vorgelegten neuen Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf sowie den Straßen- und Baufluchtlinienplan „Hingbergstraße“, förmlich festgestellt am 29.11.1949, mit den bisher bestehenden städtebaulichen Festsetzungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung soll die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Begründung:
Für den Bebauungsplan „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ wurden während der öffentlichen Auslegung Anregungen abgegeben, die zu Änderungen von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen führten. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
Die vorgenannten Überarbeitungen machen eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes notwendig. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ mit seiner Begründung und Umweltbericht ist in Auswertung der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erarbeitet worden.
Die umweltbezogenen Gutachten/Untersuchungen haben weiterhin Bestand und wurden teilweise aktualisiert. Folgende Gutachten/Untersuchungen liegen vor:
Gutachten zur Umsetzung des § 50 BImSchG vom 31.01.2013 Verkehrs- und Schallgutachten vom 08.01.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom Juli 2013 Landschaftspflegerischer Begleitplan vom Juli 2013 Entwässerungskonzept vom 10.07.2013 Gutachten zur orientierenden Gefährdungsabschätzung vom 29.11.2011 Gutachten zur Erstbewertung und orientierender Gefährdungsabschätzung für das Grundstück Mühlenfeld 92-96 vom 27.11.2001 Abschlussbericht über die durchgeführten bergbaulich-geotechnischen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen Grundstück Mühlenfeld 92-96 vom 30.08.2002 Abschlussbericht zu den durchgeführten Erkundungs- und Sicherungsarbeiten im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau vom März 2014 Bergschadensbericht der DMT vom 26.01.2012 Energiekonzept vom März 2014 Amt 70 Amt 66-4 Medl Überarbeitete Fassung des Landschaftspflegerischen Begleitplans vom September 2014 Überarbeitete Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom September 2014 Abschließende Stellungnahme zur Standsicherheit vom September 2014
Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
In diesem Verfahren wurden bisher folgende Beschlüsse gefasst: Bebauungsplan „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ Hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Drucksache Nr.: V 11/0741-01) vom 26.06.2012
Bebauungsplan „Mühlenfeld/Auf der Wegscheid – U 19“ Hier: Neuabgrenzung des Planbereiches und Auslegungsbeschluss (Drucksache Nr.: V 14/0072-01) vom 06.05.2014
Gesetzesgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.2014 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW S. 878)
Gleichstellungsrelevante Aspekte
Der Bebauungsplan und die damit verbundenen Ziele wirken sich in vergleichbarer Weise auf die Belange von Männern und Frauen sowie auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit ist somit gegeben. Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Mülheim an der Ruhr entstanden bisher Kosten in Höhe von ca. 28.000 Euro für Fachgutachten/Untersuchungen. Für die abschließende Klärung der bergbaulichen Situation, sowie der anschließend durchgeführten Sicherungsmaßnahmen, sind Kosten in Höhe von ca. 600.000 Euro entstanden. Aussagen über die Höhe des zu erwartenden Verkaufserlöses können zum jetzigem Zeitpunkt nicht getätigt werden. Maßgeblich für die Einschätzung wird dann die Marktsituation auf dem Immobilienmarkt sein.
I.V.
Peter Vermeulen
Anlagen:
Anlage 01: Nichtöffentliche Namensliste (wird aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Vorlage V 14/0762-01 übersandt) Anlage 02: Stellungnahmen zu den Anregungen aus der öffentlichen Auslegung Anlage 03: Stellungnahmen zu den Eingaben der Träger öffentlicher Belange Anlage 04: Textliche Festsetzungen Anlage 05: Begründung mit Umweltbericht Anlage 06: Checkliste Klimaschutz Anlage 07: Entwurf Bebauungsvorschlag Anlage 08: Urkunde Anlage 09: Legende
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |