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Vorlage - V 23/0014-01  

 
 
Betreff: Fortführung der Leistungsverträge zwischen der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ulrike Bresa, Tel. 7001
Beteiligt:Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt   
 Amt 24 - Fachbereich Finanzen  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
 Referat I  
 Referat VI  
 Referat II  
 Referat III  
 Amt 26 - ImmobilienService  
 Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Energie Vorberatung
31.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie zurückgestellt   
21.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Mülheim beschließt, folgende Leistungsverträge

 

  • Entsorgungsvertrag vom 08.09.2000,
  • Stadtreinigungsvertrag vom 08.09.2000,
  • Abfall- und Straßenreinigungsgebührenvertrag / Entsorgungsberatungsvertrag vom 16./23.12.2002 und
  • Vertrag über die Betriebsführung der Deponie Kolkerhofweg vom 08.09.2000

 

zwischen der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH(MEG) nicht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen, so dass sich diese Verträge um jeweils fünf Jahre - in der jeweils aktuellen Fassung verlängern.
 


Begründung:

Im Jahr 2000 wurde die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) in ihrer heutigen gesellschaftsrechtlichen Struktur gegründet. Die MEG ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Mülheim an der Ruhr GmbH (51%) und der REMONDIS Kommunale Dienste West GmbH (49%). Mit Gründung der Gesellschaft haben die Stadt Mülheim und die MEG mehrere Dienstleistungsverträge abgeschlossen, die unter anderem die Sammlung der überlassungspflichtigen Abfälle und die Straßenreinigung betreffen.

 

Die MEG erbringt für die rd. 174.000 Bürger und Bürgerinnen der Stadt Mülheim ihre Dienstleistungen mit ca. 240 Beschäftigen sowie einer dreistelligen Zahl an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen. Der zentrale Betriebshof der MEG an der Pilgerstraße wurde im Jahr 2002 bezogen und umfasst rd. 50.000 qm Grundstücksfläche.

 

Mit dem Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 bis 2027, der in den vergangenen Wochen vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung genehmigt worden ist, beabsichtigt die MEG wie auch in den regelmäßigen Gesprächen zwischen Umweltamt und MEG ausgeführt - die Erbringung ihrer Dienstleistungen konsequent an die Herausforderungen und Notwendigkeiten der Zukunft anzupassen / weiterzuentwickeln:

 

1)     CO2-Reduktion: Die MEG wird ihre überwiegend mit Dieselkraftstoff betriebene Fahrzeugflotte schwerpunktmäßig in den kommenden Jahren (jeweils nach dem Stand der Technik) auf batterieelektrische Antriebe umrüsten. In diesem Zusammenhang wird das Betriebsgelände ebenfalls mit PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur ertüchtigt. Die Fahrzeugwerkstatt wird umgerüstet, Mitarbeiter werden auf die neue Technik angelernt. In Summe sind für diese Maßnahmen in den kommenden Jahren deutlich mehr als 10 Mio. € an Investitionen vorgesehen

 

2)     Digitalisierung: Die MEG hat sich in den vergangenen Jahren mit Digitalisierungsprojekten beschäftigt und dabei auch auf die Erfahrungen des Mitgesellschafters REMONDIS zurückgegriffen. Im Ergebnis hierzu hat die MEG eine „Projektliste“ erstellt, um in den kommenden Jahren für die Mülheimer Haushalte – aber auch für die Beschäftigten - zahlreiche Verbesserungen im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Schnelligkeit zu schaffen. Zu nennen sind hierbei unterschiedliche Digitalisierungsprojekte wie die (stetig verbesserte) Abfall-App, eine KI-gestützte Erfassung von wilden Müllkippen oder QR-Codes an Papiertonnen.

 

3)     (Stadt-) Sauberkeit: Mit den von der MEG beabsichtigten Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Fuhrparks sowie der Digitalisierung von Kundenbeziehungen und Arbeitsabläufen gelingt es, dass die MEG bestehende - aber auch neue - Aufgaben zukunftsweisend und effizient in ihre Arbeitsabläufe integrieren kann. Durch die Digitalisierung können Schnittstellen zwischen unterschiedlichen/mehreren Akteuren (Bürger*innen und MEG; Ämter und MEG, usw.) optimiert und die notwendigen Arbeiten unter Einbindung von Beschäftigten und Fahrzeugen effektiv und zielorientiert durchgeführt werden.

 

Um die zuvor genannten Maßnahmen und die hiermit verbundenen hohen Investitionen umzusetzen, hat die MEG darum gebeten, frühzeitig eine größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Fortführung der bestehenden Dienstleistungsverträge zu erhalten. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr ihr(e) Kündigungsrechte der Dienstleistungsverträge zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 nicht ausübt, so dass sich die Dienstleistungsverträge vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 verlängern.

 

Hiervon ausgenommen ist der Schadstoffentsorgungsvertrag vom 28.04.1994, für den es aufgrund einer anderen Kündigungsregelung einer Nichtausübung der Kündigungsrechte derzeit nicht bedarf.

 

Ein Verzicht auf die Kündigungsrechte ist auch vergaberechtlich einwandfrei möglich. Die Dienstleistungsverträge sehen allesamt eine automatische Verlängerungsmöglichkeit vor. Diese erlauben es der Stadt, dass sie vor dem jeweils vorgesehenen Ende der eingeräumten Kündigungsrechte hiervon keinen Gebrauch macht. Die Nichtausübung solcher Rechte ist deshalb von vornherein vergaberechtsfrei, weil die reine Unterlassung keine auf einen erneuten Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und daher noch nicht einmal eine vergaberechtlich ebenfalls zulässige Optionsausübung im eigentlichen Sinne darstellt.

 

Im Ergebnis unterstützt die Verwaltung den Wunsch der MEG nach einem (frühzeitigen) Verzicht auf die Kündigungsrechte der Leistungsverträge, um für die MEG Planungssicherheit und damit für die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger die erforderliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Fortführung der Verträge entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die konsumtiven Mittel für die von der MEG zu erbringenden Leistungen sind unter den Produkten Abfallbeseitigung (1.11.010.01) und Straßenreinigung (1.12.010.01) etatisiert.