Bürgerinformationssystem
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Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung für den desaströsen Zustand des Friedrich-Wennmann-Bades im Hinblick auf
Befinden sich die übrigen Immobilien der Stadt bei den zuständigen Stellen der Verwaltung „in guten Händen“ und wie kann sichergestellt werden, dass „Überraschungen dieser Art“ dort vermieden werden?
Begründung: Der Berichtsvorlage V 15/0142-01 ist zu entnehmen, dass das Architekturbüro Meese und Partner eine Bestands- und Schadensanalyse durchgeführt haben.
Dabei sind folgende substanzielle Fehler und Mängel – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – offenkundig geworden:
Konzeptionelle Fehler: ° Fehlende Be- und Entlüftungsanlage im Bereich des Schwallwasserbeckens mit der Folge von Deckenschädigungen ° Unzureichende Grundleitungen mit der Folge von regelmäßigen Überflutungen von Kellertreilen ° Fehlende Notüberläufe der Dachflächen für Umkleide/Nebengebäude
Fehler der Bauausführung: ° Unsachgemäße Einführung von Fugenbändern und teilweise der Bewehrung in die aufliegende bewegliche Bodenplatte des Umlaufs
Fehler im Bereich Reparatur und Unterhalt: ° Fehlen oder Vernachlässigung der Schutzbeschichtung der Trage- und Laufschienen-konstruktion ° Fehlende oder unzureichende Abdichtung des oberen Abschlusses der Außenwand ° Unzureichende Wartung der Stahlbetonteile
Die Stadt ist Eigentümer und Betreiber des Bades. Es ist nicht nachvollziehbar, dass erst im Zuge eines externen Gutachtens diese offensichtlich über bereits lange Zeit wirkenden Mängel identifiziert wurden.
Bei sach- und fachgerechter Planung, Ausführung und laufendem Unterhalt müssten solche Mängel von den verantwortlichen Stellen der Verwaltung zeitnah erkannt und kostengünstig beseitigt werden. Das ist offensichtlich nicht geschehen, so dass die Fehler und Mängel die Substanz des Bades über die Maßen geschädigt haben und sich jetzt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Sanierungsmaßnahmen überhaupt stellt.
Lutz Zimmermann
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