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Beschlussvorschlag:
- den Weiterbau der Brücke nach Maßgabe der zwischen der Planer-Arbeitsgemeinschaft Grassl / Schüssler-Plan (im Folgenden: „Planer-ArGe“) und dem Sachverständigen Prof. Dr. Hanswille am 4.7.2018 abgestimmten Sanierungsplanung zur Minimierung von Bauunterbrechungskosten und zur Mängelbeseitigung anzuordnen unter folgenden Bedingungen:
- Wird eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder sich im Nachhinein als nicht relevant herausstellen und wird keine Vereinbarung getroffen, die die Erfüllung einer Bedingung entbehrlich werden lässt, leitet die Verwaltung ein eigenständiges gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein.
Begründung: Die Brücke liegt auf zwei Pfeilerscheiben zwischen den Gleisen und auf zwei Auflagern an den Enden. An der Ostseite zur Oberhausener Straße sind die Stützwände fertiggestellt. Die Geländer und die Beleuchtungsmaste wurden montiert. Der östliche Geh- und Radweg ist bis auf den Bereich der Baustellenzufahrt fertiggestellt. Sein Anschluss an die neue Brücke kann erst nach der Verkehrsumlegung erfolgen. Der Unterbau der neuen Fahrbahnen wurde, bzw. wird bereits abschnittsweise hergestellt.
An der Westseite zur Friedrich-Ebert-/Hauskampstraße werden Stützwände am Unterwerk und Richtung Innenstadt errichtet. Derzeit werden die Stützwandköpfe und Gesimse hergestellt. Anschließend wird der Bereich zwischen dem westlichen Widerlager und einer gegenüberliegenden Stützwand aufgefüllt, so dass dort die Straßenbauarbeiten beginnen können.
Das westliche und östliche Brückenwiderlager, die beiden mittleren Pfeilerscheiben und die für die Trägermontage erforderlichen Brückenlager und Brückenquerträger wurden termingerecht vor den Osterferien 2018 fertiggestellt. Nach vorherigen Terminverschiebungen, unter anderem durch Kampfmitteluntersuchungen und störender Zustände im Baugrund konnte die fristgerechte Fertigstellung durch eine Beschleunigungsmaßnahme des Auftragnehmers erreicht werden. Siehe Beschlussvorlage V18/0173-01.
Vom 24.03.2018 bis zum 26.03.2018 und zwischen dem 09.04.2018 und dem 16.04.2018 wurde mit dem Brückenüberbau begonnen. Hierzu wurden jeweils 31 Stahlträger über den Gleisen der DB Netz AG (40 m) und der Salzgitter Mannesmann GmbH (33 m) aufgelegt. Nach der Verbindung der 62 Stahlträger über einen Schraubenstoß zu durchgehenden 31 langen Trägern von einer jeweiligen Gesamtlänge von 73 m, wurde festgestellt, dass die Träger am östlichen Widerlager ca. 7 cm über dem östlichen Auflager schweben. Die Arbeiten am Brückenüberbau wurden daraufhin am 20.04.2018 eingestellt.
Ursachen für den Mangel sind, dass die Stahlträger bei der Herstellung nicht den geplanten Längsbogen erhalten haben und Planabweichungen für die Erstellung des östlichen Auflagers gegenüber dem Planungsstand bei Bestellung der Stahlträger. Eine einvernehmliche Feststellung darüber, wer den Mangel zu verantworten hat, konnte bis heute nicht getroffen werden. Bis heute gibt es hier bisher kein Einvernehmen.
Die Thyssenbrücke ist für Mülheim an der Ruhr von erheblicher verkehrlicher Relevanz. Daher muss die Frage beantwortet werden, ob ein Weiterbau die Beweislage vernichtet. Hier sind sich die Beteiligten einig, dass das der Fall sein kann, aber nicht sein muss. Will man also abschließend den Verursacher ermitteln, bliebe als Konsequenz die Einleitung eines eigenständigen gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens mit der Folge einer Verkehrsunterbrechung ab Rückbau der alten Thyssenbrücke bis zur Klärung und dann anschließender Lösung eines Weiterbaus.
Eine technische Lösung, wie dieser Mangel behoben werden kann, und die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen die sich daraus ergeben, wurde von Planern, Sachverständigen und Fachverwaltung am 4.7.2018 gefunden. Der Mangel könnte behoben werden, in dem die Träger am östlichen Widerlager unterstützt werden, die Schraubverbindungen (Stoß) verändert und zusätzliche Bewehrungseisen eingebaut werden. Alternativ dazu wäre der Rückbau der Träger in der Herbstsperrpause 2018 und die Montage neuer Träger in der seitens der DB Netz AG geplanten, aber noch nicht genehmigten, Sperrpause in den Sommerferien 2019. Die Fertigstellung der Brücke würde sich dann auf Anfang 2020 verschieben. Diese Lösung wird wegen der hohen Kosten nicht empfohlen. Da der Auftragsnehmer die technische Lösung, die die Verwaltung und die Planer-ArGe vorschlägt, bisher ablehnt und eine Anordnung zum Weiterbau erwartet, wird auch diese Entscheidung die Politik treffen sollen. Denn, wenn eine Anordnung dazu führt, dass HWB keine Mängelfreiheit der Brücke mehr garantiert, dann kann die Verwaltung nicht ohne politischen Beschluss einen Weiterbau anordnen. Zumal die Anordnung mit einer Beschleunigungsmaßnahme zu verbinden ist, ohne die eine Fertigstellung bis nach der Herbstsperrpause nicht erreicht werden kann.
Herbstferien 2018 Für den Rückbau der Bestandsbrücke in Herbstferien muss die dort vorhandene Gasleitung demontiert und an der neuen Brücke montiert werden, so dass die Gasversorgung der Friedrich – Wilhelms – Hütte gewährleistet werden kann. Dieses ist derzeit nicht sichergestellt. Die Verwaltung sucht mit den Beteiligten nach einer Lösung. Bislang ungeklärt ist die Frage, ob durch die Unterbrechung Schadenersatzpflichten für die Stadt erwachsen. Finanzielle Auswirkungen: Hinsichtlich des Gesamtkosten des Projektes von ca. 25 Mio. € haben sich seit der Beschlussvorlage V18/0173-01 (Planungsausschuss vom 13.03.2018) keine relevanten Änderungen ergeben. Bei einem Weiterbau entstehen u.a. Mehrkosten durch erforderliche Beschleunigungsmaßnahmen, für die Mängelbeseitigung, für Gutachter und Anwälte und zur Behebung von verkehrlichen Nachteilen bei einer Verkehrsunterbrechung (z.B. Ausfall der Straßenbahn, Schienenersatzverkehr). Da mit diesen Mehrkosten der oder die Schadenverursacher zu belasten sind, wäre hier nur die Frage einer Vorfinanzierung zu stellen. Die Mehrkosten hängen von der Dauer des Stillstandes der Brückenbauarbeiten ab. Diese Kosten muss die Stadt ggf. vorfinanzieren, wird sie aber dem Schadenverursacher weiterverrechnen. Bei einer Beweisvereitelung durch Weiterbau könnte die Stadt nach entsprechender richterlicher Feststellung an den Mehrkosten beteiligt werden. Bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens könnten monatliche Unterbrechungskosten entstehen, die die jetzt vorgeschlagenen Mängelbeseitigungskosten übersteigen. Diese Mehrkosten würden Monat für Monat entstehen und von der Stadt bis zur Klärung vorfinanziert werden müssen. Wenn ein Richter hier eine Unverhältnismäßigkeit erkennt, könnte auch dies zu einer anteiligen Kostenübernahmeverpflichtung für die Stadt führen. Bei einer allein wegen der Sperrpausen der Bahn anzunehmenden Mindestunterbrechungsdauer von 12 Monaten sind die Mehrkosten also mindestens 12 mal so hoch wie ein Weiterbau.
I.V. Peter Vermeulen
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