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Vorlage - V 23/0122-01  

 
 
Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
hier: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mohr, Tel. 6112
Beteiligt:Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt   
 Amt 26 - ImmobilienService  
 Amt 30 - Rats- und Rechtsamt  
 Amt 24 - Fachbereich Finanzen  
 Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Referat I  
 Referat II  
 Referat III  
 Referat VI  
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
28.03.2023 
Sitzung des Planungsausschusses      
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Änderungspläne  
Anlage 2: Begründung  
Anlage 3: Umwelt-Steckbrief  
Anlage 4: Synopse der frühzeitigen Beteiligung  

Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP  53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord

 

 


Begründung:

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 23. Juni 2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 29. April 2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 53 GE beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von 22. August 2022 bis 22. September 2022 durchgeführt.

 

Die Änderung Nr. 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) bereitet die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Im RFNP ist eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug dargestellt, der nicht mehr gebaut werden soll. Die Fläche des Hauptverkehrszuges wird in die umgebenden Nutzungen (GIB bzw. gewerbliche Baufläche und AFAB bzw. Grünfläche) integriert.

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.

 

Weiteres Verfahren

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
Die im Rahmen der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten (insbesondere Personal- und Planungskosten, Bereitstellung notwendiger Einrichtungen etc.) werden von den Städten für ihr Stadtgebiet selbst getragen. Sofern das Erfordernis besteht, finanzielle Aufwendungen für den RFNP-Prozess angemessen auf die Städte der Planungsgemeinschaft zu verteilen (insbesondere einmalige Aufwendungen etwa für Reproduktion, Gutachten o.ä., die übereinstimmend für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als erforderlich erachtet werden), werden diese von den Städten der Planungsgemeinschaft zu gleichen Anteilen getragen. Für die Fortschreibung/Änderung des RFNP sind entsprechende Mittel in die Haushaltsplanung eingestellt.

In Mülheim an der Ruhr sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Zusammenhang mit RFNP-Änderungen in der Produktgruppe 09070, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) vorgesehen.

Der vorliegende Auslegungsbeschluss bezieht sich nicht auf ein Mülheimer Änderungsverfahren. Somit fallen für die Stadt Mülheim an der Ruhr keine Kosten für Gutachten usw. an.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
Anlage 1:  Änderungspläne

 

Anlage 2:  Begründung

 

Anlage 3:  Umwelt-Steckbrief

 

Anlage 4:  Synopse der frühzeitigen Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Änderungspläne (938 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Begründung (388 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Umwelt-Steckbrief (552 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Synopse der frühzeitigen Beteiligung (256 KB)