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Vorlage - V 23/0167-01  

 
 
Betreff: Wohngeldreform
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Sprenger, Tel. 5002
Beteiligt:Amt 30 - Rats- und Rechtsamt   
 Referat I  
 Referat V  
 Referat II  
 Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt  
 Amt 24 - Fachbereich Finanzen  
 Referat III  
 Amt 26 - ImmobilienService  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kenntnisnahme
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Behandlungsvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Bericht:

Mit Datum zum 01.01.2023 sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) in Kraft getreten.

 

Der folgende Bericht soll nunmehr einen kurzen Überblick über die eingetretenen Änderungen, sowie die Auswirkungen für die Stadt Mülheim an der Ruhr, geben.

Die Wohngeldreform lässt sich grob in 3 Komponenten unterteilen:

 

  1. Allgemeine Leistungsverbesserung

Durch eine Anpassung der Wohngeldformel (berücksichtigungsfähige Mieten und Einkommensgrenzen) wird der Berechtigtenkreis potentieller Wohngeldempfänger erweitert.

Nach Schätzung des Bundes können perspektivisch rund zwei Millionen Haushalte in den Bezug von Wohngeld gelangen - dies würde in etwa eine Verdreifachung der jetzigen Anzahl von Haushalten im Wohngeldbezug bedeuten.

 

  1. Dauerhafte Heizkomponente

Mit Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird eine Entlastung bei den Heizkosten eingeführt. Diese fließt künftig als Zuschlag gestaffelt nach Anzahl der Haushaltsmitglieder - auf die zu berücksichtigende Miete in die Wohngeldbelastung ein.  

 

  1. Klimakomponente

Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen.

 

Insgesamt betrachtet wird das Wohngeld durch die oben beschriebenen Änderungen um durchschnittlich 190 € je Haushalt steigen - auf dann etwa 370 €.

 

 

Situation in Mülheim an der Ruhr

In Mülheim an der Ruhr bezogen 2022 rund 2.000 Haushalte Wohngeld. Dies entsprach einer Haushaltsdichte von 2,2%.

Mit Datum 28.02.2023 befinden sich nunmehr 2.795 Haushalte im Wohngeldbezug, daneben sind aktuell noch rd. 400 bereits eingegangene Anträge zu erfassen. Der Antragszugang ist nach wie vor hoch.

 

Damit das Wohngeld auch weiterhin so zeitnah wie möglich ausgezahlt werden kann, hat die Verwaltung das bisher bestehende Personal (8,5 VZÄ) in einem ersten Zug um 3,5 VZÄ aufgestockt. Eine fortlaufende Überprüfung des weiteren zukünftigen Bedarfs befindet sich gerade in Abstimmung mit dem Personalamt.

Bedingt durch die zusätzlichen Kräfte und weiteren vorgenommen Umstellungen im Arbeitsablauf kann die Bearbeitungszeit momentan auf einem Niveau von rd. 8 Wochen gehalten werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Mit Ausnahme der Personal- und Sachkosten werden die Leistungen des Wohngeldes durch Bund und Land finanziert. Die Personal- und Sachkosten werden in der Produktgruppe 10.051 bewirtschaftet.

Die Mehrkosten richten sich stark nach der zunftig benötigten Anzahl an VZÄ, in der Eingruppierung EG 8 derzeit rd. 60.300 €/ VZÄ/Jahr.

 

I. V.

Dr. Daniela Grobe


Anlage(n):

Keine