Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Behandlungsvorschlag: Der Ausschuss berät nach § 105 Abs. 6 GO NRW über den Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Mülheim an der Ruhr durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie die Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen, leitet das Beratungsergebnis an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter und lässt im Anschluss den Rat der Stadt bis zum 30.04.2021 darüber beschließen (§ 105 Abs. 7 GO NRW). Bericht: Im Jahr 2019 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) bei der Stadt Mülheim an der Ruhr eine überörtliche Prüfung nach § 105 Abs. 1 GO NRW durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf folgenden Themen: - Hilfe zur Erziehung - Finanzen - Hilfe zur Pflege - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II - Verkehrsflächen - Friedhofswesen - Bauaufsicht - Zahlungsabwicklung - Kennzahlenset.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, dass die Berichte über die überörtliche Prüfung zunächst in den Fachausschüssen – einschließlich der jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung – vorgestellt und beraten werden.
Der Bericht zur „Hilfe zur Pflege“ wird hiermit dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
F 1 Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat den höchsten Anteil der Bevölkerung ab 65 bzw. ab 80 Jahren. In dieser Situation befand sich die Stadt Mülheim an der Ruhr schon bei unserer ersten Prüfung im Jahr 2006. Die Hilfe zur Pflege ist bei der Stadt daher schon lange ein wichtiges Thema.
Stellungnahme: Diese Feststellung ist zutreffend.
F 2 Nach Prognosen von IT.NRW steigt der Anteil potenziell pflegebedürftiger Menschen in Mülheim an der Ruhr (Einwohner/in ab 65 Jahren) von 2018 bis 2040 auch weiter um rund 20,2 Prozent an.
Stellungnahme: Diese Feststellung ist zutreffend.
F 3 Die SGB II-Quote ist in Mülheim an der Ruhr insgesamt leicht überdurchschnittlich, unterscheidet sich aber in den einzelnen Stadtteilen stark. Das Einkommensniveau ist in Mülheim an der Ruhr insgesamt überdurchschnittlich.
Stellungnahme: Diese Feststellung ist zutreffend.
F 3 Bis Ende 2018 waren fast alle Leistungsbezieher neu begutachtet und in Pflegegrade eingestuft. Lediglich in Einrichtungen waren Ende 2018 noch vier Fälle nicht neu begutachtet. Die Anzahl der Leistungsbezieher ist aufgrund der Pflegestärkungsgesetze in Mülheim an der Ruhr seit 2017 rückläufig.
Stellungnahme: Mittlerweile wurden alle Leistungsbezieher neu begutachtet. Die Fahlzahlen in der ambulanten Hilfe zur Pflege waren in 2017 durch die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III (PSG II und III) im ambulanten Bereich leicht rückläufig, da im Rahmen der Einführung des neuen Begutachtungsinstrumentes (NBA) erstmalig auch Personen eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen des SGB XI erhielten, die vorher im Rahmen der Begutachtung die Kriterien der Pflegestufe 1 nicht erfüllten und aufgrund des Vorliegens der Einkommensvoraussetzungen dann ersatzweise Leistungen der Hilfe zur Pflege erhielten. Die Fallzahlen in der stationären Pflege sind nicht gesunken. Schon allein aufgrund der Altersstruktur der Mülheimer Stadtbevölkerung sowie aufgrund der Tatsache, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in allen Pflegegraden weiterhin gedeckelt und damit weiterhin in aller Regel nicht bedarfsdeckend sind, steigen die Fallzahlen seit Mitte 2018 wieder leicht an. Hinzu kommen seit Januar 2020 vereinzelt Neu- und Wiederholungsanträge von Personen, von deren Kindern nach dem Angehörigenentlastungsgesetz nun kein Unterhaltsbeitrag mehr gefordert werden kann.
F 4 Die Anzahl der Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind in Mülheim an der Ruhr in 2018 leicht überdurchschnittlich.
Stellungnahme: Durch das städtische Pflegemanagement und die intensive Netzwerk- und Pressearbeit werden der Verwaltung mehr Bedürftige bekannt.
F 5 Von den Leistungsbeziehern der Hilfe zur Pflege werden im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten deutlich mehr Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen versorgt.
Stellungnahme: Durch die Seniorenberatung, das Netzwerk der Generationen und die aufsuchende Begutachtung durch eigene Pflegefachkräfte, die sich gut im Sozialraum auskennen, wird seit 2013 intensiv auf eine Pflege in der eigenen Häuslichkeit hingewirkt.
F 6 Die Stadt Mülheim an der Ruhr versorgt vergleichsweise viele Pflegebedürftige nach dem SGB XII ambulant. Viele Maßnahmen, die für eine gute ambulante Quote ergriffen werden können, wurden umgesetzt.
Stellungnahme: Die Maßnahmen wurden in Projektarbeit entwickelt und konsequent in Regelstrukturen umgesetzt.
F 7 Der Stadt Mülheim an der Ruhr ist es gelungen, die hohe ambulante Quote bei steigenden Fallzahlen im Vergleich zur letzten überörtlichen Prüfung der gpaNRW beizubehalten.
E 7 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte den Erfolg der Maßnahmen messbar nachhalten. Für die Maßnahme Heimnotwendigkeitsprüfung wird dies bereits durchgeführt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte dies für alle Maßnahmen durchführen.
Stellungnahme: Die Stadt Mülheim wird die weiteren Maßnahmen künftig ebenfalls messbar nachhalten. Kosten beantragter Leistungen werden künftig den bewilligten Leistungen gegenüber gestellt, so dass Einsparungen, die durch Maßnahmen erzielt werden, dargestellt werden können.
F 8 Die Belastung für den Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr aus der Hilfe zur Pflege (Kennzahl: Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren in Euro) ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten als unauffällig einzustufen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr positioniert sich am Median.
Stellungnahme: Die Feststellung ist zutreffend.
F 9 In der Stadt Mülheim an der Ruhr werden sowohl die Angehörigen der Leistungsbezieher in Einrichtungen als auch die Angehörigen der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen zum Unterhalt herangezogen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr erzielt die höchsten Erträge aus der Unterhaltsheranziehung je Leistungsbezieher in Einrichtungen in 2018.
E 9 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung bis einschließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage weiterverfolgen. Der Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte konsequent vermieden werden. Stellungnahme: Forderungen aus 2019 und Vorjahren werden konsequent weiter verfolgt.
F 10 Die Organisation der Aufgabe der Hilfe zur Pflege ermöglicht grundsätzlich eine effektive und rechtmäßige Aufgabenerledigung. Punktuell gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten in den Abläufen und Vorgaben.
E 10.1 Die Ergebnisse der Innenrevision sollten dokumentiert und entsprechend an die Abteilungsleitungen/Teamleitungen kommuniziert werden.
E 10.2 Optimal wäre es, wenn alle Arbeitshilfen strukturiert nach Themen gebündelt würden, wie beispielsweise in einem Verwaltungs-Wiki.[1] Hier könnten dann alle nötigen Vordrucke, Rechenbeispiele usw. zum Beispiel nach Paragraphen mit aktuellem Stand hinterlegt werden. Das würde die Sachbearbeitung weiter entlasten und vereinheitlichen.
E 10.3 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte sukzessive Richtlinien aufstellen, wie mit Ermessensentscheidungen einheitlich verfahren wird.
E 10.4 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte zuerst wichtige Schlüsselpositionen bestimmen. Dann sollte ein standardisiertes Verfahren festgelegt werden, um das Wissen, das bei diesen Schlüsselpositionen vorhanden ist, zu bewahren und zu dokumentieren.
Stellungnahme: Die Ergebnisse der Innenrevision werden dokumentiert und mit Team- bzw. Abteilungsleitung kommuniziert. Arbeitshilfen werden in Dienstbesprechungen und auf Musterordnern zur Verfügung gestellt. Alle Mitarbeitenden haben Zugriffe auf die erforderlichen, aktuellen Gesetzestexte und Kommentierungen. Die Bündelung und nachhaltige Pflege eines Rechtswiki wäre wünschenswert, kann aber auf Grund der zeitlichen und personellen Ressourcen zurzeit nicht realisiert werden. Ermessensentscheidungen können nicht grundsätzlich vereinheitlicht werden, weil die zu Grunde liegenden Sachverhalte nie identisch sind. Von den Führungskräften wird in Fall- und Teambesprechungen auf einheitliche und einzelfallbezogene Ermessensentscheidungen hingewirkt. Ermessensentscheidungen werden nur im Rahmen der jeweiligen Unterschriftsbefugnisse von den Sachbearbeitern selbst getroffen. Die Festlegung von Schlüsselpositionen und anschließender Dokumentation des Wissens wäre grundsätzlich wünschenswert. Da die Gesetzgebung und Rechtsprechung dauerndem Wandel unterliegt, wäre eine solche Dokumentation nur sinnvoll, wenn sämtliche Neuerungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auch künftig berücksichtigt werden könnten. Dies ist auf Grund knapper zeitlicher und personeller Ressourcen zurzeit nicht möglich.
F 11 Positiv ist, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr alle relevanten Aufgaben der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen in einer Abteilung gebündelt hat. Somit ist eine enge Verzahnung zwischen Leistungsgewährung, Beratung und Bedarfsfeststellung gewährleistet.
Stellungnahme: Die Zusammenarbeit funktioniert teamübergreifend hervorragend. Alle Mitarbeitenden sind überzeugt von den eingeführten Verfahren und Maßnahmen.
F 12 Die Quantität der Fallzahlen, die von der Sachbearbeitung Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bearbeitet werden, ist unterdurchschnittlich.
Stellungnahme: Die unter dem Meridian liegende Fallzahl wurde erkannt, eine Stellenverlagerung wurde bereits während des Prüfzeitraumes veranlasst. Die Fallentwicklung auf Grund des Angehörigenentlastungsgesetzes ist im Jahresverlauf zu eruieren.
F 13 Positiv ist, dass das gesamte Beratungsangebot (Pflegestützpunkt und Senioren- und Wohnberatung) für ältere Menschen im Team Pflegemanagement gebündelt ist. Positiv ist auch, dass eine Pflegefachkraft im Pflegestützpunkt beschäftigt ist und für komplexe Fälle ein Fallmanagement durch eine Sozialarbeiterin angeboten wird.
Stellungnahme: Die Feststellung trifft zu. Alle Professionen der Abteilung arbeiten erfolgreich Hand in Hand.
F 14 Mit der neuen Pflegeplanung aus Mai 2019 wurden Ziele erstmals mit einzelnen Maßnahmen übersichtlich aufbereitet. Zukünftig soll die Wirkung der Maßnahmen auf dieser Basis evaluiert werden. Dazu muss noch klar herausgearbeitet bzw. messbar gemacht werden, wann eine Maßnahme wirklich erfolgreich war.
Stellungnahme: Die Kommunale Planung für Alter und Pflege wurde im Januar 2020 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach Verabschiedung durch die Konferenz für Alter und Pflege im November 2019 abschließend diskutiert und bestätigt. Sie wird nun alle zwei Jahre fortgeschrieben. Die Umsetzung der Planung ist ein laufender Prozess. Die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ist nur mittel- und langfristig ablesbar. Sie wird durch Selbstevaluation und Abstimmung mit den jeweiligen Prozessbeteiligten seitens der Sozialplanung dokumentiert.
E 14 Wann eine Maßnahme für die Zielerreichung erfolgreich war, sollte zukünftig klar herausgearbeitet und regelmäßig evaluiert werden.
Stellungnahme: Im Mittelpunkt der Planungen steht eher die nachhaltige Entwicklung von strukturellen Verbesserungen als die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen. Sowohl die Wirksamkeit als auch die Nicht-Wirksamkeit von Maßnahmen und Projekten müssen hierbei kritisch begleitet werden und je nach Erfolg oder Misserfolg verstetigt oder zeitnah umgesteuert werden. Ob dies mit der gebotenen Intensität geschieht, hängt von den zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Ressourcen ab.
F 15 Durch den Ausbau des Finanzcontrollings könnten Wechselwirkungen transparenter gemacht werden.
E 15 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte das Finanzcontrolling weiter ausbauen.
Stellungnahme: Der Ausbau des Finanzcontrollings ist ein stetiger Prozess des Amtes, welcher auch seit dem Berichtszeitraum weiter fortgeführt wurde. Neben dem Ausbau der Möglichkeiten von Ad-hoc-Analysen erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung, welche dieser Abfragen in eine Regelabfrage überführt werden und welche steuerungsrelevant sind.
F 16 Das Hilfeverfahren außerhalb von Einrichtungen ist in Mülheim an der Ruhr gut strukturiert. Das Verfahren berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte, um den Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich zuhause gepflegt zu werden.
E 16 Optimal wäre es, wenn bei der Überprüfung des Pflegebedarfes die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut abgefragt werden.
Stellungnahme: Die Empfehlung der GPA wurde bereits umgesetzt.
F 17 Auch das Hilfeverfahren in Einrichtungen ist gut geeignet, um individuell und bedarfsgerecht Leistungen zu gewähren.
E 17 Optimal wäre aus auch hier, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig erneut abgefragt werden.
Stellungnahme: Die Empfehlung der GPA wurde bereits umgesetzt.
F 18 Der Pflegestützpunkt und die Senioren- und Wohnberatung sind in der Stadt Mülheim an der Ruhr gut aufgestellt und ausreichend vernetzt.
E 18 Die Stadt Mülheim an der Ruhr sollte die Beratungsfälle regelmäßig auswerten und mit dem Controlling sowie der Pflegeplanung verknüpfen. So können Trends und Entwicklungen besser erkannt und der Beratungserfolg messbar gemacht werden. Die Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) muss dabei gewährleistet sein.
Stellungnahme: Die Umsetzung der Empfehlung in Hinblick auf Machbarkeit und Art und Weise (Datenauswahl etc.) wird geprüft.
F 19 In der Vergangenheit hat die Stadt Mülheim an der Ruhr noch nicht über die Pflegeplanung gesteuert. Mit den aktuellen Überlegungen, die Pflegeplanung neu aufzustellen, hat die Stadt Mülheim an der Ruhr die richtige Maßnahme ergriffen.
Stellungnahme: Die Kommunale Planung für Alter und Pflege stellt die Themen Gesundheit und Pflege mit den hier genannten Handlungsfeldern in einen umfassenderen Kontext. Diese Planungsarbeit ist ein wesentliches Element zur Steuerung der Zielerreichung und zur Kontrolle des Erreichten. Hierbei bewährt sich die organisatorisch-operative Einbindung der Sozialplanung auf Fachbereichsebene im Team der Amtsleitung des Sozialamtes. (50-01-Planung, Steuerung und Controlling).
F 20 Gut gelungen ist die Netzwerkarbeit in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Dadurch werden Trends und Handlungsbedarfe aller Akteure ausgetauscht und auf den Weg gebracht.
Stellungnahme: Das trifft zu.
F 21 Die Stadt Mülheim an der Ruhr bringt sich für die Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen ein. Zukünftig sollten die notwendigen Bedarfe der altengerechten Quartiersentwicklung durch die Pflegeplanung im Vorfeld besser gesteuert werden.
Stellungnahme: Die Fachverwaltung verwendet den Begriff einer „altersgerechten Quartiersentwicklung“, da dieser Begriff das Zusammenleben aller Altersgruppen besser bezeichnet. Zur Förderung dieser Entwicklung ist der weitere Ausbau der Kooperation mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, caritativen und gewerblichen Anbietern sowie den Wohnungsunternehmen und der Bauverwaltung eines der Schwerpunktziele der Sozialplanung. [1] Ein Wiki ist ein Hypertextsystem für Webseiten, deren Inhalte von den Benutzern nicht nur gelesen, sondern auch online direkt im Webbrowser geändert werden können. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufgaben der Hilfe zur Pflege werden in der Produktgruppe PN05030 bewirtschaftet.
Unmittelbare Auswirkungen ergeben sich aus dem Bericht nicht. Inwieweit sich Veränderungen in der Haushaltswirtschaft durch die Prüfung und etwaige Umsetzung einzelner Empfehlungen ergeben, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Marc Buchholz Anlage(n): gpaNRW Bericht „Hilfe zur Pflege der Stadt Mülheim an der Ruhr“ (Die Anlage wird über das Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung gestellt und ist im Internet einsehbar. Ausdrucke können bei Frau Nicole Gebert, Tel. 455 5000 nicole.gebert@muelheim-ruhr.de, angefordert werden.)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |