Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Der Beschlussvorschlag zu 2. der Drucksache V 17/0727-01 wird folgendermaßen geändert:
1. In die Einkommenstabelle werden die neuen, zusätzlichen Einkommensstufen bis "125.000 €", bis "150.000 €", bis "175.000 €" und "über 175.000 €" eingefügt (siehe Anlage).
2. Ab dem 01.08.2018 erfolgt die Berücksichtigung des steuerlichen Kinderfreibetrags bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens ab dem zweiten Kind (siehe GPA-Nr. 45-3).
3. Für Geschwisterkinder wird ab dem 01.08.2018 der hälftige Beitrag erhoben (siehe GPA-Nr. 45-5).