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Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt stimmt nach § 83 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr den folgenden außerplanmäßigen Auszahlungen zu:
a) Betrag: 130.000 Euro Maßnahme: Planung und Bau des 1. Bauabschnittes Sportpark Styrum (Bezirksvertretung 2) Produktnummer: PN 13032 B9 114 / 785 200 Deckung: 130.000 Euro bei PN 01263 A9 127 / 681 700 – Modernisierung Sportplatz Finkenkamp (Bezirksvertretung 1, Investitionszuweisung)
b) Betrag: 88.000 Euro Maßnahme: Planung des 2. Bauabschnittes Sportpark Styrum (Bezirksvertretung 2) Produktnummer: PN 13032 B9 111/ 785 200 Deckung: 57.000 Euro bei PN 01263 A9 115 / 681 100 – Modernisierung Sportplatz Winkhauser Weg (Bezirksvertretung 1, Landesmittel) und 31.000 Euro bei PN 01263 A9 127 / 681 700 – Modernisierung Sportplatz Finkenkamp (Bezirksvertretung 1, Investitionszuweisung)
c) Betrag: 34.000 Euro Maßnahme: Neuordnung Anne-Frank-Platz (Bezirksvertretung 2) Produktnummer: PN 13032 B9 110 / 785 200 Deckung: 34.000 Euro bei PN 12030 99 612 / 785 200 – Betonüberdeckung / Betonabdichtung Konrad-Adenauer-Brücke
2. Die Bezirksvertretungen 1 und 2 sowie der Sportausschuss, der Finanzausschuss und der Planungsausschuss nehmen die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Begründung / Sachverhalt / Bericht:
I. Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Entscheidungserfordernisse: Die Vorlage begründet die Zustimmung zu drei außerplanmäßigen Auszahlungen für die Umsetzung von Projekten aus dem Masterplan Spielen und Bewegen
II. Begründung / Sachverhalt / Bericht: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 (Beschlussvorlage V 17/0155-01) die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Masterplanes Spielen und Bewegen die Umsetzung der Maßnahmen
zu planen, entsprechende Ansätze in den Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen und Fördermittel zu beantragen.
Gleichzeitig hat er im Haushalt 2017 außerplanmäßige Auszahlungen von insgesamt 20.000 Euro gemäß § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) zugelassen, und zwar
Der gefasste Planungsbeschluss war notwendige Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Bei einer 90%igen Landesförderung hätten die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel den vorgeschrieben Eigenanteil der Stadt Mülheim an der Ruhr von 10 % abgedeckt, der bei einem Maßnahmebeginn im Jahre 2017 zu finanzieren gewesen wäre.
Die Verwaltung hat für die drei genannten Maßnahmen Förderanträge aus dem Landesprogramm gestellt, die jedoch wegen fehlender Antragsunterlagen und einer Überzeichnung des Förderprogrammes für das Jahr 2017 keine Berücksichtigung finden konnten. Insbesondere der Stand der Planung war zur Zeit der Antragstellung noch nicht entsprechend fortgeschritten. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt über diesen Investitionspakt aber auch im kommenden Jahr, ggf. auch länger, jährlich etwa 55 Mio. Euro zur Verfügung; eine erneute Beantragung soll nun bis Ende April 2018 erfolgen.
Bereits vor zwei Jahren wurde ein Beteiligungsprozess zum Sportpark Styrum initiiert. Vertreter aus den Bereichen Schule, Verein und Kindertagesstätte sowie Verwaltung entwickelten gemeinsam und unter Betreuung durch ein Planungsbüro erste Ideen zur Gestaltung des Sportparks. Die Ergebnisse dieses Prozesses bilden nun die Grundlage für eine Detailplanung und damit verbunden die erneute Beantragung der Fördermittel. Als fester Bestandteil des Sportparks Styrum ist ein Multifunktionsspielfeld eingeplant, welches nun gemeinsam mit leichtathletischen Anlagen und einer Parcouranlage im ersten Halbjahr des Jahres 2018 im Zuge des 1. Bauabschnittes errichtet werden soll. Ermöglicht wird die vorzeitige Umsetzung durch eine großzügige Spende der Unternehmensgruppe Tengelmann für eine Freilufthalle, so dass ein multifunktional gestaltetes Spielfeld in Größe von 20 m x 40 m ganzjährig und witterungsunabhängig genutzt werden kann; dies stellt eine enorme Aufwertung des Sportparks dar. Davon profitiert auch der Schulsport als einer der Hauptnutzer der Sportfläche. Die Gesamtkosten für die Freilufthalle belaufen sich auf 440.000 Euro; der Betrag ist durch die Zuwendung der Unternehmensgruppe Tengelmann und durch Mittel der Leonhard-Stinnes-Stiftung vollständig finanziert.
Mit der Zuwendung hat die Unternehmensgruppe Tengelmann den Wunsch verbunden, dass die Freilufthalle im ersten Halbjahr des Jahres 2018 fertiggestellt und auch nicht als einzige Sporteinrichtung auf diesem Grundstück errichtet werden soll. Daher soll die Halle durch eine Parcouranlage und leichtathletische Anlagen (Kurzstreckenbahn, Weit- und Hochsprung, Kugelstoßen) ergänzt werden. Diese Ergänzung macht vor dem Wegfall des Sportplatzes Sinn, da der Schulsport mit diesen Einrichtungen den Wegfall des Sportplatzes kompensieren kann. Die Realisierung dieser Ergänzung im Zuge eines 1. Bauabschnittes ist für das Gesamtprojekt mit Blick auf die erhoffte Landeszuwendung nicht förderschädlich.
Die Kosten für die Parcouranlage und die Leichtathletikanlagen belaufen sich auf 420.000 Euro, von denen 290.000 Euro aus Mitteln der Leonhard-Stinnes-Stiftung finanziert werden. Die Finanzierungslücke in Höhe von 130.000 Euro wird durch eine außerplanmäßige Auszahlung geschlossen (Beschlussvorschlag zu 1 a).
Im Zuge eines 2. Bauabschnittes sollen die weiteren Ideen des Beteiligungsprozesses mit finanzieller Unterstützung des Landes NW umgesetzt werden. Dies könnte auch modular erfolgen. Zwingend geboten ist dafür aber, baureife Unterlagen und Kostenschätzungen für die Beantragung einer Landesförderung bis zum April 2018 vorliegen zu haben. Über einen Teilnahmewettbewerb sollen zeitnah die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden. Die Kosten für eine belastbare Entwurfsplanung gemäß den Leistungsphasen I bis III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) belaufen sich auf 100.000 Euro; unter Berücksichtigung der im Haushalt 2017 außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 12.000 Euro werden die fehlenden 88.000 Euro außerplanmäßig bereit gestellt (Beschlussvorschlag zu 1 b).
Für die Neuordnung des Anne-Frank-Platzes werden für die Beantragung der Landesmittel ebenfalls entsprechende Unterlagen bis zum Frühjahr 2018 benötigt. Die Kosten für die Erstellung einer Entwurfsplanung (HOAI, Leistungsphasen I bis III) belaufen sich auf 42.000 Euro. Abzüglich der im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 4.000 Euro werden die fehlenden Mittel in Höhe von 38.000 Euro durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 34.000 Euro und den Verzicht auf die Neuordnung des Dimbeckparks (4.000 Euro) bereit gestellt (Beschlussvorschlag zu 1 c).
Die Maßnahme „Neuordnung des Dimbeckparks „wird zurückgestellt, da im Januar 2018 durch den Rat der Stadt ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an der Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA) getroffen werden soll. Hier besteht evtl. eine gesonderte Fördermöglichkeit. Der Betrag von 4.000 Euro wird vom Dimbeckpark zum Anne-Frank-Platz verschoben. Finanzielle Auswirkungen: Die außerplanmäßigen Auszahlungen in Summe von 252.000 Euro werden durch verschiedene Einsparungen/Mehreinzahlungen gedeckt. Im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2018 wurde der Sachverhalt bereits berücksichtigt.
Ulrich Scholten
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