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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die beiliegende “Fünfzehnte Änderungssatzung vom ............. zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs-, Winterdienst- und -gebührensatzung)“ vom 01.03.2004.
Begründung: Die Gebührensätze für die Straßen- und Gehwegreinigung erhöhen sich gegenüber 2017 deutlich. Hauptursache sind einerseits Entgelterhöhungen für die MEG gemäß Stadtreinigungsvertrag sowie Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag. Zum anderen sind in der Gebührenkalkulation für 2017 noch Überdeckungen aus den Vorjahren gebührenmindernd berücksichtigt worden, während in der Kalkulation für 2018 Unterdeckungen aus 2016 gebührensteigernd wirken.
2018 steigen die Gebührensätze bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung durch die Stadt jährlich je Meter Grundstücksseite für öffentliche Straßen, die a) dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und 1. im Straßenverzeichnis mit B 1 gekennzeichnet sind von 3,91 € auf 4,17 €, 2. im Straßenverzeichnis mit C 1 gekennzeichnet sind von 10,80 € auf 10,87 €, b) überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 1. im Straßenverzeichnis mit B 2 gekennzeichnet sind von 3,58 € auf 3,80 €, 2. im Straßenverzeichnis mit C 2 gekennzeichnet sind von 10,07 € auf 11,11 €, c)von überörtlicher Verkehrsbedeutung sind und 1. im Straßenverzeichnis mit B 3 gekennzeichnet sind von 3,22 € auf 3,42 €, 2. im Straßenverzeichnis mit C 3 gekennzeichnet sind von 9,32 € auf 10,32 €. d)im Fußgängerbereich liegen und im Straßenverzeichnis mit D gekennzeichnet sind,
Die Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes verändern sich wie folgt: jährlich je Meter Grundstücksseite für die Straßen a) mit der Kennzeichnung W 1 (vorrangig vor den Straßen mit der Einstufung W 2), die 1. dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und im Straßenverzeichnis mit W 1.1 gekennzeichnet sind, von 1,94 € auf 1,95, 2. überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung und im Straßenverzeichnis mit W 1.2 gekennzeichnet sind, von 1,76 € auf 1,78 €, 3. von überörtlicher Verkehrsbedeutung und im Straßenverzeichnis mit W 1.3 gekennzeichnet sind, von 1,59 € auf 1,61 €.
b)mit der Kennzeichnung W 2 (nach den Straßen mit der Einstufung W 1), die 1. dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und im Straßenverzeichnis mit W 2.1 gekennzeichnet sind, von 0,69 € auf 0,62 €, 2. überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung und im Straßenverzeichnis mit W 2.2 gekennzeichnet sind, von 0,63 € auf 0,58 €, 3. von überörtlicher Verkehrsbedeutung und im Straßenverzeichnis mit W 2.3 gekennzeichnet sind, von 0,57 € auf 0,53 €.
Der Gebührenbedarf hat sich gegenüber der Kalkulation 2017 um 196 T € (=4,0%) erhöht. 2018 entfallen
1.1 Gebührenfähige Aufwendungen Die gebührenfähigen Aufwendungen ohne Überdeckungen belaufen sich 2018 auf 5.197 T€, die sich wie folgt verteilen:
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich um die mit der MEG vertraglich vereinbarten Entgelte aus dem Stadtreinigungsvertrag vom 08.09.2000 einschl. der Erweiterung um den zusätzlichen Winterdienst vom 15./25.05.2007 und aus dem Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag (anteilig) vom 23.12.2002, beide geändert durch den Vertrag über die Weiterführung der Zusammenarbeit zwischen der MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH und der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 11./19.12.2013. Gegenüber 2017 hat sich das Entgelt aus dem Straßenreinigungsvertrag um 3,24% erhöht; das Entgelt aus dem Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag ist unverändert. Für zusätzliche Reinigungsleistungen in der Innenstadt wurden 83.000 € eingeplant (s. auch Handlungskonzept Innenstadt, A 12/0840-01).
Aufgrund einer Umschichtung von Stellenanteilen aus dem Bereich Abfallwirtschaft in den Bereich Straßenreinigung und Winterdienst erhöht sich der Personalaufwand hier um 32 T€.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen, die Abschreibungen und die Aufwendungen im Rahmen des internen Leistungsaustauschs haben sich gegenüber 2017 nicht wesentlich verändert.
2016 sind folgende Unter-/Überdeckungen entstanden:
Erläuterungen zum Zustandekommen der Über-/Unterdeckungen sind der Berichtsvorlage
2. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren sind die aktuellen Frontmeter für die jeweiligen Gebührenkategorien. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2017 ergeben sich folgende Änderungen der Gesamtfrontmeter (=Frontmeter x Reinigungsintervall):
Reduzierungen der Gesamtfrontmeter wirken gebührensteigend, Erhöhungen gebührensenkend.
Die Kosten i. S. des § 6 KAG sind durch Gebühren gedeckt. Die Gebührenerträge sind bei der Produktgruppe PN 12010 veranschlagt.
Ulrich Scholten
Anlagen: Anlage 1: Änderungssatzung 2018 Anlage 2: Ermittlung und Verteilung des Gebührenbedarfs 2018 Anlage 3: Kalkulation der Gebührensätze 2018 Anlage 4: Gegenüberstellung der Gebührenbedarfe 2016-2018 Anlage 5: Erläuterungen zu den gebührenrelevanten Aufwendungen
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