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Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bekennen sich zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Ein verantwortungsvoll aufgestellter Etat muss die Frage beantworten, wie sich ein an den Einnahmen orientiertes Ausgabeverhalten mittelfristig sicherstellen lässt. Dies ist ohne – teils empfindliche – Einschnitte in den Status quo nicht möglich.
Auch wenn pandemiebedingt auf absehbare Zeit keine repräsentativen Fahrgastzahlen vorliegen werden, darf das Konsolidierungsziel im ÖPNV während des Stärkungspaktes nicht aus dem Auge verloren werden. Eine mögliche Lösung reduziert sich daher zunächst auf die Behebung der bekannten Defizite der jetzigen Angebotsstruktur. Die verbleibende Finanzierungslücke muss zwingend durch effektive Maßnahmen kompensiert werden, damit sichergestellt ist, dass unsere Heimatstadt mit einem genehmigungsfähigen Haushalt handlungsfähig bleibt.
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass der Hauptausschuss anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO Beschlüsse für folgende Maßnahmen zur Sicherung eines genehmigungsfähigen Haushalts fasst:
Zur Vorlage V 21/0079-01:
1) Der Hauptausschuss beschließt, anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW, die folgenden GPA-Maßnahmen:
GPA-Nr. 45-14 OGS: Einsparvolumen 1,2 Mio. Euro p. a. ab 2022, 500.000 Euro im Jahr 2021 Der Zuschuss zum Trägeranteil (städtische und freie) im Offenen Ganztag wird wie oben angegeben reduziert, zum Beispiel indem der Personalschlüssel je Gruppe um 0,2 Stellen (1. Gruppe von 2,0 auf 1,8/ 2. Gruppe von 1,5 auf 1,3) ab 1. August 2021 reduziert wird. Ein Ansatz könnte sein, die zusätzliche Betreuung durch das OGS-Personal im Unterricht während der Kernschulzeit von 9.00 – 12.00 Uhr neu zu strukturieren. Den Trägern wird die Umsetzung vor Ort individuell überlassen. Damit sichern wir, dass der Personalschlüssel weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt und die in Mülheim vorgeschriebene höhere Qualifikation an pädagogischen Kräften im Vergleich zur Landesvorgabe auf Dauer unsere hohe Qualität der Betreuung gewährleistet wird. Die Ganztagsbetreuung ist wie bisher uneingeschränkt garantiert.
OGS-Ausbau Das Bauvorhaben an der Grundschule Heinrichstraße aus dem Investitionsplan in Höhe von 1,75 Mio. Euro wird über die Mittel der Bundes- und Landesförderung zum Ausbau des Ganztags abgewickelt, und die dann durch die Förderung im Investitionsplan freigesetzten Mittel werden zur Schaffung von zusätzlichen Räumen an folgenden Grundschulen bis 2024 verwendet: GGS am Dichterviertel, Hölterschule, GGS Krähenbüschken, Schildbergschule.
Des Weiteren sollen max. 100.000 Euro für eine Untersuchung der baulichen Möglichkeiten an den anderen Grundschulstandorten verwendet werden, damit auch an diesen Standorten der zu erwartenden Mehrnachfrage nach OGS Plätzen in Verbindung mit dem ab 2025 geltenden Rechtsanspruch durch weitere Investitionen begegnet werden kann.
GPA-Nr. 41-8 Zusammenführung und Modernisierung der städtischen Bibliotheksdienste im Medienhaus und Prüfung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten: Einsparvolumen 400.000 Euro p. a. ab 2023, 200.000 Euro im Jahr 2022. Im Rahmen einer Prüfung sollen zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Bibliotheksräume evaluiert werden, z.B. zur Deckung eines erhöhten OGS-Bedarfes oder des Wechsels von G8 zu G9. In diesen Prozess zur Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten sollen ehrenamtlich Tätige, wie z.B. der Freundeskreis der Stadtbibliothek, Schulen, Begegnungsstätten, Kirchen mit eingebunden werden.
GPA-Nr. 50-1 Einstellung der Rentenberatung vor Ort: Einsparvolumen 200.000 Euro p. a. Durch die Einstellung der Rentenberatung vor Ort wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Rentenversicherungsträger mittlerweile umfangreich informieren. Darüber hinaus wird mit Blick auf die Digitalisierung von einer Reduzierung der persönlichen Beratungsbedürfnisse ausgegangen. Als HSP-Maßnahme werden 60.000 Euro p. a. ab dem Jahr 2022 etatisiert. Darüber hinausgehende Konsolidierungs-Beträge werden zur Kompensation neuer freiwilliger Maßnahmen (s.u.) herangezogen.
2) Der Hauptausschuss beschließt, anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW, dass die bisherige ÖPNV-Maßnahme, wie eingangs ausgeführt, angepasst wird.
Im Rahmen der Haushaltssanierung sind seitens des Aufgabenträgers bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans spätestens zum 01.01.2023 folgende Rahmenbedingungen zwingend umzusetzen: Die Aufwendungen des Busnetzes werden um 2 Mio. € p. a. reduziert und bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans zum 01.01.2023 umgesetzt.
Dies umfasst folgende Maßnahmen: - Einstellung von Parallelverkehren, - On-Demand-/Bedarfsverkehre als Ergänzung- und/oder Ersatzverkehr im Tag- und Nachtnetz, -Neufestlegung von Erschließungsradien für Haltestellen, - Beschleunigung aller Linien, insbesondere im Bereich des Straßenbahnnetzes durch zu erzielen als auch die Attraktivität durch Geschwindigkeitszuwachs zu steigern, - eine bedarfsgerechte Neufestlegung aller Verkehrszeiten und - Harmonisierung der Takte von Bus und Bahn zu einer einheitlichen Taktfamilie . Darüber hinaus sollen folgende Sparmaßnahmen als Kompensation ergänzend verbindlich aufgenommen werden, wenn das o.a. Einsparziel nicht erreicht wird:
Paket 1 – Linien 104 und/oder 901 Aufgabe von Haltestellen auf der Linie 104 (Rathausmarkt, Rotkreuzzentraum, Eichenberg, Kirchberg) und Taktdifferenzierung (HVZ/NVZ) auf der Linie 901.
Paket 2 – Linie 112 Aufgabe von Haltestellen: Hauptfriedhof, Weißenburger Straße, Rathausmarkt, Sandstraße, MH-West, Dümptener Straße
Zum Paket 2 gehören die Einsparungen der Investitionen von rd. 4 Mio. Euro, auch wenn diese überwiegend (zu 2/3) durch Fördermittel finanziert werden.
3) Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss, anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW, folgende Maßnahmen:
3a) Optimierung Leitungsfunktion Amt 45: Einsparvolumen 100.000 Euro p. a. Die nach der Vakanz der bisherigen Amtsleiter gelebte Amtsstruktur zeichnete sich durch eine sehr zuverlässige und kompetente Führung aus. Vor diesem Hintergrund wird eine Hierarchieebene eingespart und die jeweiligen Verantwortlichkeiten verstetigt.
3b) Umrüstung LED: Einsparvolumen 400.000 Euro p. a. (aufwachsend ab 2022) Durch die Umrüstung der städtischen Beleuchtung auf eine energiesparende LED-Technik wurde in dem letzten Jahr in den städtischen Kindertageseinrichtungen, den Turnhallen und den Schulen Energiekosten eingespart. Mit der neuen HSP-Maßnahme soll die Umrüstung der Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik auf weitere städtische Gebäude ausgedehnt werden. Die Einsparbeträge belaufen sich im Jahr 2022 auf 120.000 Euro, in 2023 auf 255.000 Euro und ab dem Jahr 2024 auf 400.000 Euro.
3c) Auflösung M & B: Einsparvolumen 150.000 Euro p. a. Die HSP-Maßnahme Auflösung der M & B wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung bei der Etateinbringung umgesetzt.
3d) Jobcenter: Einsparvolumen 1 Mio. Euro p. a. (aufwachsend ab 2021) Im Jobcenter Mülheim an der Ruhr, das aktuell noch als Abteilung 50-7 geführt wird, steht eine grundsätzliche Neuausrichtung an. Hierzu gehört zunächst die Schaffung einer eigenen Organisationseinheit, dem Amt 57. In diesem Fachbereich sind rund 30 Stellen vakant. Ziel ist es, sukzessive Mitarbeitende aus dem Hause, insbesondere die Mitarbeitenden aus dem Personalpool, in das Jobcenter umzusetzen und nach entsprechender Qualifizierung einzusetzen. Die Personalkosten werden hier mit rund 84,8 % bundesseitig erstattet. Durch die damit ermöglichte personelle Verstärkung bei der Betreuung von Hilfesuchenden werden auch Bedarfsgemeinschaften (rd. 9700 BG) mittelfristig reduziert. Darüber hinaus wird durch ein effizientes Controllingsystem jede Möglichkeit der Ausschöpfung von Bundes- und Landesmitteln genutzt. Hierzu wird auch eine interne Revision geschaffen, die dies sicherstellt. Insgesamt ist mindestens von den nachstehend aufgeführten Konsolidierungsbeträgen auszugehen: 2021: 200.000 € 2022: 500.000 € ab 2023: 1.000.000 € p. a.
3e) Pauschale Einsparung Gesamtverwaltung: Einsparvolumen 3 Mio. Euro p.a. (aufwachsend ab 2021) Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden durch eine pauschale Reduzierung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen Einsparungen i. H. v. -über die Jahre aufwachsend- 3,0 Mio. € erbracht.
Der Kämmerer legt hierbei die Verteilung der Konsolidierungsbeiträge für die jeweiligen Dezernate und Fachbereiche (unter Berücksichtigung des Verhältnisses zum jeweiligen Anteil am Gesamtaufwandsvolumen) fest. Das jeweilige Volumen orientiert sich an den im Rahmen der verordneten Haushaltssperren der Jahre 2018 und 2019 erzielten Einsparbeträgen. Die Dezernate und Fachbereiche legen im Rahmen ihrer Budgethoheit fest, bei welchen konkreten Haushaltspositionen die Konsolidierungsbeiträge erbracht werden. Diese können z. B. durch strenge Ausgabendisziplin und/oder Standardsenkungen bei folgenden Positionen erbracht werden: - Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (Gebäude, Straßen, Fahrzeuge, BGA, usw.)
- Materialaufwendungen
- Sonst. Fremdleistungen; z. B. Gutachten, Unterhaltungsaufwendungen in Fremdvergabe wie z. B. Grünpflege, Reinigung und ähnliches - Künstler- und Dozentenhonorare
- Aus- und Fortbildungen, Reisekosten
- Mieten, Pacht
- Geschäftsaufwendungen (Büromaterial, Zeitungen, Porto, Telefon, usw.)
- Beiträge an Verbände
Falls ein in einem Fachbereich gestecktes HSP-Ziel sich als nicht erreichbar erweist, entscheidet der Kämmerer im Einzelfall über Deckungsmöglichkeiten aus anderen Fachbereichen oder Dezernaten. Die folgenden Konsolidierungsbeträge sind zu erreichen: 2021: 1.000.000 € 2022: 2.000.000 € ab 2023: 3.000.000 € p. a.
4) Unterstützungsmaßnahmen: Durch die Einstellung der Rentenberatung werden die über das HSP-Ziel hinausgehenden Beträge als Deckung für andere, teilweise pandemiebedingte neue freiwillige Maßnahmen herangezogen. Hierzu beschließt der Hauptausschuss, anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW, Folgendes:
Christina Küsters Tim Giesbert CDU-Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
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