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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die dieser Drucksache als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung 2018). Begründung: Die Steuersätze für die Realsteuern werden jeweils für ein Jahr festgelegt. Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2018 ist über die Hebesätze in Form einer gesonderten Hebesatzsatzung zu befinden.
Mit dem beigefügten Satzungsentwurf wird vorgeschlagen, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2018 folgendermaßen festzusetzen:
I. Hebesatz Grundsteuer A: unverändert 265 v.H. II. Hebesatz Grundsteuer B: unverändert 640 v.H. III. Hebesatz Gewerbesteuer: Erhöhung von 525 v.H. auf 550 v.H.
Durch die Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer erfolgt die Umsetzung des Begleitbeschlusses A 12/0892-01 zur Haushaltssicherung (HSP-Nr. 129), wonach die Anhebung des Hebesatzes ab dem Haushaltsjahr 2018 auf 550 v.H. beschlossen wurde. Die erwarteten Mehrerträge sind in den Haushaltsplanentwurf 2018 ff. eingearbeitet.
Dieser Beschluss ist wesentlicher Bestandteil des beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes 2016. Dies hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Haushaltsverfügung vom 31.08.2016 erneut entsprechend dokumentiert. Es besteht die Verpflichtung, alle beschlossenen und realisierbaren Konsolidierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Gesundung der städtischen Finanzen konsequent umzusetzen. Die Teilnahme am Stärkungspakt sowie der aktuelle Haushaltssanierungsplan untermauern diese Konsolidierungspflicht, zumal der Haushaltsausgleich spätestens 2020 erreicht werden muss.
Im Übrigen kann durch die Hebesatzanhebung beispielsweise auf die Schließung stadtprägender Kultur- und Freizeitangebote verzichtet werden. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsjahr 2018 werden durch die Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer Mehrerträge in Höhe von 5,5 Mio. € erwartet.
Ulrich Scholten
Anlage: Hebesatzsatzung 2018
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