Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die in der Begründung näher bezeichneten städtischen Grundstücke einer Vermarktung zuzuführen bzw. die hierfür planungsrechtlichen Voraussetzungen – sofern im Einzelfall erforderlich - zu prüfen und ggf. erforderliche planungsrechtliche Beschlüsse vorzubereiten.
Begründung: Laut Haushaltsbegleitbeschluss vom 07.12.2017 wurden zusätzlich Einnahmen aus dem Verkauf städtischer Grundstücke in Höhe von 200.000 € in 2018 und ab 2019 500.000 € p.a. veranschlagt. Der Beschluss war gekoppelt an die selbst auferlegte Verpflichtung, über die Arbeitsgruppe Haushalt zusätzliche Grundstücke zu generieren, um das Haushaltsziel für diese Haushaltssanierungsplanmaßnahme zu erreichen. Der Beschluss führte dazu, dass dann bekanntermaßen der Haushalt 2017 genehmigt wurde. Durch den Gewerbesteuereinbruch, aber auch durch die grundsätzliche finanzielle Unterversorgung der Kommunen fehlt bisher ein durchgreifender struktureller Ansatz, um die Einnahmesituation – soweit von hier aus beeinflussbar – zu verbessern. Der Verkauf von Grundstücken über den Haushaltsansatz hinaus führt im Bereich der Wohnbebauung zu dauerhaften Einnahmezuwächsen durch verschiedene sogenannte „Einwohnerfaktoren“ bei den Bemessungsgrundlagen.
Neben der angespannten Haushaltslage gibt es weitere Gründe, die für eine verstärkte Vermarktung von städtischen Grundstücken sprechen.
Der Bedarf an Baugrundstücken sowohl im Eigenheimbau als auch im Mietsegment ist in Mülheim an der Ruhr nach wie vor hoch.
Daher ist es notwendig, entsprechende Flächen für eine Entwicklung und Vermarktung auszuweisen. In dem vom Stadtrat eingesetzten Arbeitskreis Haushalt (AK Haushalt) wurde die oben beschriebene Verfahrensweise einvernehmlich besprochen. Die im Rahmen des AK Haushalts zur Vermarktung bzw. zur Entwicklung identifizierten Flächen sind im Folgenden tabellarisch aufgelistet.
Bei den städtischen Grundstücken Nr. 1 bis 4 ist entsprechendes Bau- und Planungsrecht vorhanden und somit eine sofortige Vermarktung möglich. Die restlichen Grundstücke müssen zunächst bau- und planungsrechtlich entwickelt werden. Die Auswirkungen für den Haushalt hängen vom erzielten Verkaufspreis im Vergleich zum bisherigen Buchwert ab.
Die bisher politisch umstrittene Fläche am Schlippenweg ist auf Vorschlag des Kämmerers ebenfalls einer Vermarktung zuzuführen und daher mit in die Liste aufzunehmen. Dieser Standort ist einer der wenigen größeren Potentialflächen, mit der mittelfristig eine hohe siebenstellige Einnahme generiert werden könnte.
Sofern sich im Rahmen der weiteren Prüfungen für die o.g. Grundstücke herausstellen sollte, dass entsprechendes Baurecht nicht geschaffen werden kann, werden diese Grundstücke nicht veräußert.
Die Beteiligung weiterer Ausschüsse (Planungs- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretungen) erfolgt in gewohnter Art und Weise im Rahmen der weiteren Entwicklung und der (vorbereitenden) Vermarktung der einzelnen Grundstücke, sofern es planungsrechtlich bzw. vermarktungstechnisch notwendig ist. Finanzielle Auswirkungen: Die Einnahmeerwartungen der in der o. g. Liste als kurzfristig vermarktbar eingestuften stadteigenen Grundstücke sind der Haushaltslage entsprechend über die Haushaltsjahre zu verteilen. Für die übrigen Grundstücke, für die zunächst Planungsrecht geschaffen werden muss, sind die ggf. erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen so schnell wie möglich zu schaffen. Auch hier sind dann die Einnahmeerwartungen für die städtischen Flächen zu gegebener Zeit der Haushaltslage entsprechend über die Haushaltsjahre zu verteilen.
Ulrich Scholten Anlage: Luftbilder
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