Bürgerinformationssystem
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Behandlungsvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht 2014 zur Kenntnis.
Begründung: Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen.
Entsprechend den Vorgaben des § 52 Abs. 1 GemHVO NRW enthält der Beteiligungsbericht 2014 gesonderte Angaben über - die Ziele der Beteiligung (Gesellschaftszweck), - die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, - die Beteiligungsverhältnisse, - die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage, - die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen, - die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde, - die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen und - dem Personalbestand jeder Beteiligung. Ebenso enthält der Beteiligungsbericht 2014 eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe der Höhe der Anteile an jeder Beteiligung in Prozent (§ 52 Abs. 3 GemHVO NRW).
Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen (Transparenzgesetz) wurde hinsichtlich der Gehälter/Bezüge von Geschäftsführern/-innen eine Übersicht erstellt und im Beteiligungsbericht 2014 aufgenommen. Die Angaben in dieser Übersicht wurden den jeweiligen Jahresabschlüssen entnommen.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht dem Rat der Stadt sowie den Einwohnern und Einwohnerinnen zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Im Nachgang zur Ratssitzung werden Exemplare des Beteiligungsberichtes 2014 zu den üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsbibliothek (Medienhaus) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem wird der Bericht im städtischen Intranet zum Download zur Verfügung stehen. Im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr wird auf die o.g. Auslegung des Beteiligungsberichtes 2014 und dessen Einstellung in das städtische Intranet öffentlich hingewiesen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Dagmar Mühlenfeld
Anlage: Beteiligungsbericht 2014 (kann in die Sitzung des Hauptausschusses aus drucktechnischen Gründen möglicherweise erst als Tischvorlage eingebracht werden)
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