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Beschlussvorschlag: Zu 1. Der Bildungsausschuss stimmt vorbehaltlich der Generierung externer Mittel (Drittmittel) a) dem Ausbau des Schulstandortes Augustastraße für einen 3-zügigen Schulbetrieb gemäß der in der Begründung beschriebenen Bauvariante C zu. Der Ausbau erfolgt nach den klassischen Kriterien des bisher praktizierten Schulbetriebs. b) dem Ausbau des Schulstandortes Zastrowstraße für einen 4-zügigen Schulbetrieb gemäß der in der Begründung beschriebenen Bauvariante 2a zu. Der Ausbau erfolgt nach den Kriterien des „Münchener Lernhausmodells“.
Zu 2. Die Bezirksvertretung 2 beschließt a) den Ausbau des Schulstandortes an der Augustastraße nach den in der Begründung genannten Kriterien (Baubeschluss). Inhalt des Beschlusses sind Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Bauvariante C. b) den Ausbau der Schulgebäude an der Zastrowstraße und des Gebäudes der Tageseinrichtung für Kinder an der Albertstraße zu einem gemeinsamen Schulstandort nach den in der Begründung genannten Kriterien (Baubeschluss). Inhalt des Beschlusses sind Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Bauvariante 2a. Beide Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2015 ff. durch die Aufsichtsbehörde.
Zu 3. Der Finanzausschuss stimmt den mit dem Ausbau der Schulstandorte a) Augustastraße und b) Zastrowstraße verbundenen finanziellen Auswirkungen vorbehaltlich der Deckung der Finanzierungslücke zu.
Begründung: I. Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Entscheidungserfordernisse Für den Ausbau der Schulstandorte Augustastraße und Zastrowstraße sind schulorganisatorische Kriterien festzulegen. Auf dieser Grundlage sind die Baubeschlüsse zu fassen. Die Verwaltung schlägt für den Schulstandort Augustastraße einen 3-zügigen Ausbau mit einem klassischen Raumkonzept vor. Die Umsetzung soll entsprechend der Bauvariante C der vorliegenden Machbarkeitsstudie erfolgen. Für den Standort Zastrowstraße wird ein 4-zügiger Ausbau nach den Kriterien des „Münchener Lernhauskonzeptes“ vorgeschlagen. Die Umsetzung soll entsprechend der Bauvariante 2a der vorliegenden Machbarkeitsstudie erfolgen.
II. Begründung Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 den Bildungsentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr 2015/2016 beschlossen. Diese Rahmenplanung sah vor, eine der konfessionellen Grundschulen am Standort Zastrowstraße zum Schuljahr 2013/2014 aufzulösen und zugleich an diesem Standort durch die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Styrum und der Evangelischen Grundschule an der Zastrowstraße nach Durchführung eines Bestimmungsverfahrens eine neue drei- oder vierzügige Grundschule zu errichten. Die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Styrum an der Augustastraße soll erhalten bleiben und ggf. auf drei Züge ausgebaut werden.
In seiner Sitzung am 18.06.2012 hat der Bildungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung des "Konzeptes der Styrumer Schulen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft Styrum" vom März 2012 notwendigen Planungsschritte aufzuzeigen. Für den Standort Augustastraße sieht das o. g. Konzept den Ausbau der Grundschule zur Dreizügigkeit (inkl. Ganztag) verbunden mit dem Umzug der Lerngruppen aus dem Teilstandort Meißelstraße vor. Die EGS Zastrowstraße und die KGS Styrum sollen zusammengelegt werden. Bei der baulichen Realisierung einer vierzügigen Grundschule am Standort Zastrowstraße sollten verschiedene Szenarien entwickelt werden. Hierbei sollte auch eine Verlagerung der dortigen Tageseinrichtung für Kinder mit Blick auf eine Minimierung des Neubaubedarfs für die neue Grundschule geprüft werden. Die bisherigen Nebenstandorte der Styrumer Grundschulen Fröbelstraße und Meißelstraße sollen vollständig aufgegeben werden.
Machbarkeitsstudien Der ImmobilienService hat daraufhin nach einer europaweiten Ausschreibung Machbarkeitsstudien für die Schulstandort Augustastraße und Zastrowstraße in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der beauftragten Untersuchung liegen jetzt vor. Drei der nachfolgend beschriebenen Varianten beinhalten für die Zastrowstraße Ausbaukonzepte für einen 4-zügigen Schulbetrieb. Entsprechend dem Beschluss des Bildungsausschusses vom 18.06.2012 ist mit der Variante 3 auch ein 3-zügiger Ausbau entwickelt worden. Die Verwaltung hatte die Architekten im Übrigen gebeten, bei der Planung beider Schulstandorte zu prüfen, inwieweit bei der Planung das „Münchener Lernhauskonzept“ umgesetzt werden kann. Das „Münchener Lernhauskonzept‘“ folgt dem Gedanken, dass Schulorganisation und Schulbau dem gesellschaftlichen Wandel, den Anforderungen an modernes Lernen und Lehren Rechnung tragen soll. Mit dem „Münchener Lernhauskonzept“ schafft unsere Stadt den Rahmen für Schulen, in denen dies möglich wird. Das Lernhaus gliedert den Lern- und Lebensort Schule für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene in kleine, überschaubare Einheiten und schafft „kleine Schulen in der großen Schulorganisation“. Dieses Konzept ist das Modell, wie zukunftsfähige Schulen heute aufgebaut werden sollten, denn es schafft gerade für die Umsetzung des rhythmisierten Ganztags und der Inklusion notwendige Voraussetzungen. Das Lernhauskonzept verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Es umfasst die pädagogischen Aspekte ebenso wie die architektonischen Herausforderungen, die dadurch entstehen. Es erfordert eine moderne Schulorganisation und baut auf neue Beziehungskulturen. Vor dem Hintergrund heterogener Lerngruppen, großer Klassen und beengter Raumverhältnisse kommt der Architektur eine besondere Bedeutung zu, um sowohl Lernenden als auch Lehrenden ein bewegtes, schülerzentriertes und handlungsorientiertes Lernen und Agieren zu ermöglichen.
Die Verwaltung empfiehlt, am Schulstandort Augustastraße das bisherige klassische Raumkonzept beizubehalten und am Standort Zastrowstraße das bauliche Konzept am „Münchener Lernhauskonzept“ auszurichten.
a) Schulstandort Augustastraße
Variantenuntersuchung Nach den von der Verwaltung vorgegebenen Merkmalen sind in der Machbarkeitsstudie vier Varianten entwickelt worden:
Variante A: Raumprogramm nach dem Münchener Lernhauskonzept (3-zügig) Darstellung in Anlage 1A (Isometrie)
Variante B: Erweitertes Raumprogramm mit Teilabriss und Neubau (3-zügig) Darstellung in Anlage 1B (Isometrie)
Variante C: Optimiertes Raumprogramm mit Solitärgebäude (3-zügig) Darstellung in Anlage 1C (Isometrie), Anlage 2 (Grundrisse), Anlage 3 (Lageplan)
Variante C alternativ: Optimiertes Raumprogramm mit Solitärgebäude, zusätzlich Teilerneuerung des Altbaus (3-zügig) Darstellung in Anlage 1Ca (Isometrie)
Variante D: Geringfügig optimiertes Raumprogramm mit Anbau (3-zügig) Darstellung in Anlage 1D (Isometrie)
Vorschlag der Verwaltung und Umsetzung Die Verwaltung schlägt vor, den Schulstandort Augustastraße langfristig als 3-zügige Einrichtung auszubauen und das Raumprogramm nach dem bisherigen klassischen Schulbetrieb auszurichten. Das gemäß Schulgesetz vorgesehene Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz wurde bereits eingeleitet. Das Votum der Schulkonferenz wird spätestens bis zur Sitzung des Finanzausschusses vorliegen. Als bauliche Lösung wird die Variante C vorgeschlagen. Im Hinblick auf die notwendige Optimierung der Räumlichkeiten für den 3-zügigen Betrieb erscheint diese Variante als wirtschaftlichste Lösung. Neben einer gelungenen Funktionalität und relativ günstigen Baukosten erlaubt diese Variante einen zügigen Bauablauf, da in den meisten Bauphasen Ersatzräume für den Schulbetrieb vorhanden sind.
In der Kostenübersicht (Anlage 4) sind Kosten für unterschiedliche Arten der Kücheneinrichtung angegeben. Die Verwaltung bevorzugt den Einbau einer Zubereitungsküche. Die mit 315.900 € kalkulierten Kosten werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt. Für die erweiterte Schule sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände erforderlich, für die Kosten von 60.000 € kalkuliert werden.
Nach dem Baubeschluss kann das Architekturbüro mit den weiteren Planungsschritten beauftragt werden. Zunächst ist die Baugenehmigung zu beantragen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist eine Ablaufplanung zu entwickeln und mit dem Schulträger und der Schulleitung abzustimmen. Der Baubeginn dürfte in 2016 möglich sein.
b) Schulstandort Zastrowstraße Variantenuntersuchung Nach den von der Verwaltung vorgegebenen Merkmalen sind in der Machbarkeitsstudie vier Varianten entwickelt worden:
Variante 1: Klassische, optimierte Aufteilung des Raumprogramms (4-zügig) Darstellung in Anlage 5.1 (Isometrie) und Anlage 6.1 bis 6.3 (Grundrisse)
Variante 2: Raumprogramm nach dem Münchener Lernhauskonzept (4-zügig) Darstellung in Anlage 5.2 (Isometrie) und Anlage 7.1 bis 7.3 (Grundrisse)
Variante 3: Raumprogramm im vorhandenen Gebäudebestand (3-zügig) Darstellung in Anlage 5.3 (Isometrie)
Variante 4: Raumprogramm im vorhandenen Gebäudebestand (4-zügig) Darstellung in Anlage 5.4 (Isometrie)
Variante 2a: Raumprogramm nach dem Münchener Lernhauskonzept (4-zügig) Darstellung in Anlage 5.2a (Isometrie), Grundrisse siehe Varianten 1 und 2
Vorschlag der Verwaltung und Umsetzung Die Verwaltung schlägt vor, den Schulstandort Zastrowstraße langfristig als 4-zügige Einrichtung auszubauen und das Raumprogramm nach dem „Münchener Lernhausmodell“ auszurichten. Das gemäß Schulgesetz vorgesehene Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz wurde bereits eingeleitet. Das Votum der Schulkonferenz wird spätestens bis zur Sitzung des Finanzausschusses vorliegen. Als bauliche Lösung wird die Variante 2a vorgeschlagen, die eine akzeptable Eingangslösung beinhaltet und gegenüber der aufwändigeren Eingangsplanung der Variante 2 mit einer wesentlichen Kostenersparnis verbunden ist. Die Versorgungsküche soll in der Art einer Ausgabeküche geplant werden. Dafür werden Kosten von 130.000 € kalkuliert, die bei der Baumaßnahme berücksichtigt werden. Für die erweiterte Schule sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände erforderlich, für die Kosten von 100.000 € kalkuliert werden. Nach dem Baubeschluss kann das Architekturbüro mit den weiteren Planungsschritten beauftragt werden. Zunächst ist die Baugenehmigung zu beantragen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist eine Ablaufplanung zu entwickeln und mit dem Schulträger und der Schulleitung abzustimmen. Der Baubeginn dürfte in 2016 möglich sein. Sanierung der Turnhalle Die auf dem Schulgelände befindliche Turnhalle war nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie. Nach den Auflagen der Bauaufsicht sind kürzlich Brandschutzmaßnahmen umgesetzt worden. Insgesamt ist dem Gebäude ein Instandhaltungsstau zu attestieren. Daher sollen parallel zum Umbau der Schule eine Grundsanierung der Turnhalle durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. eine Erneuerung des Schwingbodens, eine Dach- und Fassadensanierung sowie eine Modernisierung der Haustechnik. Es ist ein Kostenrahmen von 500.000 € vorgesehen. Eine Veranschlagung der notwendigen Haushaltsmittel ist möglichst für den Haushalt 2016 ff. vorzusehen. Gleichstellungsrelevante Aspekte Die Vorlage beinhaltet den Beschluss zur Umsetzung einer Baumaßnahme.
Finanzielle Auswirkungen: a) Schulstandort Augustastraße Wie in der Anlage 4 dargestellt, betragen die für die vorgeschlagene Variante C kalkulierten Baukosten 7.720.000 €. Hinzu kommen die Kosten für die Kücheneinrichtung von 316.000 €. Daneben entstehen Investitionskosten für die Einrichtung von 60.000 €. Die Investitionssumme beträgt somit 8.096.000 €. b) Schulstandort Zastrowstraße Wie in der Anlage 8 dargestellt, betragen die für die vorgeschlagene Variante 2a kalkulierten Baukosten 8.700.000 €. Hinzu kommen die Kosten für die Kücheneinrichtung von 130.000 €. Daneben entstehen Investitionskosten für die Einrichtung des erweiterten Schulgebäudes von 100.000. Die Investitionssumme beträgt somit 8.930.000 €. Bei der Umsetzung der Baumaßnahmen ist eine temporäre Auslagerung von Schulklassen erforderlich. Zu diesem Zweck werden mobile Raumeinheiten angemietet und auf dem Schulgelände aufgestellt. Die dafür anfallenden Mietkosten werden mit 440.000 € kalkuliert. Für die bei einem Ausbau der Schulen anfallenden Baumaßnahmen ist vorab durch den ImmobilienService ein Kostenrahmen nach Standardwerten ermittelt worden. Im Haushalt 2015 stehen für den Zeitraum von 2014 bis 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 15.500.000 € zur Verfügung (Finanzstellen PN 01263 B9 124 und PN 01263 B9 108). Die veranschlagte Summe ist somit geringer als die kalkulierten Kosten (insgesamt 17.466.000 €). Derzeit ist ein Betrag von 1.966.000 € nicht eingeplant. Für diesen Fehlbetrag müssen noch externe Mittel zur Deckung generiert werden (Drittmittel). Hierbei sind die beiden Maßnahmen Augsutastraße und Zastrowstraße insgesamt zu betrachten und die Drittmittel dafür flexibel einzusetzen. Weitere Hinweise: - Für den Schulstandort Augustastraße sind für frühere Planungsvarianten (z.B. ÖPP-Projektierung) Planungskosten von rd. 106.000 € angefallen, die im Investitionsprogramm nachrichtlich angegeben sind. - Die Grundsanierung der Turnhalle Zastrowstraße ist gesondert zu betrachten und soll möglichst mit dem Betrag von 500.000 € bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Haushaltsjahr 2016 (Finanzstelle PN 01263 B9 134) entsprechend dem Umsetzungszeitraum berücksichtigt werden. - Die Betriebskosten betragen derzeit a) für den Standort Augustastraße 117.501 € p. a. und b) für den Standort Zastrowstraße 113.489 € p. a. und zukünftig a) für den Standort Augustastraße 58.200 € p. a. und b) für den Standort Zastrowstraße 85.400 € p. a. - Mit der Aufgabe des Schulstandortes Meißelstraße und der Dependance Fröbelstraße entfallen Personalkosten von rd. 90.000 € p. a. für die Hausmeistertätigkeit sowie 87.390 € p. a. für die Betriebskosten.
I.V. Uwe Bonan Anlagen: Anlage 1A: Schulstandort Augustastraße / Isometrien Variante A Anlage 1B: Schulstandort Augustastraße / Isometrien Variante B Anlage 1C: Schulstandort Augustastraße / Isometrien Variante C Anlage 1Ca: Schulstandort Augustastraße / Isometrien Variante C alternativ Anlage 1D: Schulstandort Augustastraße / Isometrien Variante D Anlage 2: Schulstandort Augustastraße / Variante C Grundrisse UG/EG/1. OG/2. OG Anlage 3: Schulstandort Augustastraße / Variante C Lageplan Anlage 4: Schulstandort Augustastraße / Kostenübersicht der Varianten Anlage 5.1: Schulstandort Zastrowstraße / Isometrien Variante 1 Anlage 5.2: Schulstandort Zastrowstraße / Isometrien Variante 2 Anlage 5.2a: Schulstandort Zastrowstraße / Isometrien Variante 2a Anlage 5.3: Schulstandort Zastrowstraße / Isometrien Variante 3 Anlage 5.4: Schulstandort Zastrowstraße / Isometrien Variante 4 Anlage 6.1: Schulstandort Zastrowstraße / Variante 1 Grundriss Untergeschoss Anlage 6.2: Schulstandort Zastrowstraße / Variante 1 Grundriss Erdgeschoss Anlage 6.3: Schulstandort Zastrowstraße / Variante 1 Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 7.1: Schulstandort Zastrowstraße /Variante 2 Grundriss Untergeschoss Anlage 7.2: Schulstandort Zastrowstraße / Variante 2 Grundriss Erdgeschoss Anlage 7.3: Schulstandort Zastrowstraße / Variante 2 Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 8: Schulstandort Zastrowstraße / Kostenübersicht der Varianten
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