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Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss bestellt Herrn Michael Antczak zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Hauptausschusses. Begründung: § 52 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 1 und § 58 Abs. 7 Satz 1 GO NRW sowie § 27 Abs. 10 Satz 1 GeschO regeln grundsätzlich die Bestellung der Schriftführung durch den Hauptausschuss. Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Michael Antczak als Nachfolger für Herrn Erek Robra, der im Mai 2021 den Fachbereich gewechselt hat, zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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