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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, dass sich die Stadt Mülheim an der Ruhr an dem aktuellen Förderprogramm für den Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen gemäß der Förderrichtlinie vom 31.01.2023 beteiligt.
Der Rat der Stadt bestätigt mit seinem Beschluss nochmals die bereits am 14.02.2019 beschlossenen Kriterien zur Vergabe des Preises:
Förderung von ehrenamtlichem Engagement mit dem Ziel: - der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts - der Gestaltung des demographischen Wandels - der Gestaltung eines guten und zukunftsweisenden Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichen Alters sowie sozialer und kultureller Herkunft - der Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze - den Menschen ein Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl in ihrem Quartier in der Stadt zu vermitteln - dass Menschen hier ihre Heimat finden - Identität und Heimatbewusstsein zu fördern - Begeisterung zu schaffen für lokale Besonderheiten - der Begrünung von Wohn- und Arbeitsstandorten zur Attraktivierung und nachhaltigen Gestaltung der Heimat (Beitrag zur Klimaanpassung)
Die Projekte müssen allgemein zugänglich, nachhaltig und im Gemeindegebiet abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant werden.
Begründung: Am 14.02.2019 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen – vorbehaltlich der Förderzusage der Landesregierung - ab dem Jahr 2019 einen Heimatpreis auszuloben (V 18/1018-01). Mit diesem Beschluss wurden– vorbehaltlich einer Schwerpunktsetzung des Landes – auch die o.g. Vergabekriterien beschlossen. Zuletzt hat der Rat am 25.06.2020 den Beschluss aus 2019 nochmals bekräftigt und u.a. auch die Besetzung der Jury zur Vergabe des Mülheimer Heimat-Preises beschlossen (A 20/0391-01). Der Beschluss sah damals eine fortlaufende jährliche Beteiligung der Stadt an dem Förderprogramm vor. Am 31.01.2023 ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ in Kraft getreten. Voraussetzung für eine Förderung ist nach der neuen Richtlinie, dass ein Ratsbeschluss über die Teilnahme an diesem Landesprogramm vorliegt und der Rat die Kriterien für die Vergabe des Preises beschließt (Ziff. 2.3.4 der Richtlinie). Sachverhalt: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben. Teilnehmen können Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Verbände sowie Unternehmen. Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Städte, Kreise und Gemeinden vergeben werden. Der Heimat-Preis der Städte, Kreise und Gemeinden kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen verliehen werden. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte festlegt, sind diese zu berücksichtigen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind abgeschlossene sowie kommerzielle Projekte.
Finanzielle Auswirkungen: Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt kreisangehörigen Kommunen 5.000 Euro, kreisfreien Kommunen 15.000 Euro und Kreisen 10.000 Euro zur jeweiligen örtlichen Auslobung des Heimat-Preises. Die Zuwendung ist ausschließlich für die Vergabe der Preisgelder zu verwenden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Organisation der Preisvergabe.
Marc Buchholz
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