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Beschlussvorschlag:
Begründung: Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 23. Juni 2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 29. April 2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 53 GE beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von 22. August 2022 bis 22. September 2022 durchgeführt.
Die Änderung Nr. 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) bereitet die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Im RFNP ist eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug dargestellt, der nicht mehr gebaut werden soll. Die Fläche des Hauptverkehrszuges wird in die umgebenden Nutzungen (GIB bzw. gewerbliche Baufläche und AFAB bzw. Grünfläche) integriert. Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.
Weiteres Verfahren Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität). Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Finanzielle Auswirkungen: In Mülheim an der Ruhr sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Zusammenhang mit RFNP-Änderungen in der Produktgruppe 09070, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) vorgesehen. Der vorliegende Auslegungsbeschluss bezieht sich nicht auf ein Mülheimer Änderungsverfahren. Somit fallen für die Stadt Mülheim an der Ruhr keine Kosten für Gutachten usw. an.
Anlagen:
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Umwelt-Steckbrief
Anlage 4: Synopse der frühzeitigen Beteiligung
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