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Vorlage - A 23/0186-01  

 
 
Betreff: Anfrage der MBI Fraktion zum Kaufvertrag Schlippenweg in der BV1
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:MBI-Fraktion / Klövekorn, Eva-Annette
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung 1 Kenntnisnahme
Planungsausschuss Kenntnisnahme
28.03.2023 
Sitzung des Planungsausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n

Verweisung durch die BV 1 an den Planungsausschuss

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden 3 Fragen gebeten.

Auf Nachfrage wurde ich in der BV1-Sizung am 26.01.2023 darüber informiert, dass das Forschungsvorhaben auf der Grundlage von §35BauGB nicht genehmigt wurde.

 

1. Es bestehen 2 Willenserklärungen .Mülheim verkauft das Grundstück zu dem Zweck, dass auf diesem ein Forschungsvorhaben errichtet und betrieben wird. Und der Erwerber kauft das Grundstück, um darauf das Forschungsvorhaben zu errichten und zu betreiben.

Die Willenserklärung des Erwerbers entfaltet keine Wirkung. Somit liegt kein wirksamer Vertrag vor.

Falls ein Leistungsaustausch stattgefunden hat, kommt eine Rückabwicklung des gescheiterten Vertrages nach Bereicherungsrecht §812ff BGB in Betracht.

Daher muss grundsätzlich jeder, der etwas im Rahmen des gescheiterten Vertrages erhalten, wieder herausgeben.

 

Die Rückabwicklung wäre zum Vorteil für die Stadt Mülheim, weil sich die Grundstückspreise zwischenzeitlich beträchtlich erhöht haben.

 

2. Warum wurde dieses nicht vor dem Verkauf geprüft? Welche bedeutsamen Umstände standen dagegen.

 

3. Vertraglich war vorgesehen, die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung durch den Grundbucheintrag abzusichern.

Ist diese Eintragung durchgeführt worden?

 

gez. Annette Klövekorn