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Vorlage - A 23/0216-01  

 
 
Betreff: Sachstand grüne Vorgärten
Anfrage SPD-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SPD-Fraktion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Energie Kenntnisnahme
21.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
Vorgärten sind das Aushängeschild eines jeden Hauses und begrüßen mit ihrer lebendigen Vielfalt ihre Besucher*innen. Sie bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sind Versickerungsflächen für Regenwasser und haben Einfluss auf das lokale Klima.

 

In der Stellungnahme zur Vorlage A 19/0179-01 hatte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 19.03.2019 ausgeführt, dass der § 8 Absatz 1 BauO NRW 2018 zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht zum Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörden bei Wohngebäuden gemäß § 64 BauO NRW 2018 gehöre und somit die Durchsetzung der Vorschrift lediglich durch ordnungsbehördliches Tätigwerden der Bauaufsicht im Nachhinein einer Genehmigung möglich sei. Seit dem 02.07.2021 ist der § 8 Absatz 1 BauO NRW 2018 Bestandteil des Prüfkatalogs für Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW 2018.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

1. Wie viele Verstöße gegen die in § 8 Absatz 1 BauO NRW 2018 vorgeschriebene Wasseraufnahmefähigkeit und Begrünung oder Bepflanzung von nicht-überbauter Flächen der bebauten Grundstücke wurden seit Inkrafttreten der Änderung vom 02.07.2021 im Baugenehmigungsverfahren festgestellt?

 

2. Wie viele Verstöße gegen die in § 8 Absatz 1 BauO NRW 2018 vorgeschriebene Wasseraufnahmefähigkeit und Begrünung oder Bepflanzung von nicht-überbauter Flächen der bebauten Grundstücke wurden seit der letztmaligen Befassung im Ausschuss für Umwelt und Energie durch ordnungsbehördliches Tätigwerden der Bauaufsicht im Nachhinein festgestellt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

3. Wie groß ist die Fläche der Bebauungspläne, in denen vorgesehen ist, dass Vorgärten mit Ausnahme der Hauszuwegungen und Garagenzufahrten gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft mit Sträuchern, geschnittenen Hecken, Bodendeckern, Stauden und Rasen zu begrünen sind?

 

4. Welche Erkenntnisse für ein vergleichbares Vorgehen in der Stadt Mülheim an der Ruhr lassen sich aus den Erfahrungen der Stadt Königswinter in Bezug auf die dort im Jahr 2021 beschlossene Vorgartensatzung ziehen?

 

gez. Margarete Wietelmann

Fraktionsvorsitzende


Anlagen: