Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion beantragt:
Der Finanzausschuss empfiehlt,
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt:
- Der Rat der Stadt fordert die Oberbürgermeisterin und die Verwaltung auf, sich beim Land NRW für eine zügige und bedarfsgerechte Umsetzung der vom Bund vorgesehenen Sonder-Investitionsförderung im Rahmen des vom Bund aufgelegten Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. € (BT-Drs. 18/4653 (neu) einzusetzen.
- Des Weiteren wird die Oberbürgermeisterin und die Verwaltung aufgefordert, beim Land NRW darauf hinzuwirken, dass bei dieser Kommunalinvestitions- und Entlastungsinitiative folgende Zugangs- und Verteilkriterien zugrunde gelegt werden:
a) Zugangskriterium und somit Definition für „Finanzschwäche“ ist ein nicht ausgeglichener Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept oder Haushaltssanierungsplan einschließlich festgestellter Überschuldung.
b) Für die Auswahl der antragsberechtigten „finanzschwachen“ Kommunen sollen ausschließlich
- die Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite),
- die SGB II-Quoten (Langzeitarbeitslosigkeit)
als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
- 80% der vorgesehenen Sonder-Investitionsförderungsmittel des Bundes sollen ausschließlich an NRW-Kommunen fließen, die nicht bereits zu den besonders geförderten sog. Stärkungspakt-Kommunen gehören.
- Die Verwaltung berichtet in der nächsten Finanzausschuss- und Ratssitzung über die Ergebnisse ihrer entsprechenden Anstrengungen und Bemühungen.