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Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung 1 stimmt dem Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr zu.
Die Bezirksvertretung 2 stimmt dem Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr zu.
Die Bezirksvertretung 3 stimmt dem Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr zu.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie stimmt dem Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr zu.
Der Finanzausschuss stimmt dem Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr als Grundlage für die Überarbeitung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung zu.
Der Rat der Stadt beschließt das Entwicklungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Mülheim an der Ruhr und beauftragt die Verwaltung, die im Friedhofsentwicklungskonzept unter Pkt. 7 (Maßnahmekataloge) aufgeführten Strategien und Handlungsempfehlungen umzusetzen. Begründung: Die Friedhofsverwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 22.11.2016 berichtet, dass zur Reduzierung der Kosten und Optimierung der Gebühreneinnahmen ein zukunftsorientiertes Entwicklungskonzept unter Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich ist. Dieses solle folgende Ziele verfolgen: a)langfristige Friedhofsentwicklungsplanung und strategische Ausrichtung b)Umfang des zukünftigen städtischen Bestattungsangebots c)Vorschläge zur Optimierung von Personal- und Maschineneinsatz d)Nutzungskonzept vorhandener Gebäude e)Erarbeitung von Satzungsentwürfen (Friedhofs- und Gebührensatzung) f)Verbesserungsmöglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
Mit dem Beschluss des nun vorlegten Friedhofsentwicklungskonzepts durch den Rat der Stadt erhält die Friedhofsverwaltung einen grundsätzlichen Handlungsleitfaden für dessen Umsetzung unter Berücksichtigung der o.a. Ziele. Auf dieser strategischen Basis können die vielfältigen Maßnahmen zur Flächenentwicklung und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr inhaltlich konkretisiert werden. Dazu gehören insbesondere die (Prüf)Aufträge, die von der Verwaltung in den nächsten Jahren sukzessiv abzuarbeiten und im Detail der Anlage 2 zu entnehmen sind.
Nach Abschluss der Prüfungen kann die zweite Stufe mit den Beschlüssen zu den schrittweise umzusetzenden Einzelmaßnahmen beginnen, welche konkrete Angaben zu Sanierungs-, Um- und Rückbaumaßnahmen sowie -kosten auf den Friedhöfen zum Inhalt haben.
Das vorgeschlagene zweistufige Beschlussverfahren ermöglicht, in einem planerischen Vorlauf die beabsichtigten, insbesondere baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten zu konkretisieren und die notwendige Abstimmung mit den Beteiligten abzusichern. Finanzielle Auswirkungen: Keine; die konkreten finanziellen Folgen zeigen sich erst im Rahmen der Erledigung der beschlossenen Prüfaufträge. Dazu werden anschließend separate politische Beschlüsse zu fassen sein.
Ulrich Scholten
Anlage(n): - Auszug Friedhofsentwicklungskonzept (Anlage 1 / Seiten 342 bis 368 können in ALLRIS.NET eingesehen werden) - Aufträge an die Verwaltung (Anlage 2)
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