Bürgerinformationssystem
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Behandlungsvorschlag: Die Bezirksvertretung 1, der Planungsausschuss und der Rat der Stadt nehmen die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung zum Flughafen Essen/Mülheim zur Kenntnis.
Begründung: Der Hauptausschuss hat die Verwaltung damit beauftragt, zwei Varianten in Form eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes zu entwickeln, damit der Rat der Stadt eine Grundsatzentscheidung über die Fortführung des Flugbetriebes über das Jahr 2034 hinaus treffen kann (A 21/0305-01). Der Rat der Stadt hat die Verwaltung daher anschließend damit beauftragt, eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung städtebaulicher Rahmenkonzepte für das Flughafenareal vorzubereiten (V 21/0909-01) und durchzuführen (V 22/0439-01).
Einordnung der Aufgabenstellung Ziel des Verfahrens war die Konzeption eines städtebaulich hochwertigen, innovativen Gewerbeparks mit allen zeitgemäßen Nachhaltigkeits- und Mobilitätsansprüchen. Aufbauend auf dem Beschluss des Hauptausschusses vom 22.04.2021 (A 21/0305-01) wurden im Rahmen der Aufgabenstellung folgende Entwicklungsstufen definiert:
Ablauf des Verfahrens & Bürger*innen-Beteiligung Die vom Rat der Stadt beschlossene Aufgabenstellung wurde im Zeitraum vom 20.07.2022 bis 28.09.2022 von drei Planungsbüros bearbeitet. Am 05.08.2022 fand im Hangar am Flughafen Essen/Mülheim das Rückfragenkolloquium mit integrierter Bürger*innenbeteiligung statt. Hierbei konnten sich die rund 100 anwesenden Bürger*innen über die Aufgabenstellung informieren und Anregungen zu den unterschiedlichen Schwerpunktthemen hinterlegen, die den teilnehmenden Büros als Ergänzung zu der Aufgabenstellung übermittelt wurden. Die eingereichten Arbeiten wurden durch die Fachverwaltung sowie das Betreuungsbüro Drees & Sommer vorgeprüft und in der Jurysitzung anschließend diskutiert.
Ergebnis der Jurysitzung am 26.10.2022 Die drei Beiträge sowie die Beurteilungen der Jury sind in der Ergebnisdokumentation in Anlage 1 beigefügt. Der Beitrag vom Planungsbüro Rheinflügel Severin (Tarnziffer 1001) wurde von der Jury einstimmig auf den 1. Platz gewählt.
Der Entwurf sieht die Entwicklung von zwei Gewerbebändern mit einer zentralen inneren Erschließungsachse in Ost-West-Richtung sowie einem breiten, mittigen Grünzug vor. Der mittige Grünzug soll Erholungssuchenden und Nutzer*innen des Quartiers in Stufe 2 eine Alternative zu den artenschutzsensiblen Wiesenflächen im Süden des Quartiers bieten. Hochgaragen mit aktivierten Erdgeschosszonen (z.B. kleine Läden, Bistro) an den End- und Umlenkpunkten tragen zu einer zentralen Unterbringung des ruhenden Verkehrs bei und ermöglichen gemeinsam mit den angrenzenden Quartiersplätzen die Entwicklung von belebten Orten.
Der Entwurf besitzt durch die offenen und flexibel zusammenschaltbaren Baufelder eine hohe Robustheit und überzeugt insbesondere in Stufe 1 mit einer klar gegliederten und nachfragegerechten Struktur, die mit einem hohen Gewerbeflächenanteil zudem in dieser Stufe die wirtschaftlichste Variante der drei Wettbewerbsbeiträge ist. Eine ausführliche Darlegung des Entwurfs einschließlich der Bewertung durch die Jury ist der beigefügten Ergebnisdokumentation zu entnehmen.
Überarbeitungsbedarf am Siegerentwurf Gleichzeitig besteht jedoch an einigen Stellen Anpassungsbedarf, um das städtebauliche Rahmenkonzept in Einklang mit den Anforderungen an die Gebietsentwicklung zu bringen. Die Bedarfe des Flughafens sind in Stufe 1 nur rudimentär berücksichtigt, es fehlen u.a. Aussagen zum Tower sowie zur Rollweganbindung. Es gilt ein attraktives Entree für das Quartier zu formulieren sowie die Erschließungsstruktur zu optimieren, um mögliche Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Zudem ist eine Verbreiterung der grünen Fuge zwischen der Wohnbebauung und der gewerblichen Entwicklung zu untersuchen. Es fehlen Aussagen zum Umgang mit den Themen „Regenwasser“ und „Energieerzeugung/-speicherung“, die als wichtige Bausteine einer nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung einer Nacherfassung bedürfen.
Darüber hinaus ist die aus der Entwicklung resultierende Verschattung zu untersuchen sowie eine Überprüfung der Kaltluftströme in der städtebaulichen Figuration vorzunehmen. Es ist zudem zu prüfen, ob ein Nahversorger in das Quartier integriert werden kann. Die vorliegenden Konzepte sind auch hinsichtlich ihrer verkehrlichen Auswirkungen auf das Umfeld sowie der naturschutzfachlichen Genehmigungsfähigkeit vertiefend zu untersuchen und ggf. anzupassen.
Insgesamt überzeugt der Entwurf jedoch mit einem schlüssigen Ansatz für ein hochwertiges Gewerbegebiet, das bei einer Berücksichtigung der zuvor benannten Anpassungsbedarfe eine vielversprechende Perspektive für die Entwicklung des innovativen Gewerbeparks bietet. Gegenüber den beiden anderen Beiträgen besitzt der Entwurf eine höhere Flexibilität und bietet im Falle einer Fortführung des Flugbetriebs die Option, zusätzliche Gewerbeflächen über den Bebauungsplan H 17 hinaus am Standort zu entwickeln.
Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse sind im ersten Quartal 2023 Abstimmungsgespräche zwischen den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr vorgesehen, um im Hinblick auf den erforderlichen Grundsatzbeschluss zum Flughafen Essen/Mülheim einen gemeinsamen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten und diesen den politischen Gremien beider Städte anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage(n): Ergebnisdokumentation Mehrfachbeauftragung Flughafen
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