Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr nimmt die Gutachten zur Kenntnis und beschließt die in Anlage 1 beigefügte Auslobung sowie den in Anlage 2 beigefügten Bewerbungsaufruf zur Durchführung des Wettbewerbs zum städtebaulichen Rahmenkonzept Flughafen Essen/Mülheim.
Sachverhalt: Mit den gleichlautenden Ratsbeschlüssen vom 12.05.2016 (Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr) und vom 28.09.2016 (Rat der Stadt Essen) sind die Verwaltungen beider Städte beauftragt worden, ein städteübergreifendes Gesamtkonzept/einen Masterplan für die Nachnutzung des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim im Falle der Aufgabe des Flugbetriebes zu erarbeiten.
Mit der Vorlage V 20/0837-01 sind der Planungsausschuss und der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr im Dezember 2020 über das bisherige Verfahren, die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen sowie das geplante Vorgehen informiert worden. Ergänzend hierzu sind die vollständigen Fassungen der Gutachten zu den Themen Entwässerung, Stadtklima, Mobilität und Wirtschaft in den Anlagen 4 bis 7 dieser Vorlage dokumentiert.
Wettbewerbsauslobung Auf Basis der Ergebnisse des vorgeschalteten Werkstattverfahrens sowie der gutachterlichen Untersuchungen wurde gemeinsam mit dem Büro FSW Düsseldorf unter Konsultation der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Wettbewerbsauslobung zur Findung eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes entwickelt. Als Perspektive steht ein neues, innovatives Stadtquartier für rd. 6.000 Bewohner*innen und 2.000 Beschäftigte bei gleichzeitig konsequentem Arten- und Freiraumschutz. Nachhaltigkeitsthemen wie Klima-, Energie- und Ressourcenschutz sowie ein progressives Mobilitätskonzept sind Kernaspekte der Auslobung und sollen dazu beitragen, dass das städtebauliche Rahmenkonzept höchsten Qualitäts- und Nachhaltigkeitsansprüchen genügt. Die in der Auslobung getroffenen fachthemenspezifischen Wettbewerbsempfehlungen wurden jeweils in enger Abstimmung mit den Fachämtern beider Städte entwickelt und sind in einem Planungshandbuch zusammengefasst (s. Anlage 3).
Der Wettbewerb wird als einphasiger, anonymer Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit maximal 7 Teilnehmenden ausgelobt, die über ein Bewerbungsverfahren ermittelt werden. Die Bewerber*innen werden in Bezug auf die Aufgabenstellung anhand der in den Referenzen erkennbaren Qualitäten bewertet. Die Beurteilung erfolgt dabei im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Dimension und der Komplexität sowie anhand der Erfahrungen in den benannten Themen. Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren wird der Wettbewerb mit den ausgewählten Teilnehmer*innen durchgeführt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs soll der/die 1. Preisträger*in mit der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu einem städtebaulichen Rahmenkonzept unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Ergebnisse der im weiteren Verlauf vorgesehenen Bürgerforen beauftragt werden. Die Benennung der Fach- und Sachpreisrichter*innen ist kurzfristig vorzunehmen. Die in Anlage 1 beigefügte Auslobung wird erst im Rahmen der Preisrichtervorbesprechung verbindlich und kann durch die Jury nach eigenem Ermessen angepasst werden.
Zeitplanung und weiteres Vorgehen Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein für das Projekt verbindlicher Zeitrahmen definiert. Der Zuwendungsbescheid sieht einen Durchführungszeitraum bis zum 31.08.2021 vor. Innerhalb des genannten Zeitrahmens ist das gesamte Projekt inklusive der Überführung der Wettbewerbsergebnisse durchzuführen und abzuschließen. Insofern ist eine zügige Durchführung des Verfahrens dringend geboten.
Das Bewerbungsverfahren zur Ermittlung der Wettbewerbsteilnehmer*innen wurde daher bereits parallel zu dieser Vorlage gestartet, der Wettbewerb soll im zweiten Quartal 2021 durchgeführt werden. Die beiden Bürgerforen sind für den 14.04.2021 und 10.06.2021 vorgesehen, die Preisgerichtssitzung ist für den 09.06.2021 angesetzt. Der prämierte Entwurf soll im dritten Quartal 2021 in das städtebauliche Rahmenkonzept überführt und den Räten beider Städte vorgelegt werden. Sofern pandemiebedingt keine Präsenzveranstaltungen möglich sein sollten, werden die Termine alternativ digital organsiert. Abhängig von der Entscheidung der Räte über das Rahmenkonzept erfolgt ab Herbst 2021 ggf. die Weiterentwicklung und Konkretisierung der rechtlichen, finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen. Die anschließende Konkretisierung der Planung für Städtebau und Freiraum kann über weitere Wettbewerbe erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Eigenanteile zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs in Höhe von 43.500 € sind im Budget der Planungsämter der Stadt Essen und der Stadt Mülheim an der Ruhr vorhanden, die Finanzierung des Vorhabens ist somit gesichert. Bei Nichtdurchführung des städtebaulichen Wettbewerbs ist eine Fördermittelrückzahlung für die bereits durchgeführten oder beauftragen Leistungen in Höhe von rd. 60.000 € (Mobilitätsgutachten, Wirtschaftsgutachten, Wettbewerbsbetreuung) zu erwarten. Der Zuwendungsbescheid sieht einen Durchführungszeitraum bis zum 31.08.2021 vor. Innerhalb des genannten Zeitrahmens ist das gesamte Projekt durchzuführen und abzuschließen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Ergebnisse den Räten beider Städte als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Anlage(n): - Auslobung zum Wettbewerb Flughafen Essen/Mülheim - Bewerbungsaufruf zum Wettbewerb Flughafen Essen/Mülheim - Planungshandbuch - Gutachten zur Entwässerung - Gutachten zum Stadtklima - Gutachten zur Mobilität - Gutachten zur Wirtschaft - Prüfung der Klimawirkung
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