Bürgerinformationssystem

Vorlage - V 23/0230-01  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht - SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Ruppert Tel. 2964
Beteiligt:Amt 30 - Rats- und Rechtsamt   
 Referat I  
 Referat V  
 Referat II  
 Referat III  
 Referat IV  
 Amt 24 - Fachbereich Finanzen  
 Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt  
 Amt 26 - ImmobilienService  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kenntnisnahme
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Behandlungsvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nimmt den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis.


 


Bericht:
Kernaussage

Trotz des Zugangs Geflüchteter aus der Ukraine konnte die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Juli 2022 bis Oktober 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vormonat gesenkt werden. Allerdings sinkt deren Anzahl nicht so deutlich wie im Jahr 2021 im dritten Quartal (Abbildung 1). Im Vorjahresvergleich ist der Anstieg der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 518 im fünften Monat seit der Zugangsmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine ins SGB II sehr deutlich. Daher steigen die Leistungen zum Lebensunterhalt (K1: +7,1 Prozent) und für Unterkunft und Heizung (K1E1: +6,8 Prozent) in Mülheim an der Ruhr weiter an. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes zum Januar 2023 werden diese Leistungen nochmals deutlich durch die Regelsatzerhöhungen und die einjährige Karenzzeit für die Angemessenheit der Wohnung im ersten Bürgergeldbezugsjahr ansteigen. Zu November 2022 wird die Aktivierungsquote für Langzeitleistungsbeziehende K3E2 deutlich steigen.

 

 

Personen und Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug

Die dargestellten Werte geben, sofern nicht anders benannt, den Datenstand aus Januar 2022 für den Berichtsmonat Oktober 2022 (t-3) wieder.

In der folgenden Tabelle 1 sind ausgewählte Bestandswerte des Berichtsmonats, des Vormonats und des Vorjahresmonats mit der jeweiligen Differenz des Berichtsmonats zu ihnen dargestellt.

 

Tabelle 1: Vergleich ausgewählter Eckwerte im SGB II des aktuellen Berichtsmonats in Mülheim an der Ruhr mit dem Vormonats- und Vorjahresmonatswert

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, Januar 2023 & Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

Vergleich zum Vormonat

Die Anzahl der Personen im SGB II sinkt im Oktober 2022 im Vergleich zum Vormonat leicht. In den Vorjahren sank im Übergang von September zu Oktober die Anzahl der Personen stärker. Deswegen verschlechtert sich der Vorjahresmonatsvergleich. Im Vergleich zum Vormonat stieg von den Eckwerten in Tabelle 1 nur die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF).

Bedarfsgemeinschaften

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren stieg um ein Prozent (+10 BG), während die mit zwei Kindern sinken (-1,4 Prozent, -16 BG). Hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaftstypen finden die größten Veränderungen ebenfalls bei denen mit Kindern statt: Die Anzahl der Alleinerziehenden-BG sinkt um 0,9 Prozent (-18 BG) auf 1.899 BG, die der Partner-BG mit Kindern steigt um 0,7 Prozent (+12 BG) auf 1.751 BG.

 

Personen

Im Oktober 2022 sank die Personenanzahl dreier soziodemographischer Gruppen. Dem Rückgang der männlichen (-0,2 Prozent, -20 Personen), der unter 25jährigen (-0,3 Prozent, -27 Personen) und der deutschen Personen (0,5 Prozent, - 50 Personen) steht der Anstieg der anderen Geschlechts-, Alters- und Staatsangehörigkeitsgruppe gegenüber. Vor allem die Anzahl der ausländischen Personen stieg um 0,2 Prozent (+27 Personen) auf 11.036. Die Anzahl der nichtdeutschen Mülheimer*innen innerhalb und außerhalb des SGB II liegt im Dezember 2022 bei 31.419 (vgl. https://www.muelheim-ruhr.de:442/cms/bevoelkerungsbestand1.html, abgerufen am 23.02.2023).

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ist ähnlich wie bei den Personen, nur sank sowohl die Anzahl der männlichen (-0,2 Prozent, -11 ELB) als auch der weiblichen ELB (-0,1 Prozent, -9 ELB).

Die Anzahl der Aufstocker*innen stieg auf 184, ein Anteil von 1,4 Prozent an allen ELB. Im Vorjahresmonat lag der Anteil noch bei 1,2 Prozent.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die Gesamtanzahl der NEF stieg um 0,2 Prozent (+10 NEF). Dieser Anstieg fand vor allem in der Alterskategorie sechs bis unter 15 Jahre statt (+0,7 Prozent, +25 NEF), in der auch in der Gesamtbevölkerung ein Anstieg zu beobachten ist.


Vergleich zum Vorjahresmonat

Da die Anzahl der Leistungsberechtigten seit Juni 2022 im Vergleich zum Vormonat nicht so stark sinkt wie im vorherigen Jahr, vergrößert sich die Differenz zum Vorjahresmonat immer weiter. Die Anstiege der Eckwerte aus Tabelle 1 im Vergleich zum Vorjahresmonat konzentrieren sich vor allem auf die soziodemographischen Merkmale, die die geflüchteten ELB aus der Ukraine häufig vorweisen: weiblich, ausländisch, alleinerziehend.

Bedarfsgemeinschaften

Der Anstieg der Anzahl der BG um 369 im Vergleich zum Vorjahresmonat ist im fünften Monat seit der Zugangsmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine ins SGB II sehr deutlich. Vor allem stieg die Anzahl der BG mit zwei (+9,8 Prozent, +158 BG) und drei Personen (+6,3 Prozent, +70 BG). Diese BG-Größen entsprechen meist einer Frau mit ein oder zwei Kindern. So steigt die Anzahl der Alleinerziehenden-BG um 9,5 Prozent (+164 BG). Aber auch die Anzahl der Single-BG steigt um 2,8 Prozent (+136 BG) und der Partner-BG ohne Kinder um 3,2 Prozent (+26 BG).

Personen

Die Anzahl der ausländischen Personen im SGB II ist im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 14 Prozent gestiegen (+1.358 Personen) auf 11.036 Personen. Im Mai 2022, dem letzten Monat vor dem Zugang Geflüchteter aus der Ukraine ins SGB II, sank deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahresmonat noch um 3,8 Prozent. Seit Mai 2022 ist die Anzahl der ausländischen Personen im SGB II um 1.419 gestiegen.

Die Anzahl der Frauen stieg um 5,8 Prozent (+580 Personen) auf 10.581 Personen. Aber auch die Anzahl der männlichen Personen steigt um 0,9 Prozent (+86 Personen) auf 9.898 Personen. Die Anzahl aller Altersgruppen steigt, am deutlichsten die der über 55jährigen (+5,6 Prozent, +147 Personen).

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die Anzahl der ausländischen ELB ist um 14,2 Prozent (+939 ELB) auf 7.533 gestiegen, die der deutschen um 6,4 Prozent (-421 ELB) auf 6.205 gesunken. 7.335 weibliche ELB bedeuten eine Steigerung um 7,1 Prozent (+484 ELB) im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Anzahl der alleinerziehenden ELB, die meist weiblich sind, steigt um zehn Prozent (+171 ELB). Trotz der eher geringen Zuwanderung in der Altersgruppe über 55 Jahren steigt die Anzahl der ELB um 6,8 Prozent (+165 ELB) auf 2.607 ELB.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die Anzahl der ausländischen NEF steigt um 15,5 Prozent (+445 NEF) auf 3.324 NEF, während die der deutschen NEF um 6,4 Prozent (-203 NEF) auf 2.989 NEF sinkt. Seit dem Zugang der Geflüchteten aus der Ukraine überwiegt die Anzahl der ausländischen Regelleistungsberechtigten unter 15 Jahren gegenüber den deutschen. Die NEF-Quote, die die NEF unter 15 Jahren ins Verhältnis setzt zur Gesamtbevölkerung in diesem Alter, beträgt 25,6 Prozent. Weiterhin erhält also mehr als jedes vierte Kind in diesen Altersgrenzen in Mülheim an der Ruhr Regelleistungen aus dem SGB II. Unterteilt nach Altersgruppen steigt die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren um 4,5 Prozent (+51 NEF) auf 1.173 NEF und die zwischen sechs und unter 15 Jahren um 6,4 Prozent (+219 NEF) auf 3.618 NEF, während die Anzahl der NEF zwischen drei und unter 6 Jahren um 0,4 Prozent (-5 NEF) auf 1.336 NEF sinkt.

Geflüchtete aufgrund des Ukrainekriegs

Im Juni 2022 ist der Übergang Geflüchteter aus der Ukraine ins SGB II gesetzlich möglich, was zu einem deutlichen Anstieg der Leistungsberechtigten führte. Da die meisten Männer nicht ausreisen dürfen, kamen vor allem Frauen mit Kindern. Im Berichtsmonat Oktober 2022 erhalten 1.595 ukrainische Regelleistungsberechtigte, darunter 1.103 ukrainische ELB, Leistungen nach dem SGB II.

Eine Befragung des IAB mit elftausend befragten geflüchteten Ukrainer*innen zwischen August und Oktober 2022 kam zu dem Ergebnis, dass ein Drittel höchstens bis zum Kriegsende in Deutschland bleiben möchte, ein weiteres Drittel länger oder unbefristet. Abhängig ist dies auch von der Anschlusslösung zur „Massenzustromrichtlinie“, die im März 2024 auslaufen wird. Am deutschen Arbeitsmarkt angekommen sind laut Studienergebnissen häufig Geflüchtete, die keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland planen, während die Menschen mit Bleibewunsch häufiger an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen und somit zunächst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Unter den bisher Erwerbstätigen gibt es sehr viele im niedrigqualifizierten Dienstleistungsgewerbe und aber auch in hochqualifizierten Tätigkeiten. Auf die bereits erwerbstätigen Studienteilnehmenden bezogen arbeiten 21 Prozent in Dienstleistungsberufsgruppen mit Fachkräfteengpass, aber niedrigen Verdiensten wie der Postzustellung, Reinigung oder der Gastronomie, 23 Prozent in Bereichen, für die häufig ein hoher Bildungsabschluss notwendig ist, wie der Lehre und Forschung, Unternehmensstrategie und Softwareentwicklung. (vgl. https://www.iab-forum.de/gefluechtete-aus-der-ukraine-haben-eine-hohe-ungewissheit-ueber-ihre-zukunft/, abgerufen am 21.02.2023)

Kennzahlen zur Zielsteuerung gem. §48a, b SGB II

Die Kennzahlen nach §48a, b des Sozialgesetzbuches II dienen dem Vergleich der Leistungsfähigkeit der Jobcenter untereinander. In Vergleichstypen werden Jobcenter mit ähnlichen Bedingungen zusammengefasst. Mülheim an der Ruhr befindet sich im Vergleichstyp IIIc, in dem Städte oder hoch verdichtete Landkreise mit sehr geringer Arbeitsplatzdichte, geringer saisonaler Dynamik bei hohem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten und hohem Migrantenanteil abgebildet werden (Quelle: vgl. sgb2.info). In den Abbildungen zum Vergleichstyp IIIc ist der Balken des besten Jobcenters grün und der des schlechtesten rot eingefärbt. Der Vergleichstyp IIIc ist weiterhin in grau und Mülheim an der Ruhr in orange, sofern es weder das beste noch das schlechteste Jobcenter im Vergleichstyp IIIc ist.

 

 

Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Die Kennzahlen zu Ziel 1 beschreiben die Entwicklungen der finanziellen Ausgaben für Lebensunterhalt und Wohnung der Leistungsberechtigten sowie die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials (ELB) aus dem SGB II. K1, K1E1 und K1E2 vergleichen den jeweiligen Wert des Berichtsmonats mit dem jeweiligen Wert des Vorjahresmonats. K1E3 und K1E4 setzen die durchschnittlichen Zu- beziehungsweise Abgänge der letzten zwölf Monate ins Verhältnis zum Jahresdurchschnitt der ELB der gleichen Monate beziehungsweise des Vormonats und der vorangegangenen elf Monate.

Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der ELB in Mülheim an der Ruhr Monatswerte von Oktober 2020 bis Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Abbildung 1 zeigt den Anstieg der Anzahl der ELB durch den Zugang Geflüchteter aus der Ukraine. Seit Juni 2022 verbleibt die Anzahl der ELB in einer ähnlichen Größenordnung mit leicht sinkender Tendenz. In einer üblichen Jahreskonjunktur, wie sie 2021 mit relativ wenigen Pandemieeinschränkungen war, sinkt die Anzahl der ELB sehr deutlich in der zweiten Jahreshälfte. Da diese Entwicklung in 2022 ausbleibt, steigt die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat immer weiter an. Die Anzahl der ELB steigt um 3,9 Prozent, wie die K1E2 (lila Linie) in Abbildung 2 zeigt.


Abbildung 2: Entwicklung der Kennzahlen zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit in Mülheim an der Ruhr Monatswerte von Oktober 2020 bis Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Unterkunft (K1)

Die Leistungen zum Lebensunterhalt für die ELB und NEF steigen in Mülheim an der Ruhr um 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (K1, rote Linie) auf 4.900.680 Euro. Nach dem starken Anstieg der Kennzahl von Mai auf Juni 2022 setzt sich dieser fort aufgrund der beschriebenen unterschiedlichen Entwicklung der Jahre 2021 und 2022. Auch die geringere Anzahl erwerbstätiger ELB gegenüber dem Vorjahr und marginale Erhöhung der Regelsätze von 2021 auf 2022 spiegeln sich in der K1 wider. Die Erhöhung der Regelsätze von 2022 auf 2023 um 11,8 bis 12,6 Prozent ist wesentlich höher und wird dazu führen, dass die K1 für Mülheim an der Ruhr im Januar 2023 eine Steigerung der Leistungen zum Lebensunterhalt um mindestens 22 Prozent anzeigen wird.

Leistungen für Unterkunft und Heizung (K1E1)

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung steigen im Oktober 2022 um 6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (K1E1, blaue Linie). Der höchste Anstieg der Quote war von August auf September 2022, vor allem, weil in 2021 die Leistungen sehr stark sanken im Übergang zwischen diesen beiden Monaten. Anders als die Leistungen zum Lebensunterhalt steigen die für Unterkunft und Heizung seit Juli 2022 von Monat zu Monat an. Zum einen werden die Kosten für die Unterbringung der Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften nun bezahlt, zum anderen reichen die Leistungsberechtigten die zum Teil sehr hohen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ein.

Zu- und Abgangsrate (K1E3 und K1E4)

 

Die Geflüchtetenbewegung aus der Ukraine und deren baldiger Übergang ins SGB II sorgten für einen hohen Anstieg der Zugänge. Von Januar bis Oktober 2022 registrierte das Jobcenter Mülheim an der Ruhr den Zugang von 4.448 ELB, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 3.318 ELB gewesen. Die Abgänge stiegen in diesem Vergleichszeitraum auch, von 3.598 auf 3.687 aber wesentlich geringer. Die Abgangsrate K1E4 (orange Linie) liegt daher um 0,1 Prozentpunkte höher bei 2,8, die Zugangsrate K1E3 (grüne Linie) ist von 2,4 Prozent im Oktober 2021 auf 3,1 Prozent im Oktober 2022 gestiegen.

Regionaler Vergleich zur Kennzahl 1 zum Ziel 1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“

Im Vergleichstyp IIIc, in dem größtenteils Jobcenter des Rhein-Ruhrgebiets zusammengefasst sind, ist im Oktober 2022 die Entwicklung der Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahresmonat (K1) unterschiedlich, aber in nahezu jedem Jobcenter steigen sie.

 

Abbildung 3: Vergleich der Kennzahl K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) innerhalb des Vergleichstyps IIIc im Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Die Leistungen zum Lebensunterhalt steigen im Durchschnitt des Vergleichstyps IIIc um 5,2 Prozent zum Vorjahresmonat (K1). Die Entwicklung bei den einzelnen Jobcentern ist sehr unterschiedlich. In Bottrop sinken sie noch leicht, in Unna und Bremerhaven steigen sie um 9,2 Prozent. In Mülheim an der Ruhr steigen die Leistungen zum Lebensunterhalt um 7,1 Prozent überdurchschnittlich, vergleichbar mit Oberhausen (7,4 Prozent) oder Duisburg (6,9 Prozent), während sie in Essen im Oktober 2022 nur um 2,5 Prozent steigen.

 

Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit

Unter den Quoten zu Ziel 2 werden verschiedene Arten von Integrationen berücksichtigt. Dafür wird jeweils die Summe der Integrationen des Bezugsmonats und der vorangegangen elf Monate ins Verhältnis gesetzt zum zwölfmonatigen gleitenden ELB-Jahresdurchschnitt bis zum Vormonat. Ausnahme bildet die K2E3 (blaue Linie), die kontinuierlichen Integrationen. Die Kennzahl stellt die Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten ins Verhältnis zur Summe der Ausgangsintegrationen. Der Berichtsmonat für diese Kennzahl ist neun Monate später gegenüber den anderen Kennzahlen, weil Daten aus der Sozialversicherung eine sechsmonatige Wartezeit (andere Kennzahlen drei Monate) beanspruchen und sechs Monate nach der Integration die Kontinuität der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geprüft werden muss.

 

Abbildung 4 Entwicklung der Kennzahlen zur Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit in Mülheim an der Ruhr Monatswerte von Oktober 2020 bis Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Integrationsquote (K2)

Die Integrationsquote K2 (rote Linie) liegt im Oktober 2022 bei 19 Prozent. Die Integrationen sind im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 Prozent gestiegen, aufgrund der größeren Anzahl der ELB steigt die Integrationsquote dennoch nicht. Nachdem die K2 im Jahr 2021 nahezu beständig gestiegen ist, weil sich der Arbeitsmarkt vom ersten Pandemiejahr erholte, sinkt sie seit Mai 2022 wieder leicht. Im ersten Drittel des Jahres 2022 stieg die Integrationsquote noch, weil im Vergleichszeitraum 2021 noch ein Lockdown verhängt war.

Integrationsquote Alleinerziehende (K2E4)

Die Integrationsquote Alleinerziehender K2E4 (orange Linie) lag im Betrachtungszeitraum noch nie so nah an der Integrationsquote aller ELB wie im Oktober 2022. Der Abstand ist seit Mai 2022 relativ gering, obwohl durch die Geflüchteten aus der Ukraine die Anzahl der alleinerziehenden ELB stark gestiegen ist. Die K2E4 beträgt im Oktober 2022 17,9 Prozent, was dem sechsthöchsten Wert im Vergleichstyp IIIc entspricht. Bei den männlichen Alleinerziehenden erzielt das Jobcenter Mülheim an der Ruhr mit 28,9 Prozent sogar den zweithöchsten Wert.

Eintritte in geringfügige Beschäftigung (K2E1)

Seit Juni 2022 sinkt die Quote für die Eintritte in geringfügige Beschäftigung (K2E1, grüne Linie) auf 5,6 Prozent nach zuvor längerem Aufwärtstrend. Die Anpassung des Mindestlohns im Juli und nochmal im Oktober 2022 sorgen dafür, dass die Minijobgrenze mit weniger Stunden erreicht würde. Daher wurde die Minijobgrenze im Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro erhöht. In der bisherigen Jahressumme von Januar bis Oktober 2022 liegt die Anzahl der Eintritte in geringfügige Beschäftigungen mit 635 über der des Vergleichszeitraums in 2021 mit 598. In den vier Monaten seit Juli 2022 allerdings war die Anzahl der Eintritte geringer als in den jeweiligen Vorjahresmonaten.

Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung (K2E2)

Die Quote für die Eintritte in öffentlich gefördert Beschäftigung K2E2 (lila Linie) steigt im Oktober 2022 auf 4,1 Prozent. Im Oktober 2021 lag sie noch bei 1,8 Prozent. Die deutliche Steigerung der Eintritte vor allem in Arbeitsgelegenheiten sorgten für den Anstieg. So sind die 60 Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung im Oktober 2022 um 37 höher als im Vorjahresmonat.

Kontinuität sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen (K2E3)

Die Quote für die Kontinuität der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (K2E3, hellblaue Linie) steigt für Oktober 2021 und die vorangegangenen elf Monate auf 63 Prozent. Damit ist sie gegenüber dem Vormonat um 0,6 Prozentpunkte gestiegen.

Regionaler Vergleich zur Kennzahl 2 zum Ziel 2 „Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit“

Die Integrationsquote der ELB bildet ab, in welchem Maß die ELB am Arbeitsmarkt integriert werden können.


Abbildung 5: Vergleich der Kennzahl K2 Integrationsquote innerhalb des Vergleichstyps IIIc im Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Die Integrationsquote K2 beträgt im Durchschnitt des Vergleichstyps IIIc 20,8 Prozent. Damit sinkt die Quote um 0,3 Prozentpunkte zum Vormonat. In Mülheim an der Ruhr bleibt die Integrationsquote im Vergleich zum Vormonat bei 19 Prozent. Allerdings ist sie die niedrigste im Vergleichstyp IIIc. Weiterhin liegen die Integrationsquoten der Jobcenter der MEO-Region und Duisburg unter dem Durchschnitt. Die Integrationsquoten der Jobcenter im östlichen Ruhrgebiet liegen auffallend höher als im westlichen.

Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Der dritte Bereich der Kennzahlen widmet sich den Langzeitleistungsbeziehenden (LZB). Diese sind ELB, die in mindestens 21 der letzten 24 Monate Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Drei der vier Kennzahlen werden genauso gebildet wie ihre Entsprechungen für ELB. Die K3 vergleicht den Bestand des Berichtsmonats mit dem Vorjahresmonat (vgl. K1E2 für ELB), die K3E1 ist die Integrationsquote der LZB (vgl. K2 für ELB). Die LZB-Quoten der Zu- (K3E3) und Abgänge (K3E4) werden analog der der ELB (K1E3 und K1E4) ermittelt. Die K3E2 weist den Anteil der LZB in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Bezugsmonat an den LZB im jeweiligen Monat aus.

 

Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl der LZB in Mülheim an der Ruhr Monatswerte von Oktober 2020 bis Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Seit Februar 2022 sinkt die Anzahl der LZB kontinuierlich. Im Jahr 2021 setzte diese Entwicklung erst im Juli ein, was dazu führte, dass der Langzeitleistungsbezug im Vergleich zum Vorjahresmonat immer stärker sank (K3, rote Linie). Von September auf Oktober 2022 sank die Anzahl der LZB nur noch wenig, im Vorjahr 2021 ging deren Anzahl stärker zurück.

Abbildung 7: Entwicklung der Kennzahlen zur Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug in Mülheim an der Ruhr Monatswerte von Oktober 2020 bis Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Im bisherigen Durchschnitt des Jahres 2022 von Januar bis Oktober 2022 nahm die Anzahl der LZB um 3,3 Prozent ab (rot gestrichelte Linie) und damit stärker als in den beiden Vorjahren. Im Juni 2022 erhielten 57,8 Prozent aller ELB (7.971 ELB) bereits 4 Jahre und länger Regelleistungen. Innerhalb Nordrhein-Westfalens ist dieser Anteil nur in Essen und Bottrop höher gewesen. Durch den Zugang Geflüchteter aus der Ukraine ist er in allen Jobcentern gesunken, weil diese den Anteil der ELB mit kurzer Bezugsdauer erhöht haben. Die überwiegende Anzahl der Abgänge der ELB aus dem Regelleistungsbezug erfolgt aus der Gruppe mit Leistungsbezug von vier Jahren und mehr, im Juni 2022 waren es 42,1 Prozent aller Abgänge. Dennoch ist die Anzahl von Dezember 2021 auf Juni 2022 nur um 34 ELB gesunken, weil auch immer wieder ELB die Bezugsdauer von vier Jahren erreichen.

Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden (K3E1)

Je länger die ELB in Leistungsbezug bleiben, desto schwieriger wird durchschnittlich ihre Integration. Ausnahmen hiervon sind Schüler*innen, die einen hohen Schulabschluss anstreben und erreichen oder Geflüchtete, die zunächst Sprach- und Integrationskurse besuchen und im Anschluss eine berufliche Ausbildung absolvieren. Die Anzahl der ELB mit einer Verweildauer von 4 Jahren und mehr nähert sich immer mehr der Anzahl der LZB von 9.684 im Oktober 2022.

Die Integrationsquote der LZB K3E1 (orange Linie) steigt in den letzten drei Monaten bis Oktober 2022 auf 16 Prozent. Zum Jahresende wird die K3E1 wieder etwas sinken. Ein hoher Anteil ELB mit verfestigtem Langzeitleistungsbezug sorgt potentiell für eine niedrigere Integrationsquote K3E1 und auch K2, da 70,5 Prozent der ELB LZB sind.

Aktivierungsquote der LZB (K3E2)

Die Anzahl der LZB in Maßnahmen nach §48a sinkt in den fünf Monaten vor dem Oktober 2022. Zu November 2022 wird die Aktivierungsquote K3E2 (grüne Linie) aber deutlich steigen, zum Jahresende leicht sinken. Die verstärkte Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten, in denen meist LZB aktiviert werden, wirkt sich nicht nur auf die K2E2, sondern auch auf die K3E2 positiv aus.

Zu- und Abgangsrate der LZB (K3E3 und K3E4)

Die Anzahl der Zugänge (219) in den Langzeitleistungsbezug ist im Oktober 2022 wesentlich höher als in den Vormonaten und auch höher als im Vorjahresmonat (190). Daher steigt die Zugangsrate in den Langzeitleistungsbezug K3E3 (blaue Linie) auf 1,7 Prozent. Die Anzahl der Anzahl der Abgänge ist genauso hoch wie im Vorjahresmonat und mit 231 höher als die der Zugänge. Die Abgangsrate der LZB K3E4 (lila Linie) bleibt daher bei 2 Prozent.

Regionaler Vergleich zur Kennzahl 3 zum Ziel 3 „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden“

Der Abbau des Langzeitleistungsbezugs dient dem Entgegenwirken der Verfestigung von Abhängigkeiten von staatlichen Transferleistungen. Dazu sollten ELB gar nicht erst in den Langzeitleistungsbezug gelangen und Menschen aus dem Langzeitleistungsbezug bedarfsdeckend integriert werden.

Abbildung 8: Vergleich der Kennzahl K3 Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden innerhalb des Vergleichstyps IIIc im Oktober 2022

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kennzahlen nach § 48a SGB II

 

Allen Jobcentern im Vergleichstyp IIIc gelingt es, die Anzahl der LZB zu senken, allerdings in unterschiedlichem Maß. Durchschnittlich sinkt der Bestand der LZB um 4,3 Prozent. In Mülheim an der Ruhr geht der Langzeitleistungsbezug im Oktober 2022 leicht unterdurchschnittlich um 4,1 Prozent zurück. Im östlichen Ruhrgebiet sinkt dabei der Langzeitleistungsbezug tendenziell stärker als im westlichen.

 

Zahlen zu geförderten Beschäftigungsverhältnissen gem. § 16i SGB II und § 16e SGB II

Die Förderungen nach §16i SGB II sind mit dem Bürgergeldgesetz entfristet worden. Aufgrund des Ziels, zukünftig ausschließlich bei unbefristeten Verträgen Förderungen nach §16i SGB II zu gewähren, verlängert sich die durchschnittliche Förderdauer und jede Förderung bindet längerfristig finanzielle Mittel des Eingliederungsetats, sodass weniger neue, jedoch deutlich nachhaltigere Förderungen bewilligt werden können als bisher.

§16i SGB II

Seit Februar 2019 vermittelt der Arbeitsmarktplatz (AMP) des Jobcenters Mülheim an der Ruhr ELB in Arbeitsverhältnisse nach §16i SGB II. Zielgruppe für eine Förderung nach § 16i sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Die verkürzte Dauer von 5 Jahren im Leistungsbezug nach dem SGB II gilt für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen ab 25 Jahren, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX sind.

§16e SGB II

Die Zielgruppe von Förderungen nach §16e sind Langzeitarbeitslose, die vor Beschäftigungsbeginn mindestens zwei Jahre lang arbeitslos waren. Arbeitgeber*innen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens zwei Jahre bereitstellen, erhalten im ersten Jahr Lohnkostenzuschüsse von 75 Prozent, im zweiten Jahr von 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Abbildung 9: Vermittlungen nach dem Teilhabechancengesetz nach Art der Förderung und Kategorie der Arbeitgeber*innen, Stand 13.02.2023

Quelle: eigene Berechnung auf Grundlage der eingetragenen Vermittlungen nach dem Teilhabechancengesetz, Stand 13.02.2023

 

Die Förderungen nach §16i SGB II bei Träger*innen werden nicht dahingehend unterschieden, ob eine reguläre Stelle besetzt oder eine neue zugunsten der Förderung geschaffen wurde.

 

Abbildung 10: prozentualer Anteil der Vermittlungen des AMP nach Förderung und Arbeitgeberkategorie seit Februar 2019 zum Stand 13.02.2023

Quelle: eigene Berechnung auf Grundlage der eingetragenen Vermittlungen nach dem Teilhabechancengesetz, Stand 13.02.2023

 

Die überwiegende Anzahl der Vermittlungen nach dem Teilhabechancengesetz sind Förderungen nach §16i SGB II, die nicht im Sinne der Kennzahl K2 gezählt werden, sondern als Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung bei der Kennzahl K2E2. Integrationen nach §16e SGB II ab 2019 hingegen zählen im Sinne der Kennzahl K2 und haben in Mülheim an der Ruhr zum 13.02.2023 einen Anteil von 16,8 Prozent an den Vermittlungen nach dem Teilhabechancengesetz.

Die Dauer der Förderungen nach §16i SGB II kann variieren mit einem Maximalzeitraum von 5 Jahren, während Förderungen nach §16e SGB II gesetzlich fest auf zwei Jahre angelegt sind. Das Ziel ist jeweils der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über die Förderdauer hinaus.

Seit 2019 sind 49,1 Prozent aller Eintritte nach §16i SGB II Arbeitsverhältnisse bei Träger*innen, 34,5 Prozent am ersten Arbeitsmarkt und 16,4 Prozent bei der Kommune. Im Rahmen der aktuell bestehenden Beschäftigungsverhältnisse liegt der Anteil der Träger*innen bei 45,3 Prozent, der des ersten Arbeitsmarkts bei 37,1 Prozent und der der Kommune bei 17,6 Prozent. Zur Anfangszeit der §16i-Förderung stellten Träger*innen viele Stellen zur Verfügung, im weiteren Zeitverlauf nutzen Arbeitgeber*innen vom 1. Arbeitsmarkt sowie die Kommune diese Förderung stärker. So liegt der Anteil der Förderungen nach §16i sowohl im gesamten Zeitraum als auch unter den aktuell bestehenden bei Arbeitgeber*innen am ersten Arbeitsmarkt und der Kommune bei über 50 Prozent.

Integrationen nach §16e SGB II sind bisher zu 54,2 Prozent am ersten Arbeitsmarkt begonnen worden, die restlichen 45,8 Prozent bei Träger*innen oder der Kommune. Unter den aktuell bestehenden Beschäftigungsverhältnissen sind 45,5 Prozent am ersten Arbeitsmarkt und bei Träger*innen oder der Kommune 54,5 Prozent. Hier erhöht sich, anders als bei den Förderungen nach §16i, der Anteil der Träger*innen. Aus Datenschutzgründen können die Förderungen nach §16e SGB II bei Träger*innen und Kommune nicht einzeln veröffentlicht werden.


Finanzielle Auswirkungen:
Keine.

 

I.V.

Dr. Daniela Grobe

 


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