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Vorlage - A 21/0305-01  

 
 
Betreff: Antrag zur Vorlage V 21/0105-02: "Durchführung des Wettbewerbs zum städtebaulichen Rahmenkonzept Flughafen Essen/Mülheim",
hier: Erweiterung der anstehenden Auslobung und des Bewerbungsaufrufs für ein Rahmenkonzept
Antrag der Fraktion von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:CDU-Fraktion / Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
22.04.2021 
Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW (Etat) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

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Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt:

 

I.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Wettbewerb zum städtebaulichen Rahmenkonzept

das Planungsziel einer Maximalbebauung am Flughafen mit dort 6.000 Einwohner

und Betrieben mit 2.000 Beschäftigten nicht weiterzuverfolgen.

 

II.

Die Stadtverwaltung wird des Weiteren beauftragt, nunmehr folgende zwei Varianten zu

verfolgen und in einem Rahmenkonzept darzustellen:

 

Variante 1:

Inanspruchnahme lediglich eines Drittels des derzeitigen Flughafengeländes überwiegend

im nördlichen und nordöstlichen Teil (insbesondere Nutzung von bereits versiegelten Flächen), wobei diese Flächen in ökologisch nachhaltiger Bauweise und unter Wahrung von Kaltluftentstehungsprozessen vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe bzw. als Standort für innovative Forschungs- und Entwicklungskooperation mit Hochschulen genutzt werden sollten. Das Ziel der Aufgabe der Flughafennutzung ab dem Jahr 2034 bleibt bestehen unter Berücksichtigung von Fortbestandsmöglichkeiten für den Luftschiffbetrieb und der dazugehörigen Luftschiffhalle.


 

Variante 2:

Eine gleichwertige Planungsvariante (unter Fortführung des Flugbetriebs über das Jahr

2034 hinaus, möglichst ohne kommunale Subventionen), die unter konsequentem Artenschutz

und möglichst ohne Versiegelung neuer Flächen folgende Eckpunkte berücksichtigt:

1. Innovativer Mobilitäts-Hub mit der Zielsetzung eines klimagerechten, lärmarmen und modernen Flugbetriebes unter konsequenter Ein- und Anbindung weiterer Verkehrsträger;

2. Angestrebte Ansiedlung von Start-ups rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe – Standort für innovative Forschungs- und Entwicklungskooperation mit Hochschulen;

3. Fortbestand des Luftschiffbetriebs und der dazugehörigen Luftschiffhalle;

4. Weiterführung des Segelflugbetriebs;

5. Sicherstellung des Flugschulbetriebes;

6. Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (einschließlich Start- und Landebahn) für den Flugbetrieb gegenüber dem aktuellen Stand auf das erforderliche Mindestmaß zur Realisierung der Variante 2.

 

III.

Die Stadtverwaltung wird ferner beauftragt, vor Durchführung eines Wettbewerbes beide

Varianten dem Rat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt:

Zu I.

Die Schaffung von Wohnraum für 6.000 Einwohner und Gewerbe für 2.000 Beschäftigte würde eine enorme Investition in die Infrastruktur (von der Verkehrsanbindung über Bildungseinrichtungen bis hin Dienstleitungen) nach sich ziehen. Zu einem solchen Kraftakt, der sich über viele Jahre erstrecken würde, reicht die Finanzkraft der beiden Städte Essen und Mülheim an der Ruhr nicht aus. Außerdem würde dieses Ziel erhebliche Konsequenzen für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz bedeuten. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass ein solche Größenordnung in der Bevölkerung keinerlei Akzeptanz finden würde. Sie sorgt vielmehr für große Unruhe und Befürchtungen. Eine Anpassung des Planungsziels ist daher unerlässlich.

 

Zu II.

Das Flughafengelände und dessen künftige Nutzungsmöglichkeiten bieten zukunftsorientierte Chancen für die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr und damit für die gesamte Region.

 

In der Werkstattreihe mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft aus Essen und Mülheim an der Ruhr wurde der weitere Umgang mit der Flughafenfläche lediglich unter der Maßgabe der vollständigen Einstellung des Flugbetriebs diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass einer gewünschten städtebaulichen Nutzung zum Teil erhebliche Hemmnisse in den Bereichen Artenschutz, Stadtklima, Entwässerung etc. entgegenstehen könnten.

 

Neue Entwicklungen in den Bereichen Mobilität und beim klimagerechten und innovativen Fliegen sollten dabei nicht ausgeblendet werden. Aktuell entwickelt sich zunehmend ein Markt für elektrisch angetriebene Flugzeuge oder Multikopter. Mehrere Unternehmen untersuchen die Verwendung der Drohnentechnologie als Lufttaxis und für Flugrettungsdienste. Der Standort bietet allerdings auch beste Voraussetzungen zur Ansiedlung von Zukunftsbranchen rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe zum Beispiel aus der Gesundheits- oder Umweltbranche.

 

Ein zukünftiger Flugbetrieb ist an die Zielrichtung zu knüpfen, dass die Flugzeuge nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Vielmehr sollten diese Flugzeuge, sofern es sich nicht um reine Segelflugzeuge handelt, CO2-neutral angetrieben werden, wobei die Energie entweder aus erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind oder aus Wasserstoffbrennstoffzellen gewonnen wird.

 

Zugleich müssen die Ruhebedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bei jeder Art von Flugbetrieb geschützt werden. Ein künftiger Flugbetrieb darf für die angrenzende (bestehende) Wohnbebauung die Zumutbarkeitsgrenze eines äquivalenten Dauerschallpegels am Tage nicht überschreiten.

 

Schließlich ist darauf zu achten, dass künftig die Nutzerinnen und Nutzer selbst für die Finanzierung der Infrastruktur zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes aufkommen sollten.

 

Die anstehende Entwicklungsentscheidung ist im Nachhinein nicht korrigierbar, sodass eine sachgerechte Abwägung nur den Vergleich von Alternativen möglich sein wird. Die hier angestrebte Nutzung (innovativer Flugbetrieb- und Gewerbeansiedlungen) muss ebenso die Aspekte Naherholung, Frischluftversorgung, Arten- und Naturschutz sicherstellen.

 

Christina Küsters                                      Tim Giesbert

Fraktionsvorsitzende                                 Fraktionsvorsitzender

CDU-Fraktion                                            Fraktion Bündnis 90/Die Grünen