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Vorlage - V 23/0119-01  

 
 
Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO (Dietrich-Benking-Straße Ost) in Bochum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mohr, Tel. 6112
Beteiligt:Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt   
 Amt 26 - ImmobilienService  
 Amt 24 - Fachbereich Finanzen  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
 Referat I  
 Referat II  
 Referat III  
 Referat VI  
 Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung  
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
28.03.2023 
Sitzung des Planungsausschusses      
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsplan (Vorentwurf)  
Anlage 2: Begründung (Vorentwurf)  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens:

 

55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost

 


Begründung:

Der RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher Bekanntmachung am 03. Mai 2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Fchennutzungsplans wahr.

Das Rechtsinstrument des RFNP ist in der Neufassung des LPlG vom 16. März 2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr enthält das Gesetz mit § 41 LPlG NRW aber eine Überleitungsvorschrift, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNP- Änderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte seit dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr am 06. Juli 2018 eine Einvernehmensherstellung mit dem RVR. Diese wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.

Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, endet gemäß § 41 Abs. 4 LPlG NRW die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder bei entsprechenden Beschlüssen der Räte als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 BauGB fort. Diese Beschlüsse wurden im Juni/Juli 2013 in allen RFNP- Städten gefasst.

Von insgesamt 51 eingeleiteten Änderungsverfahren zum RFNP sind bislang 28 Änderungen wirksam geworden. Das mit dieser Vorlage angesprochene Änderungsverfahren betrifft einen Bereich in Bochum.

 

Erläuterung zum Änderungsverfahren 55 BO - Dietrich-Benking-Straße Ost

Der RFNP-Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1 ha.

Der regionalplanerische Teil des RFNP legt im Änderungsbereich Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche fest. Die Festlegung soll zukünftig in Allgemeine Siedlungsbereiche geändert werden. Der flächennutzungsplanerische Teil des RFNP stellt im Änderungsbereich Grünflächen dar. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen. Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI - Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV - bestehen für den RFNP-Änderungsbereich bereits jetzt Baurechte nach § 30 BauGB (Festsetzung überwiegend als Gewerbegebiet).

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.

Das sogenannte Scoping (gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sowie § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im Juni/Juli 2023 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.

Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Auslegungsbeschluss. Dem Auslegungsbeschluss folgen die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss) bedarf die Änderung zum RFNP der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.


Finanzielle Auswirkungen:
Die im Rahmen der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten (insbesondere Personal- und Planungskosten, Bereitstellung notwendiger Einrichtungen etc.) werden von den Städten für ihr Stadtgebiet selbst getragen. Sofern das Erfordernis besteht, finanzielle Aufwendungen für den RFNP-Prozess angemessen auf die Städte der Planungsgemeinschaft zu verteilen (insbesondere einmalige Aufwendungen etwa für Reproduktion, Gutachten o.ä., die übereinstimmend für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als erforderlich erachtet werden),

werden diese von den Städten der Planungsgemeinschaft zu gleichen Anteilen getragen. Für die Fortschreibung/Änderung des RFNP sind entsprechende Mittel in die Haushaltsplanung eingestellt.

In Mülheim an der Ruhr sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Zusammenhang mit RFNP-Änderungen in der Produktgruppe 09070, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) vorgesehen.

Der vorliegende Aufstellungsbeschluss bezieht sich nicht auf ein Mülheimer Änderungsverfahren. Somit fallen für die Stadt Mülheim an der Ruhr keine Kosten für Gutachten usw. an.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
 

Anlage 1:  Vorentwurf des Änderungsplanes

 

Anlage 2:  Begründungsvorentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Änderungsplan (Vorentwurf) (585 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Begründung (Vorentwurf) (474 KB)