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Behandlungsvorschlag: Das Gremium nimmt den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis. Bericht: Kurzübersicht:
- Unterbringungszahl 1.568 (Stand 31.12.2022: 1.596 Personen) - Auslastungsquote 71% (Stand 31.12.2022: 74%)
Zum weiteren Themenkomplex Ukraine wird es aufgrund der Tagesaktualität eine mündliche Ergänzung in der Sitzung geben.
Ausgangslage Immer mehr Menschen sind weltweit auf der Flucht – mit der russischen Invasion in die Ukraine im Februar 2022 stieg die Zahl mittlerweile auf über 100 Millionen Menschen an. Diese Menschen kommen auch nach Deutschland und werden nach dem Berechnungsmodus des sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ (Bevölkerungszahl, Steueraufkommen) auf die Bundesländer verteilt. Die Bundesländer sind im Rahmen der Erstunterbringung für die Registrierung und sonstige Versorgung der Menschen zuständig und weisen sie im weiteren Verlauf den Städten zur Unterbringung und Versorgung auf kommunaler Ebene zu. Von den Menschen, die im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) als Flüchtlinge ankommen, wird wiederum rd. 1 % Mülheim an der Ruhr zugewiesen.
Aktuelle Unterbringungssituation zum 28.02.2023 Per 28.02.2023 sind in Mülheim an der Ruhr 1.568 Asylbewerber und Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung. Zum letzten Berichtszeitpunkt, 31.12.2022, waren es 1.596.
Ausgewertet nach Unterbringungsformen leben von den 1.568 Asylbewerbern und Flüchtlingen - 782 Personen (50%) in städtischen Unterkünften/ Wohnungen (auch: Standorte der Häuser in Holzbauweise und einer Sporthalle) - 786 Personen (50%) in dezentralen Wohnungen.
Die Stadt verfügt zum Stand 28.02.2023 über eine rechnerische Kapazität von 2.219 Plätzen. Die Auslastung beträgt damit 71 %.
Getrennt nach Unterbringungsformen beträgt die Auslastung - 59% in städtischen Unterkünften / Wohnungen (auch: Standorte der Häuser in Holzbauweise) - 88% in dezentralen Wohnungen.
Rückläufig, aber nach wie vor vergleichsweise hoch ist der Anteil der sogenannten „Fehlbeleger“, sprich: der Menschen, die in kommunaler Unterbringung leben, aber aufgrund ihres Flüchtlingsstatus (112 Personen) oder aber aufgrund einer Einzelfallentscheidung und anschließend erteilter Genehmigung der Leistungsbehörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (36 Personen) eine eigene Wohnung anmieten konnten. Zum 28. Februar 2023 waren dies insgesamt 148 Personen.
Zudem waren am 28.02.2023 zusätzlich 691 Ukrainerinnen und Ukrainer in städtischer Unterbringung, die ebenfalls dem Grunde nach einen Anspruch auf eine eigene Anmietung von Wohnraum hätten.
Gründe sind nach wie vor: Mit dem Zuerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fallen die Menschen sofort aus dem FlüAG-Status heraus (dieser ist gleichbedeutend mit der Verpflichtung, in der kommunalen Unterbringung zu leben) und werden unmittelbar „Fehlbeleger“. - Der Anspruch auf eine eigene Wohnung kann nach wie vor nicht in der gleichen Unmittelbarkeit umgesetzt werden. - Rund die Hälfte der positiven BAMF-Entscheidungen billigt den Menschen den subsidiären Schutzstatus zu; damit ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus von zunächst einem Jahr verbunden. Das ist für Vermieter generell zu kurz. - Mit der Anerkennung eines Flüchtlingsstatus wird eine Wohnsitzbeschränkung für Mülheim an der Ruhr für drei Jahre ausgesprochen. Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen (im Wesentlichen Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt) ein Wegzug möglich ist. (Umgekehrt sind damit dann aber auch Zuzüge aus anderen Städten so gut wie ausgeschlossen.)
Seit Herbst 2015 haben insgesamt 2.161 Personen kraft Gesetzes (BAMF-Entscheidung) oder kraft Genehmigung nach Einzelfallentscheidung (Leistungsbehörde AsylbLG) die Möglichkeit bekommen, eine eigene Wohnung anmieten zu können. Dem gegenüber steht eine Anzahl von 2.013 Personen, die in dem genannten Zeitraum bereits die städtischen Unterkünfte verlassen konnten.
Die federführend verantwortliche Zentrale Wohnungsfachstelle hat bereits 54 der dezentralen Wohnungen der Unterbringung in Zusammenarbeit mit dem ImmobilienService, den Wohnungsgesellschaften und weiteren Vermietern in eigene Mietverträge für „Fehlbeleger“ umgewandelt. Darüber hinaus bleibt es erforderlich, das engagierte Zusammenwirken von professionellen Kräften (der Wohnungsgesellschaften, privater Vermieter, der Zentralen Wohnungsfachstelle, der PIA) und von ehrenamtlichen Kräften und Betreuern auf dem hohen Niveau aufrecht zu erhalten. Positiv zu erwähnen, ist hier die Bereitschaft und das Engagement der beiden ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften, den Geflüchteten Wohnungen aus ihrem Bestand zur Anmietung anzubieten. Auch jetzt in der aktuellen Ukraine-Krise ist die Hilfsbereitschaft der bekannten Wohnungsbaugesellschaften und der privaten Vermieter groß, den Geflüchteten eine eigene Wohnung anzubieten.
Zuweisung von Asylsuchenden gemäß § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Im Berichtszeitraum wurden 2 Personen zugewiesen. Zum Stand 28.02.2023 sind keine weiteren Zuweisungen angekündigt. Ungeachtet dieser Tatsache reisen die Menschen aus der Ukraine aufgrund ihres Status und der damit verbundenen Reisefreiheit unangekündigt ein (im Berichtszeitraum 109 Personen) – so auch in Mülheim an der Ruhr.
Herkunft der Geflüchteten
272 Personen verteilen sich in jeweils geringerer Anzahl auf 35 weitere Staaten oder haben eine ungeklärte Herkunft bzw. gelten als staatenlos.
Ausblick Die Kapazitäten in allen Unterbringungsbereichen werden kontinuierlich den Bedürfnissen angepasst. Aktuell sind die Unterkünfte zu 71% ausgelastet. Dies entspricht im Betrieb einer annähernd vollständigen Auslastung. Die Anzahl der in Mülheim an der Ruhr untergebrachten Geflüchteten ist nach wie vor hoch. Wenngleich die Entwicklung im letzten Berichtszeitraum stabil geblieben ist, so wird seitens der Verwaltung weiter von einem erhöhten Unterbringungsbedarf in 2023 ausgegangen. Zu aktuellen Entwicklungen wird tagesaktuell in der Sitzung berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel für den Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte sind in der Produktgruppe 05.040 – Besondere Sozialaufgaben – veranschlagt und werden dort bewirtschaftet.
I. V. Dr. Daniela Grobe
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