Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) den Jahresabschluss der Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr (BHM) für das Geschäftsjahr 2020 festzustellen, b) den sich aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.230.420,04 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 57.965.259,54 € ergebenden Betrag in Höhe von 41.734.839,50 € auf neue Rechnung vorzutragen, c) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen, d) der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen, e) die gkw:treuadvisa GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Begründung: a) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Der vorgelegte Jahresabschluss wurde unter Einbeziehung der Buchhaltung und des Lageberichtes von der gkw:treuadvisa GmbH, Essen, geprüft und hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Auch die erweiterte Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ergab keine Beanstandungen.
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.230.420,04 € (Vj. Jahresüberschuss 32.267.719,00 €) ab. Dass das Jahresergebnis deutlich geringer ausgefallen ist, ist auf niedrigere Zuschreibungen zu den bei der BHM gehaltenen Aktien der RWE AG (2020 T€ 8.146; Vorjahr T€ 57.755) zurückzuführen. Die Entwicklung der Ertragslage wird weiterhin bestimmt von den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen und den übrigen Beteiligungen und Wertpapieren einerseits sowie den Verlustübernahmen für Tochtergesellschaften und den Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte im Zusammenhang mit Einzahlungen in die Kapitalrücklagen von Tochtergesellschaften andererseits. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit der medl GmbH in Höhe von T€ 8.164 (Vj. T€ 8.587) realisiert. Die Beteiligungserträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf T€ 1.482 (Vj. T€ 761). Sie resultierten im Wesentlichen aus der SWB-Service-Wohnungsvermietungs- und –baugesellschaft mbH, von der die BHM erstmals eine Ausschüttung erhielt, (T€ 721) sowie aus der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (T€ 700). Darüber hinaus konnten Erträge aus Wertpapieren erzielt werden (T€ 6.846; Vj. T€ 5.990). Grund hierfür war die Dividende der RWE AG (€ 0,80/ Aktie; Vj. € 0,70/ Aktie). Aus der Erbringung von Dienstleistungen für diverse Tochtergesellschaften und für die Stadt Mülheim an der Ruhr hat die BHM Umsatzerlöse in Höhe von T€ 787 (Vj. T€ 746) erzielt. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 500; Vj. T€ 531) resultiert im Wesentlichen aus dem Verlust aus dem Abgang der Beteiligung an der RW Holding AG in Höhe von T€ 54 im Vorjahr. Insgesamt betrugen die Abschreibungen auf Finanzanlagen T€ 7.122 (Vj. T€ 7.721). Sie betrafen i.W. Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Theater an der Ruhr gemeinnützige GmbH (unverändert T€ 3.537) und der Mülheimer Stadtmarketing- und Tourismus GmbH (T€ 2.150; Vj. T€ 2.950). Die Aufwendungen für Verlustübernahmen beliefen sich auf T€ 32.594 (Vj. T€ 31.829). Sie entfielen in voller Höhe auf die Ruhrbahn Mülheim GmbH. Bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.230.420,04 € und einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 57.965.259,54 € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 41.734.839,50 €.
Weitere Erläuterungen können auf Wunsch im Rahmen der Sitzung durch die Geschäftsführung gegeben werden.
b) Ergebnisverwendung Da die letzten Jahresergebnisse – wie oben dargestellt –wesentlich durch Buchgewinnen beeinflusst sind, die nicht liquiditätswirksam sind, empfiehlt die Geschäftsführung in Abstimmung mit der Verwaltung den Bilanzgewinn in Höhe von 41.734.839,50 € auf neue Rechnung vorzutragen.
c) Entlastung des Aufsichtsrates Der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 kann zugestimmt werden, da der Verwaltung keine Umstände bekannt sind, die der Entlastung entgegenstehen.
d) Entlastung der Geschäftsführung Der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 kann zugestimmt werden, da der Verwaltung keine Umstände bekannt sind, die der Entlastung entgegenstehen.
e) Wahl des Abschlussprüfers Die Gesellschaft soll entsprechend den Regularien nach fünf Jahren den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses an eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Die gkw:treuadvisa prüft den Jahresabschluss der BHM seit dem Geschäftsjahr 2020 und damit zum zweiten Mal. Die Beauftragung der gkw:treuadvisa mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 wird empfohlen. In der Sitzung des Aufsichtsrates der BHM vom 18. Juni 2021 wird über die vorgenannten Beschlüsse beraten. Hierzu kann der Geschäftsführer im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses berichten.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Marc Buchholz
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |